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KI-Training stoppen: Google, OpenAI und Microsoft unterstützen gemeinsamen KI-Opt-out nach Anthropic-Entwurf

KI-Training stoppen: Google, OpenAI und Microsoft unterstützen gemeinsamen KI-Opt-out nach Anthropic-Entwurf

Larissa Ceccio | 02.11.26

Google, OpenAI und Microsoft wollen den Widerspruch gegen KI-Training vereinfachen. Grundlage ist ein Entwurf eines Anthropic-Mitarbeiters, an dessen Umsetzung das Claude_unternehmen schon arbeitet. Ein gemeinsamer Eintrag soll künftig ausreichen.

KI-Unternehmen nutzen Inhalte von Websites, um ihre Modelle zu trainieren und KI-Antworten mit Informationen zu versorgen. Für Publisher ist das seit Jahren ein Streitpunkt: Ihre Inhalte tragen zum Erfolg der KI-Angebote bei, während sie nur begrenzt kontrollieren können, wie diese verwendet werden, und nicht grundsätzlich dafür vergütet werden. Hinzu kommt, dass KI-Dienste viele Fragen direkt beantworten. User müssen die ursprünglichen Websites dadurch häufig gar nicht mehr besuchen. Für Publisher kann das weniger Traffic und sinkende Werbeeinnahmen bedeuten – obwohl ihre Inhalte zur Beantwortung der Anfragen beitragen.

Zwar können Publisher die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Unternehmen einschränken. So lässt sich etwa der Zugriff von OpenAIs GPTBot blockieren oder über Google-Extended die Verwendung für bestimmte KI-Anwendungen ausschließen. Doch je nach Anbieter:in und Einstellung kann eine solche Sperre auch dazu führen, dass die Inhalte in bestimmten KI-Antworten nicht mehr als Quelle erscheinen.

Zumindest die technische Umsetzung könnte künftig einfacher werden: Google, Microsoft und OpenAI wollen ein gemeinsames Opt-out-Signal für das KI-Training unterstützen. Der zugrunde liegende Entwurf stammt von Kevin Kelley, der bei Anthropic im Bereich technischer Standards arbeitet. Laut seiner Mitteilung an die IETF-Arbeitsgruppe arbeitet auch Anthropic bereits an der Umsetzung. Künftig könnten Website-Betreiber:innen damit der Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training mit einem einzigen Eintrag widersprechen, statt für jede:n Anbieter:in eigene Regeln festzulegen.



Google testet bereits ein Vergütungsmodell für Publisher, deren Inhalte wesentlich zur Erstellung von KI-Antworten beitragen. Wer dafür bezahlt wird und wie hoch die Vergütung ausfällt, entscheidet das Unternehmen allerdings selbst.

AI Contribution Pilot:
Google bezahlt einige Publisher für Inhalte in AI-Antworten

Mann mit Smartphone steht vor Gebäude mit Glastür, darauf Google-Schriftzug
© Karollyne Videira Hubert – Unsplash via Canva


So funktioniert der gemeinsame KI-Opt-out

Für den neuen Opt-out sollen Website-Betreiber:innen künftig nur zwei Zeilen in die robots.txt-Datei einfügen müssen. Diese enthält Anweisungen für automatisierte Programme, die Websites durchsuchen, etwa die Crawler von Google und OpenAI. Der geplante Eintrag sieht so aus:

User-Agent: __usage_ai-training
Disallow: /

Die erste Zeile kennzeichnet den Widerspruch gegen das KI-Training, die zweite bezieht ihn auf sämtliche Inhalte der Website. Einzelne Bereiche können auch gezielt ausgeschlossen oder ausgenommen werden.

Anders als eine gewöhnliche Crawling-Sperre verhindert das Signal nicht, dass KI-Unternehmen die Website weiterhin aufrufen und ihre Inhalte auslesen. Es soll vielmehr deren Verwendung zum Training generativer KI-Modelle ausschließen. Ob die Inhalte weiterhin als Grundlage für KI-Antworten dienen dürfen, hängt von den jeweiligen Einstellungen der Anbieter:innen ab.

Noch ist die Regelung nicht einsatzbereit. Der Vorschlag liegt bislang als technischer Entwurf vor und ist kein offiziell verabschiedeter IETF-Standard. Zudem müssen die beteiligten KI-Unternehmen das Signal erst unterstützen. Publisher sind deshalb vorerst auf die bestehenden Kontrollmöglichkeiten angewiesen. Auch nach der Einführung bleibt die Einhaltung von den jeweiligen Unternehmen abhängig.

KI-Training ausschließen und trotzdem in KI-Antworten erscheinen?

