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Digitalpolitik
Bundeskartellamt untersucht Apples App Tracking Transparency

Bundeskartellamt untersucht Apples App Tracking Transparency

Niklas Lewanczik | 15.06.22

Seit 2021 hemmt Apples ATT das Mobile Marketing. Nun prüft das Bundeskartellamt, ob Apple-Produkte bei den Tracking-Regelungen bevorzugt werden.

Seit der Einführung der App Tracking Transparency (ATT) von Apple im April 2021 hat sich der Mobile-Markt verändert. Die seither für alle Entwickler:innen obligatorische Frage an die User zur Tracking-Erlaubnis im iOS-Bereich hat seither das Mobile-Marketing-Geschäft gehemmt – während Apple selbst im Bereich App Marketing Umsatzgewinne verbuchen konnte. Inzwischen hat das Bundeskartellamt eine Untersuchung eingeleitet, die klären soll, ob das Unternehmen eigene Dienste im Rahmen der ATT und Tracking-Praxis bevorzugt. Außerdem untersucht die Behörde, ob Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb innehat.

Macht Apple eigene Regeln für sich beim Tracking?

Aufgrund der ATT müssen Apps iOS User vor der erstmaligen Nutzung aktiv fragen, ob sie ein Tracking zu bestimmten Zwecken betreiben dürfen. Dabei müssen sie Informationen zu den Tracking-Zwecken angeben, währen die Nutzer:innen per aktivem Opt-in einwilligen oder das Tracking ablehnen können. Kurz nach Einführung dieser neuen Regelung – die Apple auf Privatsphäre als „Menschenrecht“ zurückführt – fielen die Opt-in-Raten im iOS-Kosmos erwartbar niedrig aus.

Kritik gab es gegenüber Apple aber nicht nur wegen der unmittelbaren Folgen für Plattformen wie Facebook, Snapchat und Co., die mit großen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatten. Es gab auch Beschwerden, weil Apple selbst für das eigene Targeting und Daten-Tracking keine vergleichbare Abfrage bei den Usern integriert hatte. So hatten diverse Verbände der deutschen Werbe- und Medienbranche beim Bundeskartellamt Beschwerde wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Im Herbst 2021 reagierte das Tech-Unternehmen jedoch und führte eine Tracking-Abfrage ein, allerdings nur für personalisierte Ads. Und das Pop-up von Apple unterscheidet sich von denen, die Entwickler:innen bieten müssen. Denn während Apple auf die Vorteile von „personalisierten Ads“ hinweist, müssen die App-Entwickler:innen im Rahmen der App Tracking Transparency konkret fragen, ob User ein „Tracking der Aktivitäten“ erlauben.

Apples Pop-up zu personalisierter Werbung bei iOS
Apples Pop-up zu personalisierter Werbung bei iOS (mit einem Klick aufs Bild gelangst du zur größeren Ansicht), © Apple

Bundeskartellamt: Apple könnte ATT nicht im gleichen Maße unterliegen wie Dritte – ist das unlauter?

In der Pressemitteilung des Bundeskartellamts zur Untersuchung von Apples Tracking-Praktiken und App Tracking Transparency insgesamt erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern. Unser Ver-fahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben (§ 19a GWB). Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google / Alphabet, Meta / Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts fällt Apple nicht wie andere Apps und Unternehmen unter die eigenen Tracking-Regelungen. In der Mitteilung stellt die Behörde klar, dass nach ihren Informationen die ATT nicht greife, wenn User in ihren Einstellungen die personalisierte Werbung Apples und Datenverwendung sowie -kombination – die sich auch auf den Identifier for Advertisers beziehen – verwalten können. Aus der Erklärung geht allerdings nicht hervor, ob Apples seit Herbst 2021 integriertes Informations-Pop-up für die personalisierten Ads bei der Betrachtung bereits berücksichtig wurde.

Unabhängig davon greift das Bundeskartellamt das „Verhalten Apples als möglichem Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb auf“. Denn parallel zu dieser Untersuchung prüft die Bundesbehörde, ob das Tech-Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Sollte das Bundeskartellamt zu dem Schluss kommen, dass das der Fall ist, hätte das auch Auswirkungen darauf, wie die Prüfung der möglichen Bevorzugung eigener Produkte im Rahmen der ATT aussieht.

Nach Informationen von Spiegel Netzwelt dementiert Apple, dass die ATT nicht für eigene Produkte und Dienste gelte. Außerdem wolle das Unternehmen eng mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten.


In unserem Digital Bash Podcast spricht OnlineMarketing.de-Redakteur Niklas Lewanczik mit Ben Jeger, Director Central Europe bei AppsFlyer, über die (Privacy-First-)Zukunft des Mobile Marketing und diskutiert Fragen wie:

  • Wie wird das Tracking künftig vonstattengehen?
  • Wie können Advertiser User über die Verwendung ihrer Daten aufklären?
  • Und welche Umstände führen dazu, dass Nutzer:innnen ihre Daten gerne weitergeben?

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