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Karrieretipps
Gibt es hitzefrei auch für Arbeitnehmer:innen?

Gibt es hitzefrei auch für Arbeitnehmer:innen?

Selina Beck | 19.07.22

Die momentane Hitzewelle sorgt für hohe Belastungen am Arbeitsplatz. Bekommen auch Mitarbeiter:innen hitzefrei?

Der Deutsche Wetterdienst hat eine Hitzewarnung ausgesprochen, denn es werden bis zu 40 Grad erwartet. Diese Hitze sorgt nicht nur bei Büroangestellten für große Belastungen, sondern vor allem auch in Industriehallen, auf den Feldern und auf Baustellen. Deshalb fragen sich viele, ob auch Arbeitnehmer:innen hitzefrei wie Schüler:innen in der Schule bekommen können.

Jedes Jahr Tausende Hitzetote

Die Hitzewelle ist für alle eine Belastung, doch vor allem für Ältere und Kranke ist eine große Hitze schwer zu ertragen. Für 8,9 Millionen Menschen in Deutschland kann diese laut Statistik sogar potenziell tödlich sein. Die Klimakrise verschärft diese Problematik, denn die Temperaturen steigen stetig an. Jedes Jahr gibt es bereits Tausende Hitzetote.

© BG BAU
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Keinen Anspruch auf Hitzefrei

Ein gesetzliches Recht für Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer:innen nicht. Ausnahmen gelten für Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter:innen, die gesundheitliche Probleme haben und diese mit einem Attest nachweisen können. Sie können von ihren Vorgesetzten die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordern. Wenn die Kühlung nicht möglich ist, gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung an sehr heißen Tagen.

Laut der Arbeitsstättenverordnung soll die Raumtemperatur im Büro 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Allerdings: In besonderen Fällen, auch an Sommertagen, müssen die Angestellten auch bei Temperaturen bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Bei Temperaturen über 30 Grad müssen Firmen Schutzmaßnahmen ergreifen – etwa Jalousien oder Hitzepausen. Auch Getränke müssen bereitgestellt werden.

Außerdem müssen Fenster oder Glaswände zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung angebracht werden. Klimaanlagen müssen die Vorgesetzten hingegen nicht bereitstellen. Nur falls die Ozonwerte überschritten werden oder Sommersmog gemeldet wird, gelten die Empfehlungen der Behörden – insbesondere schwere Arbeiten sollten nicht mehr getätigt werden.

Das können Mitarbeiter:innen tun

Bei unerträglicher Hitze sollten Beschäftigte die Chef:innen darauf hinweisen oder den Betriebsrat einschalten, rät Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview mit dem Spiegel:

Sollte der Arbeitgeber nichts tun, wäre die Ultima ratio, das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht zu informieren.

Zunächst müssten jedoch die Vorgesetzten von sich aus verschiedene Maßnahmen gegen die Hitze anwenden und die Angestellten ihnen die Chance geben, das zu tun.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt, nach Möglichkeit die Arbeits- und Pausenzeiten an die Hitze anzugleichen. Zudem werden zusätzliche kurze Pausen in kühleren Räumen empfohlen. Eine Lockerung des Dresscodes ist ebenfalls eine Möglichkeit.

So sieht es im Home Office aus

Arbeitnehmer:innen, die draußen arbeiten, müssen vor direkter Sonne geschützt werden – zum Beispiel durch Sonnensegel oder Schutzkleidung. Eine Sonnencreme und kostenlose Getränke sollten ebenfalls angeboten werden.

Wenn Angestellte nur im Home Office arbeiten und eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten im Arbeitsvertrag haben, sind sie selbst dazu verpflichtet, die Temperatur in ihrem Arbeitszimmer angemessen zu kühlen. Dann gelten keine Temperaturvorschriften.

Forderung nach Hitzefrei von verschiedenen Seiten

Große Kritik an diesen Regelungen übt dazu unter anderem die Gewerkschaft Verdi. Verdi fordert angesichts der vorhergesagten Hitzewelle hitzefrei und längere Pausen für Arbeitnehmer:innen. Mit dem Betriebsrat sollten Regelungen getroffen werden, wann ausgefallene Arbeitszeiten gegebenenfalls nachgeholt werden könnten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund wirft Arbeitgeber:innen Versäumnisse beim Arbeitsschutz vor. Aufgrund sehr heißer Sommer seien eine Strategie und Maßnahmen wie mehr Erholungszeiten, nach Möglichkeit auch Home Office und flexiblere Arbeitszeiten nötig.

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