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Digitalpolitik
Weitere EU-Behörde erkennt Datenschutzverstoß durch Google Analytics

Weitere EU-Behörde erkennt Datenschutzverstoß durch Google Analytics

Caroline Immer | 10.02.22

Nach der österreichischen entscheidet nun auch die französische Datenschutzbehörde, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.

Vor wenigen Wochen entschied die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Folge einer Musterbeschwerde durch den Datenschutzverein Noyb um den Datenrechtler Max Schrems, dass der Einsatz von Google Analytics nicht mit der DSGVO vereinbar ist. Die Nutzung verstoße gegen das Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2020. Laut diesem dürfen US-Anbieter:innen aus der EU keine personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der EU übermitteln. Auf dieses Urteil stützt sich nun auch die französische Datenschutzbehörde (CNIL) in einer Anordnung, nach der ein:e französische:r Webseitenbetreiber:in die Nutzung von Google Analytics beenden muss.


Der Nachzug weiterer Behörden ist nur eine Frage der Zeit

Bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der österreichischen Datenschutzbehörde rechnete Schrems mit ähnlichen Entscheidungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten – und behielt mit Blick auf die CNIL Recht. Dass weitere Behörden nachziehen, könnte nun nur noch eine Frage der Zeit sein:

Die verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden kommen alle zu demselben Schluss: Die Verwendung von Google Analytics ist illegal. Die europäischen Behörden koordinieren die Entscheidungen in einer Task Force und wir gehen davon aus, dass andere Behörden bald ähnlich entscheiden werden.

Zwei Lösungsmöglichkeiten

Trotz vieler in Europa gehosteten Alternativen zu Google Analytics setzen nahezu alle Unternehmen in Europa auf das Programm. Im Interview mit OnlineMarketing.de erklärt der Datenschutzexperte Maciej Zawadzinski, dass neun von zehn Unternehmen von einer erschwerten Nutzung des Tools aufgrund von Datenschutzverstößen betroffen sein werden.

Langfristig gibt es nach Noyb zwei Wege, der Problematik zu begegnen. Entweder müssen US-Anbieter ausländische Daten außerhalb der USA verarbeiten, oder die Vereinigten Staaten müssen ihren Datenschutz an geltendes EU-Recht anpassen. Insofern letzteres nicht passiert, ist damit zu rechnen, dass weitere Behörden die Nutzung von Google Analytics als gesetzwidrig erklären und diese strafrechtlich verfolgen werden.

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