Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Human Resources
Anspruch auf Weihnachtsgeld? Über Betriebsferien, Benefits und Zuschläge zur Weihnachtszeit

Anspruch auf Weihnachtsgeld? Über Betriebsferien, Benefits und Zuschläge zur Weihnachtszeit

Marié Detlefsen | 12.12.24

Die Weihnachtszeit bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch wichtige Fragen im Joballtag mit sich: Was gilt für freie Tage, Weihnachtsgeld oder Betriebsferien? Erfahre, wie du rechtliche Fallstricke vermeidest und stressfrei durch den Dezember kommst.

Der Jahreswechsel und die vielen Feiertage sind für viele eine besondere und besinnliche Zeit – doch für Arbeitnehmer:innen birgt sie auch einige rechtliche und organisatorische Fragen. Ob Weihnachtsgeld, Feiertagsregelungen oder Betriebsferien: Wer gut informiert ist, kann die Weihnachtszeit im Job stressfrei und fair gestalten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige, was du wissen musst, und erhältst wertvolle Tipps auf Basis von XINGs Analyse für eine gelungene Planung.

1. Weihnachten und Silvester: Sind das Feiertage?

Während der Dezember viele festliche Momente bereithält, ist nicht jeder dieser Tage auch automatisch ein gesetzlicher Feiertag. In Deutschland gelten der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar als gesetzliche Feiertage. Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) hingegen sind normale Arbeitstage. Das bedeutet: Arbeitnehmer:innen haben an diesen Tagen keinen automatischen Anspruch auf Freizeit.

Tipp: Kläre frühzeitig mit deinen Arbeitgeber:innen, ob und wie du diese Tage freinehmen kannst. Oftmals muss hier regulärer Urlaub beantragt werden. Viele Unternehmen schenken den Teams aber auch halbe oder ganze Urlaubstage für diese Zeit. Eine rechtzeitige Absprache kann Missverständnisse vermeiden und gibt dir Planungssicherheit.

2. Weihnachtsgeld: Traum oder Realität?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht in Deutschland nicht. Ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlung gewährt wird, hängt davon ab, ob entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag getroffen wurden. Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, gibt es Hoffnung:

Wenn ein Unternehmen über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt hat, entsteht durch die sogenannte „betriebliche Übung“ oft ein Anspruch darauf. Eine betriebliche Übung bedeutet, dass wiederholte freiwillige Leistungen der Arbeitgeber:innen zu einem Gewohnheitsrecht werden. Wichtig: Ein solcher Anspruch kann entfallen, wenn das Unternehmen explizit darauf hinweist, dass die Zahlung keine rechtliche Bindung darstellt. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder sprich mit der Personalabteilung, um Klarheit über deine Ansprüche zu bekommen.

3. Arbeit an Feiertagen: Zuschläge oder Freizeitausgleich?

In einigen Branchen wie Gastronomie, Pflege oder dem öffentlichen Dienst ist Feiertagsarbeit unvermeidlich. Doch welche Vorteile stehen dir zu, wenn du an den Feiertagen arbeitest?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht nicht. Ob du einen solchen erhältst, hängt davon ab, ob das in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Alternativ kann es möglich sein, statt eines finanziellen Zuschlags einen Freizeitausgleich zu erhalten. Dieser sollte in der Regel im Voraus abgesprochen werden. Informiere dich über die Regelungen in deinem Arbeitsumfeld, damit du weißt, was dir zusteht.


An Feiertagen arbeiten:

Ist das erlaubt?

An Weihnachten und Silvester arbeiten: Ist das erlaubt?
© Nastuh Abootalebi – Unsplash


4. Betriebsferien: Zwangsurlaub über die Weihnachtszeit?

Manche Unternehmen schließen zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Türen und legen Betriebsferien fest. In diesem Fall können Arbeitgeber:innen verlangen, dass Arbeitnehmer:innen dafür Urlaub nehmen. Diese Regelung ist rechtlich zulässig, solange sie im Voraus kommuniziert und die Urlaubstage im Rahmen des gesetzlichen Mindesturlaubs abgedeckt werden.

Einige Arbeitgeber:innen bieten jedoch Alternativen an, wie das Abbauen von Überstunden, um wertvolle Urlaubstage zu schonen. Hier lohnt sich eine frühzeitige Klärung, damit keine Missverständnisse entstehen. Frage daher zeitnah nach den Betriebsferienregelungen in deinem Unternehmen und stimme deine Pläne entsprechend ab.

5. Urlaubswünsche in der Weihnachtszeit: Gibt es ein Anrecht?

Gerade die Wochen vor Weihnachten sind bei vielen Arbeitnehmer:innen beliebt, um Urlaub zu nehmen, damit Weihnachtseinkäufe getätigt oder der Stress reduziert werden kann. Doch gibt es einen Anspruch darauf? Grundsätzlich nicht. Dein:e Arbeitgeber:in muss bei der Urlaubsplanung eine faire Balance zwischen den betrieblichen Interessen und den Wünschen der Belegschaft finden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Eine frühzeitige Anmeldung der Urlaubswünsche erhöht jedoch die Chancen, dass deine Wünsche berücksichtigt werden. Sei daher rechtzeitig und konkret bei der Urlaubsplanung. So steigen deine Chancen, die Weihnachtszeit nach deinen Vorstellungen zu gestalten.

Warum es sich für Arbeitgeber:innen lohnt, Weihnachtswünsche zu beachten

Für Arbeitgeber:innen kann es ebenfalls äußerst vorteilhaft sein, auf die Weihnachtswünsche ihrer Mitarbeitenden einzugehen. Zufriedene Arbeitnehmer:innen sind motivierter, produktiver und tragen zu einem positiven Betriebsklima bei. Das Gewähren von Weihnachtsgeld oder steuerlich begünstigten Sachleistungen, wie Gutscheinen oder kleinen Geschenken, kann die Loyalität der Belegschaft stärken und die Mitarbeiter:innenbindung erhöhen. Solche Benefits sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern können auch steuerrechtlich attraktiv gestaltet werden: Geldwerte Vorteile bis zu 50 Euro im Monat bleiben steuerfrei und lassen sich flexibel einsetzen.

Indem Unternehmen flexibel auf Urlaubs- und Feiertagswünsche eingehen, zeigen sie zudem, dass sie die persönlichen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden ernst nehmen. Gerade in der stressigen Weihnachtszeit kann das zu einer entspannteren und harmonischen Atmosphäre beitragen – ein Vorteil, von dem letztlich alle profitieren.

Wir von Onlinemarketing.de wünschen dir schöne Feiertage und einen gelungenen Start ins neue Jahr!


Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen:

Die Top 7 Benefits als Alternative zum klassischen Präsent

Geschenke für Mitarbeiter:innen in der Weihnachtszeit: Die Top 7 Benefits als Alternative zum klassischen Präsent.
© Kira auf der Heide – Unsplash


Inspiration für Feiertage, Aktionstage und HR-spezifische Themen im Jahr 2025 findest du indes in unserem neuen HR-Kalender, den du einfach kostenfrei herunterladen kannst.

Keinen Aktionstag verpassen:

Hol dir den HR-Kalender 2025

HR-Kalender 2025 von OnlineMarketing.de
HR-Kalender 2025 von OnlineMarketing.de, eigenes Design via Canva erstellt

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*

Melde dich jetzt zu unserem HR-Update an und erhalte regelmäßig spannende Artikel, Interviews und Hintergrundberichte aus dem Bereich Human Resources.