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Performance Marketing
Trennung aufgehoben: Jetzt nutzt auch Google personenbezogene Daten für Werbeanzeigen

Trennung aufgehoben: Jetzt nutzt auch Google personenbezogene Daten für Werbeanzeigen

Niklas Lewanczik | 27.10.16

Google hat die Trennung von Nutzerdaten der User und Ad Tracking aufgehoben. Persönlich identifizierbares Tracking im Web für Werbung wird so möglich.

Bis vor einiger Zeit waren bei Google die personenbezogenen Datensätze der User und die für das Werbenetzwerk DoubleClick genutzten Daten getrennt. Vergangenen Sommer wurde die Datenschutzerklärung geändert: Ein an persönliche Daten gebundenes Ad Tacking ist nun möglich. Dieser Schritt dürfte von der breiten Masse der User unbemerkt geblieben sein.

Was bewirkt die Aufhebung der Trennung?

Mit dem damit eingeleiteten Ende des anonymen Trackings eröffnen sich Möglichkeiten, Werbung über DoubleClick an den User, der seine Daten an Google gegeben hat, anzupassen. Das ermöglichte Ad Tracking verspricht auch daher Erfolg, weil Google die Daten verschiedener Dienste zusammenfasst. Seit einer im Jahr 2000 etablierten Network Advertising Initiative, die ethische Codes für Advertiser vorgab, war Online Ad Tracking eine Zeit lang anonymisiert vonstatten gegangen. In den vergangenen Jahren allerdings weichte dies auf und Google wurde zu einem der wenigen Unternehmen, die sich dieser Praxis noch verschrieben.

In den Zeiten von Social Networking wirkt eine Trennung von Nutzer- und Ad Tracking Daten allerdings veraltet. Während Sprecher von Google auf die veränderte Nutzung von Google verweisen – über verschiedene Geräte etc. –, sehen andere den Einschnitt in den Datenschutz des Nutzers kritisch. Advertiser freuen sich hingegen über effektivere Werbung.

User behalten die Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten für Werbung

In der aktualisierten Datenschutzerklärung gibt Google an:

Je nach Ihren Kontoeinstellungen werden Ihre Aktivitäten auf anderen Websites und in Apps gegebenenfalls mit Ihren personenbezogenen Daten verknüpft, um die Dienste von Google und von Google eingeblendete Werbung zu verbessern.

Damit zeigt sich, dass die kontroverse Verbindung von Browsinggewohnheiten und persönlichen Daten für effektives Ad Tracking auch von den Nutzereinstellungen abhängt. Google möchte nach Selbstaussage transparent machen, welche Daten erhoben werden und dem Nutzer die Möglichkeit geben, sich einer Datensammlung, die für Ad Tracking genutzt werden kann, zu entziehen. Das geht beispielsweise durch die Deaktivierung der Cookies (was allerdings die Funktion von Google-Diensten einschränken kann). Man kann jedoch auch unter den Aktivitätseinstellungen im Google-Account die Einstellungen zum Browsing ändern, um Googles nunmehr persönlich identifizierbarem Ad Tracking zu entgehen. Die Wahlmöglichkeit für Google-Nutzer bleibt also bestehen.

Bei neuen Google-Accounts ist die beschriebene Änderung voreingestellt. Über Google Analytics werden darüber hinaus viele Daten zum Browsing gesammelt:

Bei Verwendung von Google Analytics zusammen mit unseren Werbediensten, z. B. solchen, die das DoubleClick-Cookie nutzen, werden Google Analytics-Daten vom Google Analytics-Kunden oder von Google mithilfe von Google-Technologie mit Daten über Besuche auf mehreren Websites verknüpft.

Wer sich der Datensammlung von Google erwehren möchte, kann auf Alternativen zurückgreifen. So wird von einigen Usern die Suchmaschine DuckDuckGo angepriesen, wo keine persönlichen Informationen gespeichert werden. Letzten Endes wird es jedoch schwer werden, sich Google gänzlich zu entziehen.

Quelle: Pro Publica 

Kommentare aus der Community

Adrian am 27.10.2016 um 09:34 Uhr

Was bedeutet diese Änderung aus rechtlicher Sicht für Publisher? Wie belehre ich die Nutzer, um trotzdem datenschutzkonform zu bleiben?

Antworten
Anton Priebe am 27.10.2016 um 11:02 Uhr

Hallo Adrian,

da die User diese Änderungen mit ihrem Opt-in bestätigt haben, ändert sich wohl nichts. Wir können jedoch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Anfrage an einen Fachmann ist gestellt und wird nachgereicht.

Beste Grüße
Anton

Antworten
Adrian am 27.10.2016 um 11:47 Uhr

Bin ich gespannt!

Antworten
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