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Remote Work: Was du beim Arbeiten im Ausland beachten musst

Remote Work: Was du beim Arbeiten im Ausland beachten musst

Michelle Winner | 11.11.21

Die Zunahme von Remote Work lässt auch die Versuchung wachsen, das Home Office ins Ausland zu verlegen. Für deinen vorübergehenden Aufenthalt greifen jedoch bestimmte Regelungen.

Die Coronapandemie hat das Arbeiten im Home Office normalisiert und viele Arbeitnehmer:innen möchten das Konzept auch weiterhin beibehalten. Remote Work erlaubt es sogar, der eigenen Tätigkeit in einem anderen Land nachzugehen – momentan natürlich nur bedingt. Doch wenn du darüber nachdenkst, in Zukunft deinen Schreibtisch im Ausland aufzustellen, gilt es einige Regelungen zu beachten. Wir fassen diese für dich zusammen.

Welche Rechte gelten beim Home Office im Ausland?

Natürlich kannst du nicht einfach selbst entscheiden, ob Home Office in deinem Unternehmen auch die Arbeit in einem anderen Land umfasst. Heißt, zunächst gilt es Rücksprachen mit deinen Vorgesetzten zu halten. Sobald es von Oben jedoch ein „Okay“ gibt, musst du dich unbedingt mit der rechtlichen Situation auseinandersetzen. Wie immer gilt: Wir können dich nur über generelle Regelungen aufklären. Für eine ausführliche Rechtsberatung solltest du Rat von Expert:innen einholen, denn oft sind Rechtsfragen sehr individuell und von Land zu Land unterschiedlich. Im Folgenden erhältst du allgemeine Informationen zu Sozialversicherung, Steuerpflicht und Dauer deiner Auslandsarbeit. Wir beziehen uns dabei auf EU-Bürger:innen, die für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland gehen, also nicht auswandern, und weiterhin für ein Unternehmen in Deutschland arbeiten.

Arbeiten innerhalb oder außerhalb der EU

Innerhalb der Grenzen der EU ist Remote Work am unkompliziertesten. Viele Länder haben sogar eine bessere digitale Infrastruktur als Deutschland, sodass du hier keinen Nachteil hast. Hinzu kommen einfachere steuerrechtliche Regelungen zwischen den EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Und natürlich haben EU-Bürger:innen innerhalb der Union ein freies Aufenthaltsrecht. In Drittstaaten brauchst du einen Aufenthaltstitel, der eine Arbeitserlaubnis umfasst. Zu diesen Ländern zählt seit 2021 auch das Vereinigte Königreich.

Möchtest du außerhalb der EU beziehungsweise des EWR oder der Schweiz arbeiten, kommen weitere rechtliche Einschränkungen auf dich zu. Der Aufenthaltstitel inklusive Arbeitsgenehmigung sind zwingend notwendig, denn trotz Remote Work führst du deine Arbeit im Ausland aus. Informierst du dich vorab nicht über geltendes Arbeitsrecht oder denkst dir „Ich arbeite ja für ein deutsches Unternehmen, also egal“, kann es vorkommen, dass deine Arbeit sogar illegal ist und Strafen auf dich zukommen. Im besten Fall hat dein Unternehmen ein Tochterunternehmen im von dir ausgewählten Land, was die Sache vereinfacht. Leider ist das nur selten der Fall und daher bleibt dir nichts anderes übrig, als Paragraphen zu wälzen.

