Human Resources
Urlaub mit Unterbrechung: 4 von 10 Arbeitnehmenden sind trotz Weihnachtsfeiertage erreichbar

Urlaub mit Unterbrechung: 4 von 10 Arbeitnehmenden sind trotz Weihnachtsfeiertage erreichbar

Marié Detlefsen | 17.12.25

Abwesenheitsnotiz an, Smartphone trotzdem griffbereit: Für viele Arbeitnehmer:innen endet die berufliche Erreichbarkeit auch an den Feiertagen nicht. Eine aktuelle Studie zeigt, über welche Kanäle Jobanfragen selbst im Weihnachtsurlaub ihren Weg finden und wer besonders häufig reagiert.

Die Lichterketten hängen, die Abwesenheitsnotiz ist aktiviert – und doch klingelt das Smartphone. Für viele Arbeitnehmer:innen endet die berufliche Erreichbarkeit nicht automatisch mit dem Beginn der Weihnachtsfeiertage. Eine aktuelle, repräsentative Studie des Digitalverbands Bitkom zeigt: Abschalten fällt weiterhin schwer, auch wenn sich langsam ein Wandel abzeichnet.

Laut der Bitkom-Erhebung nehmen sich zwar 71 Prozent der Arbeitnehmer:innen um Weihnachten Urlaub, doch echte Funkstille herrscht nur bedingt. So bleiben etwa 43 Prozent der Urlauber:innen trotz freier Tage für berufliche Anliegen ansprechbar. Damit nutzt lediglich eine knappe Mehrheit von 54 Prozent den Weihnachtsurlaub konsequent zur Erholung, ohne dienstliche Unterbrechungen.

Frauen reagieren deutlich häufiger auf Anfragen

Ein genauerer Blick auf die Zahlen offenbart Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 38 Prozent der berufstätigen Männer im Urlaub auf Arbeitsanfragen reagieren, liegt der Anteil bei berufstätigen Frauen deutlich höher: 48 Prozent von ihnen bleiben auch während der Feiertage erreichbar.

Trotz dieser Zahlen zeigt die Studie auch eine positive Entwicklung. Die ständige Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub verliert an Selbstverständlichkeit. Vor der Coronapandemie (im Jahr 2019) waren noch 71 Prozent der Berufstätigen selbst in den freien Tagen dienstlich erreichbar. 2020 sank dieser Wert auf 61 Prozent, in den darauffolgenden Jahren pendelte er sich bei etwa der Hälfte ein. Im Vergleich zu 2024 (50 Prozent) ist der Anteil der erreichbaren Arbeitnehmer:innen nun erneut gesunken. Dies ist ein Zeichen dafür, dass Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit langsam wieder klarer gezogen werden.

Wie erreichen sich Beschäftigte während der Weihnachtsfeiertage?

Wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub erreichbar sind, dann laut Studie vor allem über digitale, asynchrone Kanäle. 42 Prozent lesen Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp Messages, 40 Prozent werfen zumindest einen Blick ins berufliche E-Mail-Postfach. Das klassische Telefonat folgt mit 38 Prozent knapp dahinter. Deutlich seltener sind direkte digitale Meetings: Nur 14 Prozent stehen für Videotelefonate zur Verfügung, und lediglich zwölf Prozent reagieren auf Nachrichten über Kollaborations-Tools wie Teams oder Slack.

Über diese Medien kommunizieren Beschäftigte am meisten während der Weihnachtsfeiertage (mit einem Klick aufs Bild gelangst du zur größeren Ansicht; die Grafik wurde anhand der Daten von Bitkom mithilfe von ChatGPT erstellt)
Über diese Medien kommunizieren Beschäftigte am meisten während der Weihnachtsfeiertage (mit einem Klick aufs Bild gelangst du zur größeren Ansicht; die Grafik wurde anhand der Daten von Bitkom mithilfe von ChatGPT erstellt)

Die Ergebnisse machen deutlich. Dass der Wunsch nach Ruhe da ist, doch die Realität oft anders aussieht. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder weist allerdings darauf hin, dass Urlaub in erster Linie der Regeneration dienen sollte:

Urlaub soll der Erholung dienen – ständige Erreichbarkeit verhindert das. Wo es wirklich nötig ist, helfen klare Absprachen, wer wann erreichbar sein muss, damit die Feiertage entspannt bleiben und neue Energie getankt werden kann.

Mit der richtigen Planung von Kapazitäten während der Urlaubszeit lässt sich das Betriebschaos vermeiden. Den wenigsten Stress erlangt man, wenn man die eigenen Urlaubswünsche frühzeitig plant. Doch muss eigentlich der gesamte Urlaub fürs nächste Jahr bereits im Vorfeld beantragt werden? Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel:


Urlaub 2026:

Müssen Beschäftigte wirklich schon Anfang des Jahres alles einreichen?

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