Ein Ausschluss vom KI-Training bedeutet nicht automatisch, dass Website-Inhalte auch aus KI-Antworten verschwinden. Beim Grounding greifen KI-Dienste auf externe Informationen zurück, um ihre Antworten mit aktuellen Inhalten zu untermauern und gegebenenfalls Quellen zu verlinken. Anders als beim Modelltraining werden dabei nicht die Parameter des KI-Modells verändert.

Google will den gemeinsamen Trainings-Opt-out mit Google-Extended verknüpfen. Wie das Unternehmen im Search Central Blog erklärt, soll der neue Eintrag künftig automatisch wie eine Sperre für Google-Extended wirken, sofern keine separate Einstellung dafür vorliegt. Damit könnte ein Widerspruch gegen das KI-Training zugleich verhindern, dass Inhalte für das Grounding in Gemini Apps und bestimmten Funktionen von Vertex AI verwendet werden. Website-Betreiber:innen können Google-Extended allerdings ausdrücklich erlauben und diese Nutzungen damit weiterhin freigeben. Die reguläre Google-Suche bleibt davon unberührt.

Microsoft ermöglicht dagegen eine getrennte Steuerung von KI-Training und Grounding. Publisher können das Training mit ihren Inhalten ausschließen und sie trotzdem für KI-Antworten in Copilot und weiteren Microsoft-Angeboten freigeben. Dafür führt Microsoft zusätzliche Einstellungen auf Seitenebene ein, wie das Unternehmen im Bing Blog erläutert. Mit Allow wird Grounding erlaubt, mit Disallow ausgeschlossen. Die zusätzliche Option DisallowExtended erlaubt die Verwendung in Microsoft-eigenen KI-Diensten, schränkt aber die Nutzung über Grounding-Angebote für Drittunternehmen ein.

Microsoft nennt außerdem bereits konkrete Termine: Ab dem 1. Februar 2027 sollen die neuen Einstellungen berücksichtigt werden, sobald die entsprechenden Inhalte erneut gecrawlt werden. Website-Betreiber:innen, die bisher NoArchive oder NoCache nutzen, müssen ihre Einstellungen bis zum 1. März 2027 anpassen, um bisherige Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Danach berücksichtigt Microsoft diese älteren Angaben nicht mehr für Training und Grounding.

Für bestehende Grounding-Sperren ist zudem eine Übergangslösung vorgesehen. Ab dem 15. Dezember 2026 sollen betroffene Websites in den Bing Webmaster Tools eine vorläufige Einstellung hinterlegen können, die bis zum erneuten Crawling greift. Diese Übergangsregel ist insbesondere für Websites relevant, die ihre bisherige Sperre nicht unbeabsichtigt verlieren möchten. Sie gilt nicht pauschal für alle Publisher.

Google plant die Unterstützung des gemeinsamen Signals für 2027. OpenAI will es nach eigenen Angaben in den kommenden Monaten einführen.

Was der neue KI-Opt-out für Publisher nicht löst

Der gemeinsame Opt-out vereinfacht die technische Erklärung eines Nutzungswiderspruchs. Eine umfassende Lösung für die wirtschaftliche Verwertung von Publisher-Inhalten ist er jedoch nicht. Vergütungsmodelle entstehen bislang vor allem über individuelle Vereinbarungen und erste Pilotprojekte. Neben Googles AI Contribution Pilot prüft beispielsweise Microsoft einen Publisher Marketplace.

Auch beim rechtlichen Schutz sind technische Einstellungen und verbindliche Vorgaben zu unterscheiden. Der EU AI Act verpflichtet Anbieter:innen von KI-Modellen für allgemeine Zwecke unter anderem dazu, eine Strategie zur Einhaltung des EU-Urheber:innenrechts umzusetzen und entsprechende Rechtevorbehalte zu berücksichtigen. Der gemeinsame Opt-out ersetzt diese rechtlichen Pflichten nicht.

Offen bleibt vor allem, wie sich die Einhaltung des neuen Signals überprüfen lässt. Der Eintrag selbst verhindert weder den Zugriff auf die Inhalte noch entfernt er bereits verwendete Trainingsdaten nachträglich aus einem KI-Modell. Zudem müssen weitere Anbieter:innen den Ansatz erst übernehmen.

Damit schafft die Initiative zwar eine gemeinsame technische Grundlage für den Widerspruch gegen KI-Training. Wie viel zusätzliche Kontrolle Publisher dadurch tatsächlich erhalten, hängt jedoch davon ab, welche Unternehmen die Regel unterstützen, wie sie diese umsetzen und ob sie die erklärten Präferenzen zuverlässig beachten.



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