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Urheber:innenrechtsklagen setzen OpenAI und Microsoft unter Druck

Urheber:innenrechtsklagen setzen OpenAI und Microsoft unter Druck

Swantje Schemmerling | 29.02.24

In einem aktuellen Rechtsstreit sehen sich OpenAI und Microsoft mit neuen Klagen von Medienhäusern konfrontiert, die schwerwiegende Urheber:innenrechtsverletzungen geltend machen.

Die Medienunternehmen The Intercept, Raw Story und AlterNet haben kürzlich jeweils separate Klagen im Southern District of New York eingereicht, vertreten durch dieselbe Anwaltskanzlei. Im Kern der Vorwürfe steht die Behauptung, dass beim Training der KI-Modelle von OpenAI und Microsoft Autor:innen-, Titel- und weitere Urheber:innenrechtsinformationen entfernt wurden.

Die aktuellen Klagen heben sich dadurch ab, dass sie nicht nur eine Urheber:innenrechtsverletzung durch die Wiedergabe urheber:innenrechtlich geschützter journalistischer Werke durch ChatGPT anführen, sondern speziell die Entfernung von Informationen zur Verwaltung von Urheber:innenrechten thematisieren. Den Kläger:innen zufolge hätte ChatGPT, wäre es mit Materialien trainiert worden, die Urheber:innenrechtsinformationen enthalten, diese Informationen in seinen Antworten mit einbeziehen müssen. Ein besonders kritischer Vorwurf gegen OpenAI und Microsoft ist die mutmaßliche Annahme, dass ChatGPT weniger erfolgreich und profitabel wäre, sollten Nutzer:innen annehmen, dass dessen Antworten Urheber:innenrechte Dritter verletzen könnten.

Defendants had reason to know that ChatGPT would be less popular and would generate less revenue if users believed that ChatGPT responses violated third-party copyrights or if users were otherwise concerned about further distributing ChatGPT responses.

In den Klagen wird weiter argumentiert, dass OpenAI und Microsoft sich der potentiellen Urheber:innenrechtsverletzungen bewusst sind. Als Beweis dafür wird in der Klageschrift angeführt, dass OpenAI ein Opt-out-System anbietet, mit dem Website-Betreiber:innen die Web Crawler von OpenAI ausschließen können. Das Angebot des Opt-out für ein Web Crawling ist jedoch gängig (etwa auch bei Google) und dürfte als Argument für etwaiges Fehlverhalten kaum Gewicht haben.

Besorgnis unter Verleger:innen und Medienhäusern

Die aktuellen Klagen werfen erneut einen Blick auf die zunehmende Besorgnis unter Verleger:innen und Medienhäusern über die wachsende Konkurrenz durch KI-generierte Inhalte, die die traditionelle Medienlandschaft bedrohen. Einige Medienhäuser und Unternehmen mit einem hohen Anteil an User Content gehen aktuell Kooperationen mit KI-Unternehmen ein, die ihnen explizit erlauben, Artikel als Schulungsmaterial für ihre KI-Modelle zu verwenden. OpenAI und das Verlagshaus Axel Springer sind im Dezember 2023 eine Kooperation mit OpenAI eingegangen, dank welcher ChatGPT User künftig Zugriff auf Echtzeitinformationen verschiedener Medienmarken erhalten. Hierzu gehören POLITICO und Business Insider ebenso wie WELT und BILD. Kürzlich hat auch die Plattform Reddit einen 60 Millionen US-Dollar schweren Deal mit Google abgeschlossen, der User Content für das KI-Training von Googles Modellen freigibt. Auch das Unternehmen hinter Tumblr und WordPress, Automattic, steht kurz davor, einen Deal zum Verkauf von Nutzer:inneninhalten von den Plattformen an die KI-Unternehmen OpenAI und Midjourney abzuschließen. Diese Entwicklungen unterstreichen zunehmend die Bedeutung und den Wert von Nutzer:innen-Content.

OpenAI und Microsoft sind nicht die einzigen, die unter Beschuss von Urheber:innenrechtsklagen in diesem Bereich stehen. Getty Images verklagte im Frühjahr 2023 Stability AI, weil es Modelle mit geschützten Bildern trainiert hat, und die Universal Music Group verklagte Anfang 2024 das KI-Unternehmen Anthropic, weil der Chatbot Claude angeblich Songtexte ohne Namensnennung verbreitet und wiedergibt. Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig die kritische Prüfung der Urheber:innenrechtspraktiken in der Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien ist.


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© Turag Photography – Unsplash

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