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Büroalltag
Mobiles Arbeiten 101: Unfallschutz, Arbeitsplatz im Ausland und Co.

Mobiles Arbeiten 101: Unfallschutz, Arbeitsplatz im Ausland und Co.

Aniko Milz | 02.08.21

Der zunächst provisorisch umgesetzte Umzug ins Home Office hinterlässt nun nach gut eineinhalb Jahren immer noch Fragen: Habe ich ein Recht auf Home Office? Darf ich von Mallorca aus arbeiten? Wir geben einen Überblick.

Während Home Office vor über zwei Jahren noch ein ständiges Streitthema war, mussten sich Unternehmen durch die Coronapandemie damit anfreunden, dass ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten. Und auch für die Zeit nach den Lockdowns und Beschränkungen wünschen sich viele flexiblere Arbeitsmodelle. Grund genug, um einen Blick auf einige Rechtsfragen aus dem Bereich zu werfen.

Mobiles Arbeiten oder Home Office: Wo ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe werden oft als Synonym voneinander verwendet, doch viele Unternehmen versuchen, den Begriff Home Office eher zu vermeiden. Das liegt daran, dass viele Home Office eher mit Telearbeit gleichsetzen, die rechtlich gesehen andere Anforderungen mit sich bringt. Denn Telearbeit ist vertraglich geregelt und bedeutet für die Arbeitnehmer:innen, dass sie einen Anspruch auf die Einrichtung eines Home Offices haben.

Die Frage, ob ein Recht auf Home Office gesetzlich geregelt werden sollte, beschäftigt die Bundesregierung ebenso wie Arbeitgeber:innen und Angestellte. Durch die Coronapandemie gab es die Verpflichtung für Arbeitgeber:innen, Beschäftigten die Arbeit in ihrer Wohnung zu erlauben. Diese Regel ist jedoch bereits wieder ausgelaufen. Das heißt, soweit in den Arbeitsverträgen nichts anderes vereinbart ist, darf weiterhin das Unternehmen bestimmen, von wo aus die Angestellten ihre Arbeit verrichten. Abgesehen von dem fehlenden Rechtsanspruch erlauben jedoch immer mehr Unternehmen auch unabhängig von der Pandemie das mobile Arbeiten.

Doch heißt die Erlaubnis zum mobilen Arbeiten auch, dass Arbeitnehmer:innen diese von überall verrichten dürfen?

Wenn es keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen gibt, bedeutet das, dass Beschäftigte grundsätzlich frei wählen dürfen, von wo sie ihre Arbeit verrichten. Das heißt jedoch nicht, dass du dich für die nächsten Wochen in die Ferienwohnung an der Ostsee verziehen oder ab sofort zum Stammgast im nächsten Café werden darfst. Folgende Punkte solltest du bei der Wahl deines Arbeitsortes beachten:

  • die Arbeitsfähigkeit
  • die Erreichbarkeit
  • die Vertraulichkeit
  • der Datenschutz

Die ersten beiden Punkte spielen vor allem darauf an, dass Arbeitnehmer:innen bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes vom Unternehmen aus zwar eine gewisse Flexibilität gewährt bekommen, doch sie müssen dabei gewährleisten, dass sie ihre Arbeit ordentlich verrichten können und weiterhin erreichbar bleiben. Dazu gehört insbesondere auch eine gesicherte Internetverbindung. Wenn kurzfristig ein Termin für den nächsten Tag festgelegt wird, können Arbeitgeber:innen verlangen, dass man dort auftaucht.

Vertraulichkeit und Datenschutz sind zwei weitere Themen, denen besonders diejenigen Aufmerksamkeit schenken müssen, die an Orten arbeiten möchten, an denen sich auch andere Menschen aufhalten. So zum Beispiel in einem Café. Hier kann kaum jemand garantieren, dass niemand auf den Bildschirm gucken oder vertrauliche Telefonate mithören kann.

Arbeit im Ausland

Einen Sonderfall bildet übrigens das Ausland. Die romantische Vorstellung des Digital Nomad, der mit einem Laptop bewaffnet auf der ganzen Welt arbeiten kann, mag durch fallende Quarantänebestimmungen verlockend klingen. Doch die Arbeit im Ausland zieht sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Hier müssen Arbeitgeber:innen explizit zustimmen – andernfalls muss die Ferienwohnung auf den Kanaren leider bis zum nächsten Urlaub warten.

Steuern und Versicherungsschutz im Home Office

Auch in Bezug auf die Steuererklärung kamen durch Corona neue Regelungen. Für 2020 und 2021 gilt demnach eine neue Werbungskostenregelung. Diese soll eine Erleichterung für alle sein, die im Home Office arbeiten. Jedoch lohnt sie sich nicht für alle Arbeitnehmer:innen.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Unfälle im Home Office. Was gilt als Arbeitsunfall, wenn ich von zu Hause aus arbeite? Kurz gesagt gilt, dass zu Hause der Versicherungsschutz greift, wenn der Unfall während einer beruflichen Tätigkeit passiert. Also: Wenn der Drucker im Keller steht und man auf der Treppe stürzt, ist das ein Arbeitsunfall. Wenn man in den Keller geht, um Mineralwasser zu holen, ist es keiner. In unserem Artikel geben wir einen Überblick.

Das Home-Office-Quiz

Schon über ein Jahr im Home Office und noch immer herrschen Unklarheiten über Arbeitsschutz und Co. Wie gut kennst du dich aus?



Kommentare aus der Community

Ute am 02.08.2021 um 17:24 Uhr

Danke für diesen Beitrag und das Quiz. Übrigens: Die Schreibweise Home Office ist nicht korrekt. https://www.duden.de/rechtschreibung/Homeoffice
Entweder zusammen oder mit Bindestrich

Antworten
Niklas Lewanczik am 03.08.2021 um 08:10 Uhr

Hallo Ute,

danke für das Feedback und den richtigen Einwand. Die Empfehlung des Dudens für die Schreibweise im Deutschen ist eine andere. Wir haben uns bis hierhin auf die englische Begriffsschreibung verlegt, da wir überdies auf unserer Seite viele englische Termini mit zwei oder drei nicht zusammengeschriebenen Wörtern nutzen (Programmatic Advertising, Social Media, Mobile Marketing etc.) und die Bindestrichschreibung zum Durchkoppeln von englisch-deutschen Wortkombinationen nutzen. Dies zur Erklärung. Nichtsdestotrotz hast du recht, wenn du auf die Vorgabe des Dudens verweist, und wir könnten überlegen, diese Schreibung anzupassen.

Beste Grüße

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