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Büroalltag
Zu heiß im Büro: Gibt es für Arbeitnehmer:innen Hitzefrei?

Zu heiß im Büro: Gibt es für Arbeitnehmer:innen Hitzefrei?

Hauke Eilers-Buchta | 27.06.24

Wenn es im Büro heiß wird, lechzen viele Arbeitnehmer:innen nach einer Klimaanlage. Was aber, wenn es die nicht gibt und Abkühlung nicht in Sicht ist? Gibt es Hitzefrei im Job?

Die Temperaturen steigen und vereinzelt wurde und wird an der 40 Grad-Schwelle gekratzt. Was aber können Arbeitnehmer:innen tun, wenn es im Büro oder allgemein bei der Arbeit unangenehm heiß wird und es keinerlei Abhilfe gibt? Kann man bei zu hohen Temperaturen frei machen? Darf man in Badelatschen zur Arbeit kommen? Oder schreiben Mediziner:innen bei Hitze auch mal krank? Es gibt einige Fragen, die sich Arbeitnehmer:innen in einem solchen Fall stellen können. Hier gibt es die wichtigsten Antworten.

Wer nicht im Urlaub am Strand liegt, sondern auf der Arbeit sitzt, freut sich über 35 Grad und mehr nur bedingt. Vor allem dann, wenn es auch am Arbeitsplatz wirklich heiß wird und es zum Beispiel keine Klimaanlage gibt. Eines vorab: Steigt die Lufttemperatur im Büro auf mehr als 35 Grad Celsius an, dürfen Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeitenden nicht beschäftigen – außer die Temperatur kann gesenkt werden. Als Arbeitnehmer:in darf man sich jedoch nicht selber Hitzefrei nehmen und einfach vom Arbeitsplatz verschwinden. In diesem Zusammenhang gibt es zudem noch weitere interessante Details und Aspekte, die man als Arbeitnehmer:in kennen sollte. So kommt man vielfach auch bedeutend entspannter durch die heißen Tage.

Kurze Hose und Co.: Welche Anforderungen gelten bei Arbeitskleidung?

Auch bei hohen Temperaturen können Arbeitgeber:innen verlangen, dass Mitarbeitende angemessen gekleidet zur Arbeit erscheinen. Es gibt einen gewissen Spielraum, der eine Art Dresscode vorschreiben kann. In der Bank wird so beispielsweise ein Anzug oder ähnliches verlangt, auch bei Hitze. In vielen Unternehmen gibt es zudem Betriebsvereinbarungen zu möglichen Kleidervorschriften. Verstößt man dagegen, kann eine Abmahnung drohen.

Ein Anrecht, in Shorts, mit Flipflops oder im Tanktop zur Arbeit kommen zu dürfen, hat man als Arbeitnehmer:in nicht, allerdings sind viele Arbeitgeber:innen bei hohen Temperaturen durchaus kulant. Auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat kann hilfreich sein.

Darf am Arbeitsplatz ein Ventilator aufgestellt werden?

Bei einem Ventilator oder ähnlichen Geräten sieht es an vielen Arbeitsplätzen anders aus. Zwar darf man diese auch nicht ohne Erlaubnis der Vorgesetzten aufstellen, allerdings stellt dies nur in wenigen Fällen ein Problem dar. Das Unternehmen muss jedoch zustimmen, da es beispielsweise den Strom bezahlt und technische Geräte zudem auch als potentielle Gefahrenquelle gewertet werden können.

Hitzefrei, wenn gar nichts mehr geht?

Arbeitgeber:innen sollten bereits ab einer Raumtemperatur von mehr als 26 Grad Celsius aktiv werden und für Abkühlung sorgen. So soll die Belastung der Angestellten reduziert und auch Gesundheitsrisiken sollen minimiert werden. Ein Sonnenschutz, Gleitzeit oder auch eine Klimaanlage oder lockerere Kleidervorschriften können als geeignete Maßnahmen in Frage kommen. Zudem können und sollten Arbeitgeber:innen auch Getränke für die Belegschaft bereitstellen.

Ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur schreiben die technischen Regeln erst eine Verpflichtung vor, gegen die Hitze aktiv zu werden. Arbeitgeber:innen müssen spätestens dann etwas tun und für Abkühlung sorgen. Überschreitet die Temperatur im Büro die Marke von 35 Grad, gilt der Arbeitsplatz nicht als geeigneter Arbeitsplatz. Einfach so früher frei machen, ins Home Office wechseln oder Gleitzeit beanspruchen geht allerdings nicht.

Arbeitnehmer:innen können in solchen Fällen die Vorgesetzten über die Zustände informieren und mitteilen, so lange nicht zu arbeiten, bis die Temperatur wieder im Rahmen liegt. Bis dahin muss man tatsächlich warten, ob es den Vorgesetzten gelingt, die Temperatur entsprechend zu reduzieren. Alternativ kann auch ein anderer, geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen einfach frei machen?

Verstößt man als Arbeitnehmer:in gegen die Weisungen und Vorgaben der Vorgesetzten, kann dies durchaus weitreichende Folgen haben. Das gilt auch bei großer Hitze oder selbst genehmigtem Hitzefrei. Die üblichen Maßnahmen vieler Arbeitgeber:innen können drohen: Abmahnungen oder gar Kündigungen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Gehalt gekürzt wird. Das Arbeitsrecht wird nämlich durch Hitze im Sommer nicht außer Kraft gesetzt und darf ebenso wenige ignoriert werden.

Und wie sieht es mit Hitzefrei im Home Office aus?

Arbeitet man im Home Office, hat man ebenfalls kein Anrecht auf Hitzefrei. Auch die Hitzeschutzmaßnahmen wie am Arbeitsplatz selber haben hier keinen Bestand. Arbeitgeber:innen sind in diesen Fällen nicht zuständig und es obliegt den Arbeitnehmer:innen, wie man sich gegen die hohen Temperaturen schützt.

Ebenfalls interessant zu wissen: Arbeitet man im Freien, gibt es keine konkreten Vorgaben dazu, wann die Temperaturen dort zu hoch sind. Allerdings müssen Arbeitgeber:innen auch in diesen Fällen darauf achten, dass die Angestellten gegen Hitze geschützt werden. Die Baustellenverordnung kann hier zum Beispiel Informationen zu passenden Maßnahmen liefern.

Krankmelden wegen zu hohen Temperaturen – geht das?

Einfach so krank machen und dann den Tag entspannt am See verbringen, das geht sicherlich nicht. Allerdings kann Hitze durchaus krank machen. Wer nicht arbeiten kann, sollte sich dann tatsächlich auch krank melden und gegebenenfalls medizinischen Rat einholen und sich arbeitsunfähig schreiben lassen.

Generell sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter:innen bestmöglich zu schützen und alles dafür zu tun, dass der Arbeitsplatz den Vorgaben entspricht. Wird dagegen verstoßen, können Arbeitnehmer:innen dies anzeigen, auch der Betriebsrat hat dazu grundsätzlich die Möglichkeit. Allerdings reagieren Behörden zumeist nur bedingt auf leichtere Verletzungen der Fürsorgepflicht von Arbeitgeber:innen, erst bei heftigeren Verstößen kann man somit mit Reaktionen oder Maßnahmen rechnen.

Noch mehr Informationen zum Thema Hitzefrei – wie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen – findest du in einem unserer weiteren Artikel.


Dieser Beitrag erschien erstmals am 3. August 2022.

Kommentare aus der Community

Louisa am 19.08.2022 um 09:22 Uhr

Sehr interessantes Thema!

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