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Digitalpolitik
Google möchte „Alles ablehnen“-Button für Cookie-Banner einführen

Google möchte „Alles ablehnen“-Button für Cookie-Banner einführen

Niklas Lewanczik | 07.04.22

Da das Ablehnen von Cookies bei Google laut Datenschützer:innen zu umständlich ist, musste das Unternehmen in Frankreich bereits eine Millionenstrafe zahlen. Nun wird der Cookie Banner angepasst und erhält eine simple Funktion: Alles ablehnen.

So einfach wie es Usern auf Websites gemacht wird, diverse Cookies zu akzeptieren, so schwierig ist es oftmals, diese mit einem Klick rundheraus abzulehnen. Das gilt auch für Google Properties. Und weil das Ablehnen von Cookies dort zu umständlich sei, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage gegen Google eingereicht, während der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Google darüber informiert hat, dass die Cookie Banner des Unternehmens nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dementsprechend wurde Google aufgefordert, einen „Alles ablehnen“-Button zu integrieren. Und genau das wird die Alphabet-Tochter nun umsetzen – allerdings nach eigener Aussage als Reaktion auf eine bereits Anfang 2022 in Frankreich verhängte Strafe.

Cookie-Praxis von Google und Co. wird datenschutzrechtlich kritisiert

Im Januar dieses Jahres verhängte die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hohe Geldstrafen sowohl gegen Google als auch Facebook. Google musste gar 150 Millionen Euro zahlen. Beide Unternehmen hatte mit ihrer Cookie-Praxis gegen den Artikel 82 des French Data Protection Act verstoßen. Zwar gab es auf ihren Seiten einen Button zum direkten Akzeptieren aller Cookies, jedoch kein Äquivalent zum Ablehnen sämtlicher Cookies. Mit nur einem Klick könne man alle Cookies annehmen, zum Ablehnen bräuchte es hingegen mehrere. Laut CNIL müsse es genauso einfach sein, Cookies abzulehnen wie diese anzunehmen.

Cookies abzulehnen sollte so einfach sein wie sie anzunehmen, erklärt die CNIL, © CNIL
Cookies abzulehnen sollte so einfach sein wie sie anzunehmen, erklärt die CNIL, © CNIL

Dieser Argumentation folgt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sagt:

Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookie Banner versuchen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher:innen zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, diese zu sammeln und zu verarbeiten. Es muss für Verbraucher:innen genauso leicht sein, Cookies abzulehnen wie sie zu akzeptieren. Nur so kann die unbedachte Preisgabe von Daten verhindert werden.

Google verstoße gegen das TTDSG und das geltende EU-Recht in Form der DSGVO. Dieser Ansicht schließt sich auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs an:

Die Einwilligung muss dem tatsächlichen Willen der Nutzenden entsprechen. Sie müssen diesen ohne Manipulation oder Beeinflussung ausüben können. Das ist nur der Fall, wenn Zustimmung wie Ablehnung gleichwertig möglich sind. Google erfüllt dies aktuell nicht, hat aber in einer ersten Reaktion die Bereitschaft bekundet, zeitnah eine gleichwertige Ablehnungsalternative bereitzustellen. Insgesamt muss bei Cookie-Bannern jetzt ein ,Alles-ablehnen-Button‘ zum Standard werden. Im Zusammenhang mit laufenden Beschwerdeverfahren ging diese Aufforderung daher auch an weitere Medienhäuser.

Technisch notwendige Cookies aber können User auch mit dem geforderten Button nicht ablehnen.

Google stellt Änderung in Aussicht

Gegenüber der Hamburgischen Datenschutzbehörde hat Google nun angegeben, in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und der EU einen „Alles ablehnen“-Button einführen zu wollen. Dieser soll Stück für Stück etabliert werden, erklärt Fuchs. Bevor der Button auch zeitnah in Deutschland eingeführt wird, soll er allerdings in Frankreich debütieren. Immerhin war Google dort bereits wegen eines Verstoßes belangt worden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet unterdes, dass Google mit der Entwicklung des Buttons für die Cookie Banner auch keineswegs auf die Forderungen von Thomas Fuchs eingehe, sondern der Anordnung der französischen Datenschutzbehörde Folge leisten wolle.

Hinsichtlich der strengen Datenschutzregelungen in der EU dürfte Google nicht das letzte Mal mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten aneinandergeraten sein. Denn die CNIL hatte kürzlich auch bestätigt, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Beim bisher – nach dem Kippen des Privacy Shields – kaum datenschutzrechtlich legitimierbaren Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA soll nun ein neues Abkommen Abhilfe schaffen. Doch über dieses ist bislang nur eine vorläufige Einigung erzielt worden.

Kommentare aus der Community

Jürgen am 16.08.2022 um 12:06 Uhr

Danke für den informativen Artikel. Hat wohl alles Vor- und Nachteile. Für mich tuts ein refurbished PC den ich mir vor 3 Monaten von bestellt hab.

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Marius am 11.05.2022 um 11:55 Uhr

Das ist mal wieder typisch.. Alles zu akzeptieren, wird einem natürlich wieder einfach gemacht. Sobald man Sachen ablehnen möchte, muss man wieder ewig lang herumklicken. Ich bin froh, dass ich mir damals, beim Erstellen meiner Website, einfach einen CMS Cookie Banner Plugin geholt habe. So kann ich mir sicher sein, dass meine Website jederzeit DSGVO- konform ist.

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