Versicherung bei Remote Work im Ausland

Bei der Sozialversicherung gilt generell, dass die Regelungen des Landes greifen, in dem du arbeitest. Ausnahmen gibt es jedoch innerhalb der EU und mit einigen Nicht-EU-Staaten gelten Abkommen, die festlegen, dass für dich auch weiterhin das Sozialversicherungsrecht deines Heimatlandes greift. Weltweit gelten solche Abkommen bei der klassischen Entsendung – also, dass dein Unternehmen dich ins Ausland schickt. In einem solchen Fall kann das Sozialversicherungsrecht von Deutschland für bis zu 24 Monate weiterhin für dich gültig sein. Eine weitere Ausnahmeregelung für Europa erklärt Rechtsanwältin Julia Tänzler-Motzek gegenüber Human Resources Manager:

Hier gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnmitgliedsstaats auch dann weiter, wenn dort bei gleichzeitiger Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten ein wesentlicher Anteil von mindestens 25 Prozent der Tätigkeit erbracht wird. Dabei genügt es, wenn der Anteil auf einen längeren Zeitraum verteilt erreicht wird. Anders als bei der Entsendung ist dabei nicht Voraussetzung, dass der Aufenthalt vom Arbeitgeber veranlasst ist. Der Tatbestand hilft daher auch bei internationalen Homeoffice-Fällen, die in der Regel auf dem Wunsch des Arbeitnehmers beruhen.

Wie immer gilt: Im Zweifelsfall Rücksprache mit deiner Versicherung halten und gerade auch mit der Krankenversicherung abklären, was beim Home Office im Ausland zu beachten ist.

Steuerrecht und die 183-Tage-Regelung

Planst du die Länge deines Auslandsaufenthalts, solltest du die 183-Tage-Regelung kennen. Diese ist vor allem steuerrechtlich ein großer Vorteil. Ist dein Auslands-Home-Office auf maximal 183 Tage begrenzt und erhältst du deinen Lohn weiterhin von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen, dann bist du auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, nicht aber im Land deines Aufenthalts. In die 183 Tage zählen An- und Abreise mit hinein sowie Feiertage und Wochenenden. Der Berechnungszeitraum umfasst entweder ein Kalenderjahr, ein abweichendes Steuerjahr oder einen beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten. Leider kann die Regelung aber etwas komplizierter sein, als hier beschrieben. Steuerrechtliche Beratung ist also zwingend notwendig. Andernfalls läufst du Gefahr aufgrund von Unwissen steuerrechtliche Vergehen zu begehen.

Remote Work im Ausland: Ein rechtliches Durcheinander?

Das muss es nicht sein. Besonders vorübergehende Auslandsaufenthalte, bestenfalls innerhalb der EU, sind einfach zu regeln – auch wenn es laut Gesetzestexten zunächst vielleicht kompliziert klingt. Eine Rechtsberatung kann dir aber helfen, Licht ins Dunkle zu bringen und darauf achten, dass du nichts Illegales tust. Vielleicht können dir auch Kolleg:innen Ratschläge geben, die selbst im Home Office Abroad tätig sind oder waren. Im besten Fall hat dein Unternehmen auch schon Erfahrungen mit solchen Fällen gemacht und kann dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wichtig ist es für dich nur, immer geltende Rechte sowohl in deinem Zielstaat als auch in Deutschland beziehungsweise der EU zu beachten, damit du von beiden Seiten her abgesichert bist.

Kommentare aus der Community

Kim Osterkamp am 18.09.2023 um 05:22 Uhr

Ein sehr aufschlussreicher Artikel! Als jemand, der plant, für sechs Monate in Thailand zu arbeiten, war die Information über die 183-Tage-Regelung besonders hilfreich. Es ist beruhigend zu wissen, dass ich weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bin, solange ich meinen Lohn von meinem deutschen Arbeitgeber erhalte. Dies vereinfacht die Planung enorm. Danke für die klaren und präzisen Informationen. Weiter so!

Antworten
Alex Finsterbusch am 29.08.2023 um 11:29 Uhr

Die 183-Tage-Regelung war mir vorher nicht bekannt und hat mir geholfen, meinen Aufenthalt in Thailand steuerlich optimal zu planen. Es war eine unglaubliche Erfahrung, die thailändische Kultur zu erleben und gleichzeitig meiner Arbeit nachzugehen. Eure Informationen waren sehr wertvoll und haben mir geholfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!

