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Digitalpolitik
Nächster Twist: EU-Urheberrechtsreform samt Artikel 11 und 13 vorerst beschlossen

Nächster Twist: EU-Urheberrechtsreform samt Artikel 11 und 13 vorerst beschlossen

Niklas Lewanczik | 14.02.19

Die Verhandlungen waren zuletzt auf Eis gelegt, jetzt hat die EU ihre Urheberrechtsreform doch beschlossen – samt Kompromiss. Das Parlament entscheidet final.

Nachdem der umstrittene Vorschlag zur EU-Urheberrechtsreform nach langem Hin und Her im Herbst angenommen worden war, stieß er zuletzt auf ein vermeintlich schwer zu überwindendes Hindernis. Elf Nationen lehnten den letzten Vorschlag samt der Artikel 11 und 13 in einer EU-Ratssitzung aus Bedenken ab, der Trialog wurde abgesagt. Während Reformgegner dadurch Hoffnung schöpften, sind die EU-Staaten nun doch zu einer Einigung gekommen.

Ist die EU-Urheberrechtsreform nun besiegelt?

Die Chronologie zur Reform wird wieder um einen Aspekt verlängert. Im Juli 2018 hatte das EU-Parlament noch gegen den Vorschlag gestimmt, ehe nur wenige Monate später plötzlich eine deutliche Mehrheit im Parlament dafür abstimmte.

Darauf folgten Monate, in denen sich Experten der Digitalbranche explizit gegen diesen Vorschlag aussprachen. Uploadfilter, wie in Artikel 13 vorgesehen, würden mittel- und langfristig die Diversität des Internets einschränken. Ein Leistungsschutzrecht, das Artikel 11 grundsätzlich beschreibt, käme insbesondere großen Verlagen zugute, könnte aber – wie eindrucksvolle Negativbeispiele etwa aus Spanien gezeigt hatten – schwerwiegende Folgen haben. Etwa die Einstellung von Google News in der EU. Wie sich die Reform bei Google und YouTube auswirken könnte, zeigten die Tech-Unternehmen unlängst selbst auf.

Google selbst hatte sich unterdessen deutlich von Artikel 11 distanziert:

[T]he European Parliament’s version of a new copyright directive—specifically Article 11 and its recital 32—will have unintended consequences for smaller news publishers, limit innovation in journalism and reduce choice for European consumers. We urgently call on policymakers to fix this in the final text of the directive.

All diese Bedenken hatten zuletzt auch bei der EU anscheinend für ein Umdenken gesorgt. Nun berichtet die Tagesschau unter Berufung auf EU-Diplomaten, dass ein Entwurf zur Urheberrechtsreform angenommen wurde. Parlaments-Mitglied und Reformgegener Tiemo Wölken bestätigt das auf Twitter.

Nun liegt es wiederum am EU-Parlament, und der Kommission, die Reform endgültig zu verabschieden. Dabei soll diese einen Kompromiss beinhalten.

Wie sieht der Kompromiss aus?

Laut Tagesschau haben sich 20 Nationen für und sieben gegen den letzten Entwurf zur Reform ausgesprochen. Deutschland und Frankreich sollen die Treiber für einen Kompromiss gewesen sein. Dieser Kompromiss soll in Bezug auf Artikel 13 vorsehen, dass Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben und ebenso weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat, von der Regelung ausgeschlossen sind; so berichtet die ZEIT. Das würde vielen kleinen Publishern, Blogs und Websites überhaupt entgegenkommen, das Problem aber lediglich schmälern. Hinsichtlich Artikel 11 sollen Suchmaschinen oder Aggregatoren nun doch minimale Aspekte von Inhalten auf anderen Seiten wiedergeben dürfen. Dabei handelt es sich um Links, einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Somit wäre Artikel 11 zumindest nicht mit einer Linksteuer gleichzusetzen. Überschriften oder ganze Sätze würden jedoch gebührenpflichtig werden – auch für Google, das diese Praktik sicher ablehnen wird.

Initiator der Reform und CDU-Mitglied Axel Voss begrüßt das jüngste Ergebnis.

Wie seine Aussage zu verstehen ist, es ginge nicht ums „Filtern“, ist angesichts des Artikels 13 fragwürdig. Denn genau diese Gefahren bringt die Reform trotz des eher als aufgezwungen erscheinenden Kompromisses mit sich. Wir haben schon vor Monaten dokumentiert, was für Auswirkungen der Vorschlag haben könnte.

Nun scheint die EU-Urheberrechtsreform auf dem Wege der Realisierung. Stimmen sowohl EU-Parlament als auch EU-Kommission in den kommenden Verhandlungen zu, könnte sie sogar vor den Europawahlen im Mai besiegelt sein. Dann hätten Kritiker und Gegner noch weniger Chancen, die Entwicklung durch ihre Stimmen bei der Wahl zu unterbinden. Der Kompromiss kann nicht verschleiern, dass das freie und meinungsoffene Internet sowie die Publisher-Landschaft durch eine solche Reform bedroht werden. Das nützt weder dem Nutzer noch einer digitaleren EU. Nur wenige Verlage – und Parteien – und einige Künstler werden profitieren. In einem globalen Kontext aber wird die EU sich mit einer solchen Reform nur ins digitale Abseits befördern – und man stößt der Internetgemeinde damit wissentlich vor den Kopf.

Kommentare aus der Community

Niklas Lewanczik am 11.03.2019 um 07:32 Uhr

Hallo Carolin,

danke für den Hinweis. Da ist uns tatsächlich der genannte Fehler bei der Wortwahl unterlaufen; ich habe ihn nun berichtigt.

Beste Grüße

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Jan am 21.03.2019 um 16:39 Uhr

Ich glaube du hattest mit deiner ursprünglichen Formulieren leider Recht. Quelle: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/geplante-urheberrechtsreform-zerstoert-artikel-13-wirklich-youtube-78689/

Jan

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Carolin am 04.03.2019 um 15:55 Uhr

Schöner, neutraler und informativer Artikel. Jedoch ist ein entscheidender Fehler im Text. Bei der Ausnahmeregelung muss zwischen den 3 Bedingungen (3 Jahre, Umsatz, Nutzer pro Monat) ein „und“ stehen, kein „oder“. Alle 3 Bedingungen müssen erfüllt werden. Und damit trifft die Ausnahme nur noch auf relativ wenige Webseiten zu. Dieser Punkt wird immer wieder mal falsch wiedergegeben. Unter anderem auch Axel Voss verschwieg bzw log in einem offiziellen (!) Statement und Werbevideo für Artikel 13 auf der Twitter-Seite des EU-Parlaments zu diesem Thema.

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