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Social Media Marketing
Ab Februar: YouTube teilt Werbeeinnahmen endlich mit Shorts Creatorn
YouTube Shorts-Hintergrundbild, © YouTube via Canva

Ab Februar: YouTube teilt Werbeeinnahmen endlich mit Shorts Creatorn

Larissa Ceccio | 10.01.23

YouTube hat im Rahmen der Aktualisierung des YouTube-Partner:innenprogramms angekündigt, dass Creator ab dem 1. Februar 2023 Werbeeinnahmen mit Shorts erzielen können – unter einer Bedingung.

Die Streaming-Plattform wird die Werbegelder ab dem 1. Februar 2023 mit Shorts-Ersteller:innen teilen – sofern diese zunächst die neuen Bedingungen des YouTube-Partner:innenprogramms (YPP) akzeptieren. Der Twitter Channel Creator Liaison (@YouTubeLiaison) verlinkte in einem Tweet kürzlich zu einem Video, das Creatorn zeigt, was sie über das aktualisierte YouTube Partner Program wissen müssen.

Das Unternehmen erklärt in dem Video unter anderem:

All partners need to accept these new terms to remain in the program.

Neue Bedingungen des YPP-Vertrags für bestehende Teilnehmer:innen

YouTube hatte bereits im September vergangenen Jahres Monetarisierungsoptionen für Creator angekündigt. Die neuen Möglichkeiten für Werbeeinahmen erfolgt im Rahmen eines umfassenderen Updates des Partner:innenprogramms von YouTube. Alle Creator, die derzeit daran teilnehmen, müssen neue Vertragsbedingungen unterzeichnen, unabhängig davon, ob sie mit Shorts Geld verdienen möchten oder nicht.

Creator können über das Programm, das 2021 eingeführt wurde, Geld mithilfe von Super Chats und Shopping-Integrationen sowie Einnahmen über einen speziellen Fonds erhalten. Allerdings lieferte das Modell, ähnlich wie das Monetarisierungsprogramm von TikTok, Shorts Creatorn nicht die gewünschten Monetarisierungsmöglichkeiten. Jedoch teilt YouTube bereits seit Jahren Werbeeinnahmen direkt mit Ersteller:innen von Longform-Videos auf der Plattform. Und jetzt bringt die Streaming-Plattform dieses für Creator deutlich lukrativere Modell auch zu Shorts.


Wie können Creator und Brands das Kurzvideoformat am besten für sich nutzen? Das erfährst du in unserem Beitrag zum YouTube Shorts Guide auf OnlineMarketing.de.

Auszug aus YouTubes Shorts Guide, © YouTube

YouTube führt neues modulares System für flexible Einkünfte aus mehreren Formaten ein und gibt Teilnehmer:innen bis Juli 2023 Zeit, einzuwilligen

YouTuber müssen sich jedoch nicht zwingend für die Monetarisierung von Shorts entscheiden. YouTube erklärt, dass die Streaming-Plattform ein modulares System für die Bedingungen des Partner:innenprogramms einführen wird. Die Teilnehmer:innen müssen im Zuge des neu aufgelegten Programms eine Basisvereinbarung unterzeichnen. Diese Vereinbarung beinhaltet Klauseln über erlaubte Inhalte auf YouTube Channels sowie die Art der Zahlungen an Creator. Sie gilt für YouTuber, die bereits Partner:innen sind.

Die Plattform erklärt, dass die Teilnehmer:innen bis zum 10. Juli 2023 Zeit haben, um die neuen Bedingungen zu akzeptieren. Andernfalls wird die Möglichkeit zur Monetarisierung deaktiviert; Betroffene müssen sich im Zweifel dann erneut für das Programm bewerben. Außerdem enthält der neue Vertrag zusätzliche Vereinbarungen über die Monetarisierung von Watch Page und Shorts, denen Teilnehmer:innen separat zustimmen können. Die Shorts-Klausel, die ab dem 1. Februar in Kraft treten soll, beinhaltet die Kürzung der Einnahmen aus „Anzeigen, die zwischen Videos im Shorts Feed angesehen werden.“ Die Watch Page-Vereinbarung deckt im Wesentlichen alle anderen Formate ab, etwa Live Streams, Longform-Videos, YouTube Music oder YouTube Kids. Die Wiedergabeseitenvereinbarung gilt für Videos, die die Wiedergabeseite nutzen.

Der neue Vertrag beinhaltet auch einen Nachtrag für Commerce-Produkte wie Mitgliedschaften, Super Chats, Super Stickers und Super Thanks, obwohl YouTube im Rahmen der Ankündigung erklärte, dass teilnehmende YouTuber diesen Bedingungen nicht erneut zustimmen müssen, sofern sie die Funktionen bereits aktiviert haben. Laut YouTube wird dieser modulare Ansatz es ermöglichen,

in Zukunft neue Monetarisierungsmöglichkeiten hinzuzufügen, ohne die gesamte Monetarisierungsvereinbarung aktualisieren oder ändern zu müssen.

