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Social Media Marketing
Diskriminierendes Targeting – US-Ministerium verklagt Facebook wegen Ausgrenzung bei Ads

Diskriminierendes Targeting – US-Ministerium verklagt Facebook wegen Ausgrenzung bei Ads

Toni Gau | 29.03.19

Wegen Verstößen gegen den "Fair Housing Act" wurde Facebook nun verklagt. Das soziale Netzwerk habe bestimmten Personengruppen Anzeigen vorenthalten.

Aufgrund von diskriminierender Werbeanzeigen muss Social Media-Gigant Facebook nun in den USA vor Gericht. Anhand von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Familienstand und Derartigem ist es dem Netzwerk möglich, einzelnen Personengruppen bestimmte Werbungen zu schalten, jedoch auch vorzuenthalten. Im Fall der Klage: Nutzern, die bestimmte Kriterien erfüllten, wurden keine Ads zum Thema Immobilien angezeigt, womit ein direkter Verstoß gegen den Fair Housing Act vorliegt. Das US-Ministerium für Wohnraum geht hiergegen vor.

Zielgruppen und Immobilien

Dass Facebook Daten sammelt und diese zur Monetarisierung nahezu direkt in Werbung konvertiert, ist allgemein bekannt. Über Facebook Advertising baute das Netzwerk nahezu sein gesamtes Geschäftsmodell auf, sieht sich seiner Werbung wegen nun allerdings mit einem Problem konfrontiert. Mit dem Fair Housing Act besteht im amerikanischen Bundesgesetz ein Verbot gegen und Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, Religion, Behinderung und Ähnlichem. Dies gilt nicht nur für alle tatsächlichen, sondern auch potentiellen Käufer und Mieter. Jedem amerikanischen Staatsbürger soll ungeachtet alledem dieselbe Chance auf Wohnraum zustehen. Indem Facebook anhand der oben genannten Kriterien einzelnen Personengruppen Ads für Immobilien anzeigten, anderen hingegen nicht, hätten sie damit die Chancengleichheit beeinträchtigt und somit entgegen des Fair Housing Acts agiert. Wohnungsbauminister Benjamin Carson sagte dazu Folgendes:

Einen Computer einzusetzen, um die Wahlmöglichkeiten eines Menschen für Wohnungen zu beschränken, kann genauso diskriminierend sein, wie jemandem die Tür ins Gesicht zu schlagen.

Bevor es zur Anklage kam, sei dieser eine lange Untersuchung zum Werbeverhalten Facebooks vorangegangen. Das Fazit ist hierbei klar: Facebooks Werbealgorithmen zum Targeting sind diskriminierend. Zwar wird die Klage zunächst einem Verwaltungsrichter vorgelegt, jedoch steht es dem Social Network frei, diesen Fall vors Bundesgericht zu bringen. Die mögliche Verurteilung belaufe sich wahrscheinlich auf Straf- und Entschädigungszahlungen, eine einstweilige Verfügung befindet sich jedoch genauso im Rahmen des Möglichen. Angaben hierzu stammen vom Ministerium selbst.

Ein anderes Facebook-Werbesystem

Wie wir bereits vor Kurzem berichteten, ist Facebook diese Problematik angegangen und hat Änderungen im Werbesystem vorgenommen. Diese sollen es ermöglichen, Anzeigen ohne Diskriminierung zu schalten und somit nicht nur rechtskonform zu arbeiten, sondern auch den Nutzern des Social Networks eine angenehmere Erfahrung auf diesem zu bieten. Demnach wird Facebook bei Ads für Immobilien und Sonstigem das zuvor angewendete Targeting deaktivieren, wie auch Facebooks COO Sheryl Sandberg selbst im Blogpost erklärte. Schäden wurden zwar bereits angerichtet, doch scheint es in Facebooks bestem Interesse zu sein, dass keine weiteren entstehen, jedoch auch in dem der Nutzer in einer demokratischen, vorurteilsfreien Umgebung. Bei geschützten Interessen wie dem eigenen Wohnraum, gilt derartig diskriminierendes Targeting auszusetzen. Ob Facebook weitere Klagen erfährt, ist noch fraglich, denn auch bei anderen Anzeigen, beispielsweise bezüglich Krediten, grenzte das Targeting potentiell bestimmte Personengruppen aus. Es ist dementsprechend nicht unwahrscheinlich, dass dies ebenfalls vor Gericht gebracht werden könnte.

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