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Human Resources
Auf Teilzeit wechseln: Ist das finanziell machbar?

Auf Teilzeit wechseln: Ist das finanziell machbar?

Hauke Eilers-Buchta | 05.08.22

Teilzeitarbeit bedeutet weniger Gehalt, aber mehr Freiheiten. Diese Punkte musst du berücksichtigen, wenn du nicht mehr in Vollzeit arbeiten möchtest.

Arbeiten in Teilzeit klingt vielfach verlockend. Weniger arbeiten, mehr Zeit für Hobbys, Freunde oder die Familie. Allerdings bekommt man dann auch weniger Gehalt – und zum Ende des Arbeitslebens eine niedrigere Rente. Man muss also genau kalkulieren, ob man sich den Wechsel zur Teilzeitarbeit eigentlich leisten kann. Schon im Jahr 2019 – also noch vor der Coronapandemie – waren es mehr als 1,5 Millionen Angestellte in Deutschland, die an sich gerne weniger arbeiten würden und mehr freie Zeit für sich hätten. So gibt das Statistische Bundesamt Auskunft.

Einst waren es vor allem Frauen, allen voran Mütter, die in Teilzeit tätig waren, damit sie den Rest des Tages noch genügend Zeit für die Kinderbetreuung hatten. Inzwischen gibt es hier ein Umdenken und in immer mehr Fällen wechseln auch Männer in Teilzeit oder Arbeitnehmer:innen ohne Kinder und Familie. Es braucht somit keine bestimmte Lebenssituation mehr, um den Wunsch nach weniger Arbeitszeit zu verspüren und diesen auch umsetzen zu wollen. Stichwort Work-Life-Balance. Aber kann man sich das überhaupt leisten? Es gibt immerhin eine ganze Reihe an Tipps in Sachen Finanzen, wenn man die eigene Arbeitszeit reduzieren möchte.

Jede:r Angestellte hat das Recht auf Teilzeit

Das Recht auf Teilzeit steht generell allen Angestellten zu. Somit können Männer und Frauen gleichermaßen in die Teilzeitbeschäftigung wechseln, wenn sie dies wünschen. Dies gilt, wenn man mindestens sechs Monate im Job ist und es sich um ein Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten handelt. Dann kann ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Ebenso kann ein Anspruch auf Teilzeit bestehen, wenn dies in Dienstvereinbarungen festgehalten wurde oder es einen entsprechen Tarifvertrag gibt. Zudem können Sondergesetze einen Anspruch auf Teilzeit bieten.

In diesem Zusammenhang gibt es die Empfehlung, dass man sich vor der Entscheidung in Teilzeit zu wechseln darüber informiert, welche finanziellen Folgen dies hätte. Dabei sollte man nicht nur auf den künftigen Lohn achten, sondern ebenso auch auf die Auswirkungen auf die spätere Rente. Diese können mitunter deutlich relevanter sein. Zur ersten Orientierung bietet sich beispielsweise ein Teilzeitrechner an, wie ihn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitstellt. Damit kann man zumindest grob ausrechnen, welche Auswirkungen Teilzeit auf das eigene Gehalt hätte.

Auch die Steuerklasse wirkt sich bei Teilzeit aus

Ebenso kann sich die jeweilige Steuerklasse darauf auswirken, wie viel Gehalt beim Teilzeitwechsel noch übrig bleibt. Grundsätzlich gilt, dass die Reduzierung der Arbeitszeit ein geringeres Gehalt bewirkt. Bekommt man dann immer noch 90 oder 80 Prozent des Gehalts, kann dies in aller Regel gut ausgeglichen werden. Schwieriger sind die Auswirkungen bei 70 Prozent oder weniger, die noch übrig bleiben.

Rein steuerlich kann es allerdings vorkommen, dass man die Arbeitszeit um 20 Prozent reduziert, aber nur zehn Prozent weniger Lohn auf dem Konto in Kauf nehmen muss.

Schwieriger wird es bei der Rente. Ansprechpartner:in ist hier die Deutsche Rentenversicherung, die entsprechend kontaktiert werden kann. In Form einer Probeabrechnung lässt sich feststellen, wie hoch die Rente durch den Wechsel in Teilzeit ausfallen würde. In Teilzeit erhält man weniger Entgeltpunkte und somit reduziert sich in aller Regel auch die spätere Rente. Einfluss auf die Wartezeit bis zur Rente hat der Teilzeitwechsel jedoch zumeist nicht. Als sinnvoll erweist sich hier in vielen Fällen eine zusätzliche Altersvorsorge, die separat getroffen wird.

Wie sieht es mit zusätzlichen Einnahmequellen aus?

Abfedernd wirken kann auch eine gute Betriebsrente, wenn Arbeitgeber:innen eine solche anbieten. Allerdings kann Teilzeit nach wie vor auch negative Auswirkungen haben, die – trotz aller Veränderungen – häufig noch Frauen treffen.

Vielfach ist mehr Freizeit der einzige Vorteil, den Teilzeit mit sich bringt. Somit sollte man sich finanziell absichern und zum Beispiel weitere Einnahmequellen suchen. Aktien könnten in Frage kommen oder auch die Investition in Edelmetalle wie Gold.

Wie steht es um die sogenannte Brückenteilzeit?

Als Alternative zum dauerhaften Wechsel auf Teilzeit gibt es auch noch die Möglichkeit der Brückenteilzeit. Diese Möglichkeit wird bisher aber noch recht wenig genutzt. In diesem Modell kann man die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und wechselt im Anschluss wieder in die Vollzeitbeschäftigung.

Die Anforderungen dafür sind jedoch strenger. Im Unternehmen müssen dafür mindestens 45 Menschen beschäftigt sein und durch Arbeitgeber:innen kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn bei Unternehmen bis 200 Mitarbeitenden bereits zu viele Personen Brückenteilzeit in Anspruch nehmen.

Es muss dafür jedoch betriebliche Gründe geben, einfach so ist eine Ablehnung nicht möglich. Leiden aber zum Beispiel Abläufe unter der Brückenteilzeit oder hat diese Auswirkungen auf die Sicherheit im Unternehmen, ist eine Ablehnung möglich. Gleiches gilt, wenn dem Unternehmen dadurch hohe Kosten entstehen würden. Allerdings: Arbeitgeber:innen müssen die Gründe nachweisen können, damit eine Ablehnung von Brückenteilzeit auch wirksam wird.

Für Arbeitnehmer:innen kann es sich somit auch lohnen, einfach in die Verhandlung zu gehen und zum Beispiel eine Person als Vertretung vorzuschlagen. Diese Person sollte man im Vorfeld allerdings schon gefragt haben, ob dies auch in Frage kommt. Auch die Möglichkeit einer Klage ist gegeben, das kommt jedoch sehr selten zum Tragen. Immerhin möchte man es sich als Arbeitnehmer:in mit dem Unternehmen nicht verscherzen.

Außerdem sinnvoll: Eine Absprache mit Kolleg:innen

Ehe man sich abschließend entscheidet, in Teilzeit zu wechseln, sollte man auch mit den Kolleg:innen darüber sprechen. Hierbei sollte man vor allem versuchen, den Wunsch klar zu begründen. So verhält man sich solidarisch und kann sich auch vielfach mehr Unterstützung sicher sein. Immerhin muss das Kollegium die zusätzliche Arbeit in aller Regel auffangen.

Arbeiten sogar mehrere Mitarbeiter:innen in Teilzeit, bietet sich mitunter ein Schichtplan an. Dort kann man die Arbeitszeiten klar planen und der ganze Ablauf kann transparent gestaltet werden.

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