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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen X

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen X

Swantje Schemmerling | 19.12.23

Die EU-Kommission hat aufgrund von Vorwürfen wegen illegaler Inhalte und der Verbreitung von falschen Informationen rechtliche Schritte gegen die Plattform X eingeleitet. Außerdem steht der blaue Haken auf dem Prüfstand.

Der EU-Kommissar Thierry Breton veröffentlichte kürzlich auf der Plattform X, dass die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen das Unternehmen ergriffen hat. Die Untersuchungen wurden gemäß dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act) eingeleitet. Der Fokus liegt dabei auf möglichen Verstößen von X gegen EU-Regeln zum Risikomanagement, zur Inhaltsmoderation, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher:innen. Es besteht der dringende Verdacht, dass das Unternehmen gegen den Digital Services Act der EU verstoßen hat.

Dark Patterns und blauer Haken auf dem Prüfstand

Ein weiterer Aspekt der Untersuchung bezieht sich auf sogenannte Dark Patterns. Dabei handelt es sich um Praktiken, deren Ziel es ist, die Fähigkeit der Nutzer:innen, eigenständige und gut informierte Entscheidungen zu treffen, erheblich zu beeinträchtigen oder zu verfälschen. Auf der Plattform werden Inhalte von Dritten, die solche irreführenden Praktiken nutzen, nicht angemessen oder überhaupt nicht von Seiten X moderiert. Dadurch bleiben trotz ihrer rechtswidrigen Natur und Falschaussagen solche Inhalte weiterhin auf der Plattform auffindbar. Aber auch dem Unternehmen selbst können Dark Patterns-Praktiken vorgeworfen werden, beispielsweise durch nicht gekennzeichnete Werbung. Mehrere Posts, die werblichen Inhalt teilten, wurden ohne Werbekennzeichnung in den Feed integriert. 

Die EU-Kommission überprüft außerdem, ob die sogenannten blauen Haken auf der Plattform als irreführend betrachtet werden können. X-Eigner Elon Musk führte nach der Übernahme von Twitter ein Abonnementmodell ein, durch das Nutzer:innen die Möglichkeit haben, sich die blauen Haken zu kaufen. Vorher signalisierte der Haken die Authentizität von Profilen von Institutionen und Prominenten.

Digital Services Act und Kritik an X

Das EU-Gesetz für digitale Dienste verpflichtet große Internetkonzerne und Online-Plattformen, strikt gegen illegale Inhalte wie Desinformation und Hassrede im Netz vorzugehen und soll für „mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld“ sorgen. Bereits im Oktober 2023 hatte die EU-Kommission die Plattform X wegen der Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen der Hamas und Israel verwarnt und Thierry Breton forderte X auf, entschiedener gegen Hassreden vorzugehen. Kürzlich veröffentlichte der irische Publisher Business Post Details aus Schulungsunterlagen für X-Moderator:innen. Demnach wurden die Moderator:innen angewiesen, Inhalte wie die Leugnung des Holocaust nicht mehr zu löschen – allenfalls sollen sie die Verbreitung solcher Inhalte einschränken.

Für das Unternehmen ist das Verfahren kritisch, da bei Verstößen gegen das DSA Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes vorgesehen sind. Zudem könnte X weitere Geschäftspartner:innen verlieren. Seit der Übernahme durch Musk gingen die Werbeeinnahmen stark zurück, da immer mehr Werbetreibende die kontroversen Inhalte der Plattform ablehnen und ihre Ads nicht mehr auf der Plattform veröffentlichen.


Nur noch 2,5 Milliarden US-Dollar Werbeeinnahmen:

X verliert deutlich an Umsatz und Relevanz im Advertising

X-Logo auf Smartphone Mockup, papierner Hintergrund
© FLY:D – Unsplash

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