Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Digitalpolitik
Zensur und Linksteuer? Das gefährliche Spiel mit dem Urheberrecht in der EU

Zensur und Linksteuer? Das gefährliche Spiel mit dem Urheberrecht in der EU

Niklas Lewanczik | 19.06.18

Morgen stimmt das EU-Parlament über eine Änderung des Urheberrechts ab. Daraus könnte eine Linksteuer resultieren, ebenso wie krasse Zensurmaßnahmen.

Das Internet, wie wir es kennen, ist in Gefahr. Was hochtrabend klingt, hat doch seinen ganz realen Kern. Wenn die EU das Urheberrecht nach ihren vorgelegten Richtlinien reformiert, hat das für die digitale Gesellschaft weitreichende Folgen: Upload-Filter bedeuten Zensur – vielleicht das Ende der Meme-Kultur, während ein Leistungsschutzrecht letztlich in einer Linksteuer münden könnte.

Die Richtlinie des EU-Rates und Parlaments: Nur wenige profitieren

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt liegt schon seit geraumer Zeit vor. Dabei hat sie bis vor Kurzem nur eine geringe Aufmerksamkeit erregt. Doch inzwischen regt sich stärkerer Widerstand. Am 20. Juni stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über die einzelnen Punkte der Richtlinie ab. Vor allem die Artikel 11 und 13 bereiten jedoch dem Gros der Internetnutzer und Verbänden Sorgen; oder sollten es zumindest. Denn hierin werden zwei Aspekte eingeführt, die die Netzkultur drastisch verändern könnten, und nicht unbedingt zum Guten.

Während Artikel 13 sogenannte Upload-Filter vorsieht, die Inhalte Dritter auf Urheberrechtsverletzungen scannen, dabei jedoch unverhältnismäßig bleiben und die eine Zensur fördern, eröffnet Artikel 11 die Einführung eines Leistungsschutzrechts. Dieses besagt kurz, dass Verlage für die Veröffentlichung eines Beitrages, bei dem neben einem Link etwa noch ein Auszug angezeigt wird, Lizenzgebühren erhalten können. Was auch für Google gelten würde. Kritiker befürchten hierbei jedoch, dass Links insgesamt damit kostenpflichtig werden und eine Linksteuer entsteht. Das würde wiederum ein Ungleichgewicht in der Informationsgesellschaft herstellen. Davon profitieren dann nicht die Nutzer, sondern nur die großen Verlage; wenn überhaupt.

Die Auslöser für die potentielle Gesetzgebung

Wer lobbyiert eigentlich für das Inkrafttreten solcher Gesetze? Laut Digitalexperte Sascha Lobo von Spiegel Online hat besonders der Axel Springer Verlag dazu beigesteuert. Dieser würde von einer Zahlungsnotwendigkeit für Links natürlich immens profitieren. Schließlich müssten Google und Co. schon für die Listung ihrer Artikel Lizenzen bezahlen, doch auch Nutzer, die diese Artikel in Social Media teilen, könnten dazu verpflichtet werden.

Grundlage für ein solches Anliegen ist die Erkenntnis, dass Googles Werbesystem deutlich erfolgreicher ist als der Verkauf von Werbeinventar bei einzelnen Publishern. Daher die Hoffnung, ein Leistungsschutzrecht in Europa durchzusetzen, das für die Verbreitung von Verlagsinhalten Gebühren einfordert. Allerdings ist dieses Konzept in Deutschland bereits gescheitert. Tabea Rößner, die Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz beim Bündnis 90/Die Grünen, legt auf ihrer Website offen, dass die VG Media, die Verlage im Rechtsstreit um eine Leistungsschutzrecht in Deutschland vertritt, 2017 30.000 Euro mit Lizenzen erwirtschaften konnte. Doch der Rechtsstreit zur Durchsetzung desselben – die keineswegs gewährleistet ist – kostete nebenbei schlappe 2,25 Millionen Euro, Tendenz steigend. Es kann noch Jahre dauern, bis diese Frage geklärt ist.

Wie bedroht die aktuelle Debatte unser freies Internet?

