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Wenn der Boss Fehler macht: In diesen Fällen darfst du deine:n Arbeitgeber:in abmahnen

Wenn der Boss Fehler macht: In diesen Fällen darfst du deine:n Arbeitgeber:in abmahnen

Marié Detlefsen | 14.02.25

Zu spät, unzuverlässig oder gegen den Vertrag verstoßen – alles Dinge, für die Arbeitnehmer:innen eine Abmahnung von ihren Vorgesetzten bekommen können.  Doch Arbeitgeber:innen haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und wenn sie diese verletzen, können Beschäftigte sie ebenfalls abmahnen. Erfahre, in welchen Fällen du dein Recht durchsetzen kannst und was du dabei beachten musst.

Viele glauben, dass nur Arbeitgeber:innen ihre Angestellten abmahnen können. Doch tatsächlich ist das auch umgekehrt möglich! Wenn dein:e Chef:in gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, hast du als Arbeitnehmer:in das Recht, eine Abmahnung zu erteilen. Wir zeigen dir im Detail, in welchen Situationen das erlaubt ist und worauf du achten solltest.

Deine Arbeitgeber:innen abmahnen? Ja, das geht!

Ein Arbeitsvertrag ist keine Einbahnstraße – sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen haben Pflichten. Falls deine Vorgesetzten und Chef:innen diese verletzen, kannst du dies nicht nur ansprechen, sondern im Ernstfall auch abmahnen. Besonders bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist eine schriftliche Abmahnung sinnvoll, um auf das Fehlverhalten hinzuweisen und eine Verbesserung zu fordern. Generell haben also beide Parteien die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi schreibt dazu auf ihrer offiziellen Seite:

Abmahnungen können von kündigungsberechtigten Personen sowie von allen Vorgesetzten, die hinsichtlich der Arbeit weisungsbefugt sind, wirksam ausgesprochen werden. Umgekehrt können auch Arbeitnehmer:innen ihre:n Arbeitgeber:in abmahnen, wenn dieser sich nicht an die Einhaltung von Verträgen hält.

8 Gründe, wegen der du deine Arbeitgeber:innen abmahnen kannst

Doch wann hast du als Arbeitnehmer:innen ein Recht darauf, deine:r Chef:in eine Abmahnung zu erteilen? In folgenden Fällen ist es dir möglich, deine Vorgesetzten arbeitsrechtlich abzumahnen:

  1. Gehalt wird wiederholt nicht gezahlt: Bleibt dein Lohn oder dein Gehalt mehrfach aus, kannst du das nicht nur anmahnen, sondern auch arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
  2. Zahlung kommt ständig verspätet: Falls dein Gehalt regelmäßig zu spät auf dem Konto landet, ist das ein klarer Vertragsverstoß.
  3. Unrechtmäßige Gehaltskürzungen: Dein:e Chef:in kann nicht ohne triftigen Grund deinen Lohn reduzieren. Falls das doch passiert, solltest du handeln.
  4. Nicht gezahlte Spesen oder Zuschläge: Dir stehen Zuschläge oder Spesen zu, aber dein:e Arbeitgeber:in überweist sie nicht? Dann kannst du eine Abmahnung erteilen.
  5. Unberechtigte Überstunden-Anordnung: Werden von dir Überstunden verlangt, die nicht vertraglich vereinbart sind und nicht vergütet werden? Das ist nicht zulässig.
  6. Mobbing durch die Vorgesetzten („Bossing“): Psychischer Druck oder gezieltes Schikanieren durch deine:n Chef:in kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
  7. Sexuelle Belästigung durch die Vorgesetzten: Jegliche Form von sexueller Belästigung durch eine Führungskraft ist ein klarer Grund für eine Abmahnung – und möglicherweise auch für eine Strafanzeige.
  8. Sexuelle Belästigung durch Kolleg:innen ohne Eingreifen der Chefetage: Falls dein:e Chef:in über Belästigungen Bescheid weiß, aber nichts dagegen unternimmt, liegt eine Pflichtverletzung vor.


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Wann und wie sollte die Abmahnung erfolgen?

Zwar gibt es keine festgelegte Frist für eine Abmahnung, dennoch solltest du nicht zu lange warten. Um wirksam zu sein, empfiehlt es sich, innerhalb weniger Wochen nach dem Vorfall zu handeln. Wartest du zu lange, kann die Abmahnung rechtlich an Wirkung verlieren. Dabei ist es nicht sonderlich schwer, eine solche Verletzung anzugeben, denn es gibt zum Beispiel keine gesetzliche Vorgabe, ob die Abmahnung schriftlich oder mündlich erfolgen muss. In vielen Arbeitsverträgen ist jedoch festgelegt, dass Abmahnungen schriftlich erfolgen sollen – und das heißt auch, diese nicht nur per Mail zu schreiben. So oder so gilt: Eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts ist essenziell. Möchtest du einen solchen Schritt gehen, sollte deine Abmahnung laut der Handelskammer Hamburg folgende Punkte erhalten:

  • Eine kurze Beschreibung des konkreten Fehlverhaltens unter Angabe von Datum, Ort und Zeit (Hinweisfunktion)
  • Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (Darlegung der Pflichtverletzung)
  • Hinweis auf die Vertragswidrigkeit des Verhaltens und die Aufforderung, künftig das vertragswidrige Verhalten einzustellen (Beanstandungsfunktion und Warnfunktion)
  • Hinweis auf mögliche Konsequenzen (zum Beispiel Kündigung bei wiederholtem Verstoß)

Eine Abmahnung dient nicht nur als Rüge, sondern auch als Warnung – daher sollte unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass bei weiterer Pflichtverletzung Konsequenzen drohen können. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abmahnung schriftlich festzuhalten und eine Empfangsbestätigung einzuholen. Ebenso ist es ratsam, eine Kopie der Abmahnung aufzunehmen. Wird die Abmahnung ignoriert oder das Fehlverhalten wiederholt sich, kann der nächste Schritt eingeleitet werden.

Kommunikation als erster Schritt in die richtige Richtung

Falls deine Arbeitgeber:innen gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, hast du nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Eine gut begründete, schriftliche Abmahnung ist dabei der beste Weg, um deine Rechte zu wahren und die Vorgesetzten zur Verantwortung zu ziehen. Oftmals sollte allerdings ein erstes Gespräch in Betrachtung gezogen werden. In einigen Fällen kann es immerhin auch vorkommen, dass deinen Vorgesetzten nicht sofort auffällt, dass ihnen ein Fehltritt passiert ist, was diesen nicht entschuldigt, aber eine Erklärung liefern kann. Auch Missverständnisse können sich einschleichen. In diesem Kontext sollten die Arbeitnehmer:innen die Brisanz der Verfehlung ebenso einordnen. Daher sollten eine offene Feedback-Kultur und eine gute Kommunikation immer der erste Schritt sein.


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Kommentare aus der Community

Ralf am 18.02.2025 um 17:22 Uhr

Schon mal gemacht. Da haben unsere überheblichen Chefs aber blöd aus der Wäsche geguckt. Und siehe da: Sie konnten wieder korrekt handeln :-) Alles eine Frage der Erziehung.

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