Zehn Millionen Aufrufe für Shorts in 90 Tagen: Das sind die Bedingungen für das YPP

YouTube aktualisiert im Rahmen des überarbeiteten Partner:innprogramms einige zuvor geltende Anforderungen: Bis September 2022 mussten Teilnehmer:innen beispielsweise in einem Zeitraum von einem Jahr 4.000 öffentliche Wiedergabestunden für ihre Inhalte erzielen, um Teil der Programms zu bleiben. Ab Oktober vergangenen Jahres zählten nicht mehr nur reguläre Videos, sondern auch Shorts zu dieser Anforderung. Ab Januar 2023 ist diese Vorgabe jedoch laut YouTube, nachzulesen auf der Seite YouTube Partner Program Overview & Eligibility Support, nicht mehr gültig. Stattdessen wurde dieser Teil der Zulassungsvoraussetzung optimiert: Creator müssen jetzt die 4.000 Stunden für Nicht-Shorts-Inhalte oder zehn Millionen Aufrufe für Shorts innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen erhalten. In jedem Fall müssen sie außerdem mindestens 1.000 Abonnent:innen haben, um berechtigt zu sein, am YouTube Partner Program teilzunehmen.

Monetarisierungsoptionen und Voraussetzungen im YPP, © YouTube

Neue YPP-Einnahmemöglichkeiten dürften den Kampf der Social-Plattformen um Kurzvideo-Creator erneut beflügeln

Das YPP gibt es inzwischen seit mehr als 15 Jahren. Und die vielfältigen Verdienstmöglichkeiten für Creator könnten dafür sorgen, dass viele ihren Content im Bereich Shorts weiter fördern. Im Zielbild versucht YouTube Creator davon zu überzeugen, auf Shorts statt TikToks oder Reels zu setzen. In Sachen Watchtime, Trendaffinität und Popularität hat TikTok im Dreikampf mit Meta und YouTube aber noch die Nase vorn; und weitere Monetarisierungs-Features werden folgen. Beim Geldverdienen aber hat YouTube, vor allem mit der Werbemacht Googles im Rücken, schon seit Jahren eine starke Grundlage für Creator geschaffen. Im folgenden Video kannst du dir YouTubes Erklärung zum neuen Modell ansehen:

YouTube Partner Program: Vertragsbedingungen ab Januar 2023, © YouTube Creators

Kommentare aus der Community

Michael Gehrke am 19.01.2023 um 08:09 Uhr

Schlimmer ist das alberne Wort „Partner:innenprogramms“, da gem. deutscher Rechtschreibung das schriftliche Gendern nicht gestattet ist und als Rechtschreibfehler gilt. Diese Aussage habe ich übrigens über das Kultusministerium NRW erhalten, von daher…

Zur Umstellung auf YT: Wir dürfen nicht vergessen, dass Google ALLES unternimmt, um seinen Gewinn zu optimieren. Die Abrechnungen selbst sind nicht einsehbar und kontrollierbar, Transparenz ist was anderes. Ich freue mich über jegliche Zahlung die ich kriege. YT war, ist und bleibt ein Hobby!

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Niklas Lewanczik am 19.01.2023 um 08:23 Uhr

Hallo Michael,

danke für deine Einschätzung. Du hast recht, nach aktuellen amtssprachlichen Regelungen ist eine gendergerechte Schreibweise grammatikalisch nicht korrekt. Das heißt aber keineswegs, dass es nicht gestattet ist. Zumal viele Verlage, Publikationen, Organisationen etc. ebenfalls auf eine derart inklusive Sprache setzen. Und: Sprache wandelt sich und es ist möglich, Regeln anzupassen.

Liebe Grüße

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NBG am 10.01.2023 um 15:51 Uhr

Alle die nicht die Anforderungen erfüllen, bekommen also NULL Euro ausgezahlt.

Das grenzt ja fast schon an das GEMA-Verhalten.

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Bee am 10.01.2023 um 12:50 Uhr

Was sind „Creatorn“???
Entweder Creator oder Creators, aber Creatorn gibt es nun wirklich nicht!

Antworten
Niklas Lewanczik am 10.01.2023 um 13:57 Uhr

Hallo Bee,

danke für deinen Kommentar. In diesem Fall handelt es sich um den Dativ (deshalb fällt Creator weg) des eingedeutschten Worts Creator (analog zu Manager, in dem Fall würden wir auch „mit Managern“ und nicht „mit Managers“ schreiben). Natürlich ist es auch legitim, den englischen Plural in verschiedenen Fällen zu nutzen, wir haben uns jedoch für diese Generalisierung entschieden.

Liebe Grüße

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