Irgendwie hat es die Debatte um die Richtlinie der EU geschafft, lange Zeit unter dem Radar der Öffentlichkeit zu fliegen. Artikel 13 stand und steht allerdings schon seit einiger Zeit in der Kritik – zurecht. Mit einer Verpflichtung zu Upload-Filtern bei Plattformen geht unweigerlich eine Form der Zensur einher. Das betonen Verbraucherschützer, Politiker und Experten der Branche gleichermaßen. Lobo nennt sie „Zensurmaschinen“ und die Initiative Save the Internet befürchtet unrechtmäßige Löschungen. In der Richtlinie heißt es konkret im Titel IV, Kapitel 2, Artikel 13 Satz 1:

Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken [ Hervorhebung d. Red.] müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.

Ein offener Brief der Verbraucherschutzzentrale, Bitkoms, der Digitalen Gesellschaft, des BVDW und vieler weiterer an den EU-Politiker Axel Voss warnt vor den Gefahren. Schon vor einigen Monaten haben wir den Artikel 13 kritisch betrachtet, dazu Dr. Joachim Jobi, Leiter Digitalpolitik und Public Affairs beim BVDW, interviewt. Er betont:

Solche Uploadfilter sind nach unserer Einschätzung in keinem einzigen Fall verhältnismäßig. Denn sie führen in der Konsequenz zu einer vorauseilenden Selbstzensur – und das ist das Ende von Innovation und Kreativität nicht nur bei den Usern, sondern auch bei den Geschäftsmodellen der DW, die darauf aufbauen.

Zudem könne durch ein Absegnen der Upload-Filter auch die so florierende und populäre Meme-Kultur abrupt enden. Welche Probleme Artikel 13 konkret darstellt, kann in unserem Beitrag nachgelesen werden.

Wie stehen die Chancen auf Durchsetzung von Artikel 13?

Zunächst hängt alles von der Abstimmung im EU-Parlament ab. Die GroKo hatte sich vor Monaten gegen Upload-Filter ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag ist schon verankert:

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E Privacy-Verordnung stärken.

Laut der Abgeordneten Julia Reda, die sich gegen die Reform ausspricht, haben die Upload-Filter jedoch bei der Vorabstimmung eine knappe Mehrheit erlangt. Auch Sascha Lobo glaubt, dass die CSU und CDU sich letztlich für Artikel 13 aussprechen werden. Auf Druck von der Verlagslobby?

Wer sich gegen diesen Artikel wehren möchte, hat gerade noch die Gelegenheit, sich telefonisch oder per Mail bei den Abgeordneten wie Axel Voss, Julia Reda und Co. zu melden, zu beschweren usw. Save the Internet listet die Abgeordneten samt Zusatzinformationen zu besagten Artikeln auf ihrer Website auf. Bis zur Abstimmung sind es weniger als 24 Stunden.

Auch Artikel 11 macht Sorgen: Kommt eine Linksteuer?

In jenem Artikel wird Verlagen ein Sonderrecht eingeräumt, nach dem sie ihre Inhalte bei Suchmaschinen oder Aggregatoren nur gewerblich zugänglich machen könnten. Indem die Anzeige der Artikel ab einer noch nicht festgelegten Darstellungsgröße der Beiträge über den Link hinaus, also etwa Auszüge, lizenzpflichtig wird, können von Google, aber auch Einzelnutzern Gebühren für die Anzeige der Artikel eingeholt werden. Allerdings, so Eike Kühl in ZEIT Online, könnten alle EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ab welchem Umfang die Anzeige für einen Beitrag lizenzpflichtig wird. Das könnte bedeuten, dass Links selbst mit einem Wort der Erklärung zu Gebühren verpflichten. Damit müsste etwa Google News für die Verbreitung von Inhalten diese bezahlen. Doch das scheint wiederum nicht unbedingt infrage zu kommen, sodass der Dienst, wenn nicht eingestellt, so aber von seiner Diversität eingeschränkt werden dürfte. In Spanien führte ein ähnliches Prinzip mit einem Leistungsschutzrecht 2014 zur Abschaltung von Google News. Das bedeutete für die Nachrichtenseiten deutlich weniger Nutzer. Denn für diese ist das ganz und gar nicht von Vorteil. Und für kleinere Verlage mag es auch nichts Gutes verheißen.

Linksteuern könnten eine Folge sein, die das Internet als freie Informationsquelle stark zurückstuft. Vielmehr könnten Nachrichten und Beiträge insgesamt einer stärker reglementierten Distribution ausgesetzt sein.

