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Unternehmensrichtlinien
Schluss mit Doxxing: Meta stoppt das Teilen von privaten Wohnadressen

Schluss mit Doxxing: Meta stoppt das Teilen von privaten Wohnadressen

Larissa Ceccio | 11.04.22

Meta folgt einer Empfehlung des Oversight Boards und beschließt, das Teilen von „öffentlich zugänglichen“ privaten Wohnadressen nicht mehr zuzulassen.

Bereits vor circa einem Jahr hatte das Oversight Board Meta darum gebeten, den Umgang mit privaten Wohninformationen zu überdenken. Damals wurde der Social-Media-Konzern dazu aufgefordert, die Richtlinien zur Weitergabe privater Wohnadressen aufgrund von Bedenken hinsichtlich Doxxing zu verschärfen. Die Antwort von Meta erfolgte im Februar dieses Jahres.

Warum es so wichtig ist, gegen Doxxing vorzugehen

Doxxing ist die Online-Offenlegung des Namens, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse oder der Wohnadresse einer Person mit dem Ziel, Belästigungskampagnen gegen diese zu initiieren. Thomas Hughes, Leiter des Oversight Boards erklärt:

The malicious sharing of private residential addresses on social media is a serious problem that can lead to real-world harms, including stalking and harassment.

Um Facebook und Instagram User vor diesen Gefahren zu schützen, hat sich der Social-Media-Konzern nun darauf verständigt, einige Regeln in Bezug auf Doxxing zu ändern und reagiert damit auf eine Empfehlung des Oversight Boards.

Keine Ausnahmen mehr: Meta stoppt Möglichkeit, Privatadressen online zu teilen

Bisher gab es für User von Meta-Plattformen ein Schlupfloch, mit dem Privatadressen veröffentlicht werden konnten: Laut Meta-Standards ist es möglich, Privatadressen online zu teilen, wenn diese in fünf oder mehr Nachrichtenagenturen oder in öffentlichen Aufzeichnungen verfügbar gemacht wurden. Jetzt hat Meta bekundet, dass der Konzern diese Ausnahmen bis Ende 2022 beenden wird. Jedoch erklärt Meta, dass Nutzer:innen weiterhin ihre eigene Adresse veröffentlichen können.

Zusätzlich ändert das Social-Media-Unternehmen die Reaktions-Richtlinien auf Beiträge, die Fotos von der Außenseite von Privathäusern enthalten. Der Konzern erklärt diesbezüglich, dass es keine Maßnahmen ergreifen werde, wenn ein Gebäude im Mittelpunkt einer Nachricht steht, es sei denn, es wird im Zusammenhang mit der Organisation von Protesten gegen die Bewohner:innen dort geteilt. Somit können User weiterhin Proteste an diesen Orten per Facebook oder Instagram organisieren – sofern sie sich eben nicht gegen die dort ansässigen Bewohner:innen richten.

Meta arbeitet an User-Möglichkeiten, bei Doxxing Unterstützung zu erhalten

Das Gremium schlug außerdem vor, einen Kanal zu implementieren, über den Berichte über Doxxing bearbeitet werden können. Meta lehnte diese Empfehlung jedoch ab und antwortete, dass es bereits aktiv neue Kanäle für User aufbaut, um Unterstützung zu erhalten, und dass es bereits mit über 850 Organisationen zusammenarbeitet, die Opfer kontaktieren können, um Hilfe zu erhalten, wie die Revenge Porn Helpline in Großbritannien und das National Network to End Domestic Violence in die USA.

Meta verpflichtet sich somit nicht dazu, Tools zu implementieren, die es Nutzer:innen leichter machen, Datenschutzverletzungen zu melden. Laut eigener Angaben prüft der Konzern jedoch die Machbarkeit der Empfehlung, das Verfahren zur Beantragung der Löschung privater Informationen auf Facebook und Instagram zu vereinfachen. Hier erklärt der Konzern, dass bereits daran gearbeitet wird, die Meldeoption „Datenschutzverletzung“ leichter auffindbar zu machen. Aktuell müssen sich User noch durch zwei Menüs klicken und nach der Option suchen, um eine Meldung abgeben zu können.

Mehr Sicherheit auf Meta-Plattformen: Aufgaben des Oversight Boards

Facebook führte den unabhängigen Aufsichtsrat im Jahr 2020 ein, damit dieser problematische Inhalte und deren Löschung prüft. Das Unternehmen will so die Verbreitung von Hass und Hetze innerhalb des Netzwerks eindämmen. Meta steht es frei, politische Vorschläge des Gremiums anzunehmen, es muss lediglich auf sämtliche Empfehlungen reagieren. Das Facebook Statement zur Annahme dieses Vorschlags veröffentlichte Engadget in einem Beitrag:

As the board notes in this recommendation, removing the exception for ‘publicly available’ private residential information may limit the availability of this information on Facebook and Instagram when it is still publicly available elsewher. However, we recognize that implementing this recommendation can strengthen privacy protections on our platforms.

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