Antworten
Niklas Lewanczik am 29.08.2023 um 12:17 Uhr

Hi Alex,

danke für dein Feedback, das freut uns zu hören. Viel Erfolg weiterhin.

Liebe Grüße

Antworten
Stella am 10.09.2022 um 12:35 Uhr

Liebe Michelle, danke für deinen Beitrag zu diesem spannenden Thema! Gibt es bei Online Marketing direkte Beispiele, wie Remote Arbeiten im Ausland umgesetzt wird? Gerade rechtliche Hinweise für den Arbeitsplatz außerhalb der EU würden bestimmt helfen, damit sich mehr Angestellte mit dieser Möglichkeit befassen. Ich arbeite selbst Remote und möchte mehr Inspiration und Aufmerksamkeit für dieses Arbeitsmodell schaffen. Viele Grüße, Stella von Pack Your Lap

Antworten
Niklas Lewanczik am 12.09.2022 um 08:52 Uhr

Hallo Stella,

leider ist Michelle nicht mehr für uns tätig.

Ein paar Insights haben wir zum Mobilen Arbeiten: https://onlinemarketing.de/karriere/bueroalltag/mobiles-arbeiten-101-unfallschutz-arbeitsplatz-im-ausland-und-co

Außerdem gibt es Studien: https://onlinemarketing.de/karriere/new-work/arbeitswelt-zukunft-landern-new-work-gelebt

Und Interviews zum Thema bei uns auf der Seite: https://onlinemarketing.de/karriere/selfimprovement/herausforderung-digitales-nomadentum-zukunft-der-arbeit

Wenn du konkrete Fragen hast, komm gern auf uns zu.

Beste Grüße

Antworten
Chris am 20.01.2022 um 07:25 Uhr

Schade, dass hier nicht auf den umgekehrten Fall eingegangen wird. Mittlerweile werben immer mehr Recruiter oder auch Unternehmen direkt im Ausland mit der Möglichkeit von Remote Work. In dem Fall würde man in Deutschland verweilen, aber für ein EU oder UK Unternehmen arbeiten. Da hätte mich die Gesetzeslage in Sachen Sozialversicherung und Steuern sehr interessiert.

Antworten
Anna Titova am 19.12.2021 um 18:42 Uhr

Wenn hierbei das Wort Kolleg:innen gemeint ist, dann möchte ich widersprechen.
Ich befürworte diese moderne inklusive Schreibweise. Danke außerdem für die Tipps!

Antworten
Lars am 18.01.2022 um 14:21 Uhr

Ich bin auch eher dagegen.
Es hat für mich nicht genug Aussagekraft. Warum nicht einfach mal das generische Femininum verwenden und dann irgendwo darauf verweisen das natürlich auch Männer gemeint sind. Das hätte Format.

Die Texte dann 50 / 50 mischen und schon ist es Gerecht ohne die Sprache kaputt zu machen. Außerdem hätte man dann auch mal Stellung bezogen – nicht dieses * : Zeugs.

Was viele auch vergessen ist, dass es noch mehr Anforderungen an gute Texte gibt außer Geschlechtsneutralität. Zum Beispiel können viele Vorleseprogramme mit solchen Schreibweisen nicht umgehen. Dadurch ist so ein Text für Sehbehinderte oder Menschen die nicht lesen können auch nicht mehr so barrierefrei wie er sein könnte.

Ich verstehe den guten Gedanken dabei aber in wirklichkeit ist es eher gut Gedacht und schlecht Gemacht.

Nur ein Gedankenanstoß von einem Freund der Gleichberechtigung.

Antworten
Der_Nächste am 18.12.2021 um 09:00 Uhr

Bitte den Duden bei der Rechtschreibung beachten. Sonderzeichen mittem im Wort machen mich kirre.
Danke.

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