In einem weiteren offenen Brief an Herrn Voss wehren sich Bitkom, Creative Commons, Urheberrecht für Wissenschaft e.V., der Deutsche Bibliotheksverband und zahlreiche weitere Verbände gegen Artikel 11. Dabei werden verschiedene Gegenargumente geliefert, etwa:

Solche Leistungsschutzrechte sind ein Risiko für Innovation, Grundfreiheiten, freie Kommunikation und den Wirtschafts- und Investitionsstandort Europa.

Zudem wird betont, dass Medienpluralität untergraben und Wettbewerb im Nachrichtenmarkt gar verhindert werde. Außerdem wird auch auf die Bevormundung der Verlage hingewiesen:

Die paternalistische Einführung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruchs beraubt Presseverlage ihrer freien Entscheidung über ihr Geschäftsmodell und beschränkt sie in ihrer Berufsfreiheit.

Und die Verlinkungsfreiheit bleibt kaum bestehen, da die Hyperlinks häufig schon Textausschnitte zur Orientierung beinhalten oder als öffentliche Wiedergabe qualifiziert sind.

Die Abstimmung: Wider besseres Wissen

Sollten die Reformen in Form der Artikel 11 und 13 der Richtlinie der EU durchgesetzt werden, entspräche das einem Handeln ohne rationale Grundlage. Nicht nur, dass ein Leistungsschutzrecht in Deutschland, übrigens auch in Spanien, erfolglos blieb. Sämtliche Experten, Wissenschaftler etc. warnen vor den Folgen solcher Veränderungen im Urheberrecht.

Verstehen kann man eine Pro-Entscheidung also nur dann, wenn man die Lobby in Betracht zieht. Ähnlich wie in den USA immer wieder eine Verschärfung von Waffengesetzen verhindert wird, weil die NRA so mächtig ist, scheint auch in der EU die Macht der Verlage eine Rolle zu spielen. Immerhin berichtet Golem davon, dass Abgeordnete mitunter gehörig unter Druck gesetzt worden seien. Immer wieder wird in den Berichten zur Abstimmung die Verwicklung von deutschen Verlegern ins Spiel gebracht. Diese kann kaum verifiziert werden und es bleibt im Reiche der Spekulation, welchen Einfluss sie tatsächlich haben. Klar ist aber, dass außer ihnen wohl niemand von Artikel 11 profitieren wird.

Muss die EU nun das Urheberrecht dergestalt ändern, dass mit Upload-Filtern Overblocking in Kauf genommen wird, um etwaigen Verletzungen am Recht vorzubeugen? Und ist ein Leistungsschutzrecht wirklich im Sinne einer demokratischen Netzgesellschaft? Sehr oft heißt die Antwort in Expertenkreisen nein.

Wer sich die Richtlinie noch einmal vor Augen führen möchte, kann das hier tun. Möglichkeiten, den eigenen Unmut zur Durchsetzung einiger unverhältnismäßiger Artikel derselben auszudrücken, finden sich bei Save the Internet und deren Petition.

Obwohl nicht abzusehen ist, wie eine Durchsetzung der Artikel sich langfristig auswirken würde, darf doch damit gerechnet werden, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt wird. Dazu könnte das Vertrauen der Nutzer in die Politik und ihre digitalen Entwicklungen deutlich geschwächt werden, wenn offenkundig rational nicht nachvollziehbare oder zumindest nur einer mächtigen Minderheit dienende Richtlinien als Vorgabe für den heute wohl wichtigsten Kanal der Menschen dienen. Von Zensuren und Linksteuern dürfte jedenfalls langfristig kaum jemand profitieren; und die Nutzer werden Wege finden, sie zu umgehen. Vielleicht sollte sich die EU mit dem tatsächlichen Status der Nutzung von urheberrechtlich zu schützenden Gütern auseinandersetzen, nicht mit einer Idee, die – man wird das Gefühl nicht los – irgendwie nicht politisch im eigentlichen Sinne, vielmehr von Außen diktiert zu sein scheint. Aber vielleicht ist sie gerade in diesem Sinne höchst politisch. Noch hat das EU-Parlament die Chance, solchen Zynismus Lügen zu strafen.

Für welche Dauer der Schutz durch das Urheberrecht überhaupt greift, das erläutert ein Beitrag von urheberrecht.de ausführlich.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*