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Digitalpolitik
Die EU-Urheberrechtsreform liegt auf Eis: Uploadfilter vor dem Aus?

Die EU-Urheberrechtsreform liegt auf Eis: Uploadfilter vor dem Aus?

Niklas Lewanczik | 21.01.19

Die kritisierten Artikel 11 und 13 der EU-Urheberrechtsreform stehen plötzlich vor neuen Hürden, nachdem man sich nicht auf eine Haltung einigen konnte.

Für die Befürworter eines freien und diversen Internets ist es eine gute Nachricht: der Europäische Rat konnte keine Einigkeit für die Verhandlung des Urheberrechts erreichen. Eine neue Version des Vorschlags war vorgelegt, jedoch von elf Staaten abgelehnt worden. In der Folge wurde der für heute angesetzte Trialog abgesagt. Während Uploadfilter und Co. damit nicht vom Tisch sind, ist ihre zeitnahe Einführung unwahrscheinlicher geworden.

Die EU-Urheberrechtsreform bekommt Gegenwind

Seit Monaten wird über die geplante Urheberrechtsreform im digitalen Raum der EU diskutiert. Der erste Vorschlag war zunächst abgelehnt, dann im September trotz kritischer Expertenstimmen und einer großen Gegenbewegung angenommen worden. In der Folge hatte sogar Google eine klare Stimme explizit gegen Artikel 11 dieser Reform, der das sogenannte Leistungsschutzrecht für Verlage definiert, erhoben. Während die Uploadfilter (Artikel 13) schon vor den ersten Abstimmungen als Zensurmaschinen abgetan worden waren, hatten Google und YouTube zuletzt gezeigt, was die Reform nach dem aktuellen Wortlaut für die Nutzer bedeuten könnte. Nämlich ein durchaus weniger diverses und stark eingeschränktes Internet.

Doch als vergangene Woche der vermeintlich finale Vorschlag der Reform vorgestellt wurde, stieß er bei elf Nationen auf Ablehnung. Darunter Deutschland, Belgien, die Niederlande, Finnland, Slowenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Portugal und Luxemburg. Davon berichten POLITICOS Laura Kayali und Julia Reda, die Mitglied der Piratenpartei und des EU-Parlaments ist.

Die Regierungen der einzelnen Nationen konnten sich auf keine einheitliche Haltung zu den Artikeln 11 und 13 einigen, die das Zentrum der Kontroverse bilden.

Ist die kritisierte Reform damit abgewendet?

Der rumänische Vorsitz des EU-Rats, der den Vorschlag eingebracht hatte, kann nun weiterhin auf den Erhalt einer qualifizierten Mehrheit hoffen. Dafür bedarf es jedoch bereits einer neuen Textversion. Die Durchsetzung der Reform, die weitreichende Auswirkungen für alle Nutzer haben könnte, ist damit noch nicht abgewendet. Allerdings scheint sie vor den Europawahlen vom 23. bis zum 26. Mai 2019 nur schwer durchzusetzen, denn es zeigt sich deutlicher Widerstand. Mit der Petition Save the Internet! wehrt sich dasselbe bereits gegen Artikel 13 und hat bisher über 4,5 Millionen Unterschriften versammelt. Zudem hat die Berichterstattung zur Thematik zugenommen. Immerhin betrifft dieser Vorschlag extrem viele und relevante Bereiche des täglichen Lebens der Nutzer.

Die EU muss also einen Konsens finden, um die Urheberrechtsreform für den digitalen Raum dennoch durchzusetzen. Das könnte sich zusehends schwieriger gestalten.

Im Mai haben dann die Bürgerinnen und Bürger der EU die Chance sich für Parteien auszusprechen, die eine progressive Digitalpolitik befürworten. Bis dahin darf die Uneinigkeit im EU-Rat als Teilerfolg der Reformgegner gewertet werden. Und damit als Erfolg für ein weiterhin diverses Internet. Nun dürfen wir gespannt verfolgen, ob die EU eine annehmbare Fassung und eine Einigung zustande bringt. Die Notwendigkeit, besonders den Artikeln 11 und 13 in der jetzigen Form einen Riegel vorzuschieben, bleibt jedoch bestehen.

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