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Social Media Marketing
FTC: Werbe-Tweets müssen gekennzeichnet werden

FTC: Werbe-Tweets müssen gekennzeichnet werden

Timo Appelles | 19.03.13

Wer mit Tweets werben will, muss diese auch dementsprechend kennzeichnen. Die Federal Trade Commission konkretisiert ihren Regelkatalog.

Werbung muss als solche gekennzeichnet werden. Das sollte jedem im Marketing ein bekannt sein. Ganz egal, ob es sich nun um eine Anzeige in einer Zeitschrift oder ein Online-Werbebanner handelt . Wie das Wall Street Journal berichtet, hat die Federal Trade Commission nun ein paar Regeln aufgestellt, an die sich Marketer bei der Werbung via Twitter halten sollten. Ein Problem dabei ist die vorgegebene maximale Länge eines Tweets. Auch verlieren Werbebotschaften an Aufmerksamkeit, wenn sie sofort als solche erkannt werden.

Die Vorschläge der Kommission sind simpel: Man könnte beispielsweise Tweets mit Werbehintergrund ein „Ad:“ voranstellen – also Ad wie Advertising. Dann blieben noch 137 Zeichen für den Rest übrig. Auch der Hinweis „Sponsored“ könnte den Tweet einleiten, dann jedoch mit nur 131 Zeichen Restlänge. Weitere Möglichkeiten sind die farbliche Kennzeichnung oder Mouseover-Hinweise auf die Werbetreibenden.

Was ist so neu an diesen Vorschlägen? Viele Tweets werden doch bereits so gekennzeichnet. Nun, die Neuerung liegt wohl unter anderem darin, dass diese Regeln auch für den Mobile-Bereich gelten.

Wie es nicht geht, zeigte die FTC in einem Beispiel-Tweet:

ob

Der Hashtag #Spon reicht in diesem Fall nicht aus, um den Tweet als Werbebotschaft kenntlich zu machen. Es bleibt zu viel Deutungsspielraum für den Nutzer übrig.

Bekannterweise nutzen Unternehmen gerne Prominente als Testimonials, um ihre Produkte zu bewerben. Wir berichteten in diesem Zusammenhang über das „Twitter-Eigentor von Nike“. Auch dieser Fall ist ein Beispiel für einen Regelverstoß.

Bei Twitter hält man sich ob der von der FTC aufgestellten Regeln bedeckt. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat ein Unternehmenssprecher lediglich auf die Twitter-Richtlinien verwiesen: Werbekunden müssen sich an die rechtlichen Anforderungen halten.

Der komplette Regelkatalog der FTC für Online-Werbung kann übrigens hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Kommentare aus der Community

Gerrit am 19.03.2013 um 10:12 Uhr

Gut zu wissen.. Bin mal gespannt wie sich das in der Praxis auswirkt!

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