Digitalpolitik
Wichtiges Urteil: Google haftet für Falschaussagen in AI Overviews

Wichtiges Urteil: Google haftet für Falschaussagen in AI Overviews

Niklas Lewanczik | 10.06.26

Das Landgericht München I macht Google für Falschaussagen in AI Overviews direkt verantwortlich, spricht eine einstweilige Verfügung aus und bereitet damit möglicherweise den Weg zu mehr juristischer Handhabe für Publisher bei Googles Ergebniskuratierung.

Dieses Urteil sorgt für Aufsehen. Das Landgericht München I hat Google klar als unmittelbar verantwortlich für KI-Übersichten eingestuft. Das Gericht sprach im Urteil eines Verfahrens zweier Münchner Verlagshäuser gegen Google (Az. 26 O 869/26) eine einstweilige Verfügung aus und untersagte der Suchmaschine, falsche Aussagen über die Verlage zu verbreiten. Während Suchmaschinen bei der Wiedergabe von Beiträgen und Quellen in klassischen Suchergebnissen gerichtlich – auch vom Bundesgerichtshof – gemeinhin nur als sogenannte mittelbare Störer haften können, sieht das Landgericht München Google bei den AI Overviews als unmittelbaren Störer.

Gericht erklärt Google als verantwortlich und sorgt für Anschlussdiskussion

Als unmittelbarer Störer und damit hauptverantwortlich für den Inhalt ist Google laut Ansicht des Gerichts bei AI Overviews, weil Google „eigenständige, über die einzelnen, im späteren Verlauf dann durch Verlinkungen angezeigte Suchergebnisse hinausgehende Aussagen“ treffe. Weiter heißt es im Urteilstext:

Da die Verfügungsbeklagte [Google, Anmerkung der Redaktion] die Künstliche Intelligenz selbst eingeführt hat und den Nutzenden anbietet, muss sie sich deren Ergebnisse auch zurechnen lassen, denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert.

Das Gericht nimmt konkret Bezug auf Beispiele, bei denen die klagenden Verlagshäuser in AI Overviews mit dubiosen Praktiken, Abofallen und Betrugskontexten in Verbindung gebracht wurden, obwohl es de facto keine Belege für diese Bezüge gab; auch die verlinkten Quellen ließen keinen Rückschluss auf die Aussagen in der KI-Übersicht zu. Deshalb konstatiert das Gericht auch:

Vor allem aber enthält die ‚Übersicht mit KI‘ Äußerungen, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden.

Auch der Hinweis auf die Tatsache, dass die Übersicht per KI erstellt wird, kann Google laut dem Gericht nicht von der Verantwortung lösen. Das Urteil sieht nun eine einstweilige Verfügung vor, darüber hinaus aber keine weiteren Ansprüche für die Klagesteller:innen, die jeweils zehn Prozent der Prozesskosten tragen, 80 Prozent entfallen auf Google. Es fußt auf einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2025 (Az. 2-06 O 271/25), bei der zwar ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt wurde, die Haftung Googles für die KI-Übersichten aber schon als Möglichkeit aufgerufen wurde. Davon berichtet Carolin Riethmüller für Heise. Der SEO-Experte Johannes Beus, CEO von SISTRIX, geht auf LinkedIn ebenfalls auf das Urteil aus München ein und fasst die Kernaussagen zusammen. Auch betont er, dass das Urteil nun eine Richtung für den Umgang mit Falschaussagen Googles in den KI-Übersichten vorgeben könnte – selbst wenn Google dagegen vorgeht.

Mehr Handlungsspielraum für Publisher

Künftig könnten in Deutschland, aber womöglich sogar in anderen Regionen Publisher und andere Parteien gerichtlich auf einstweilige Verfügungen pochen, wenn Google in KI-Übersichten eine fehlerhafte Aussage zu ihren Ungunsten treffen sollte. Google muss dann die Inhalte entfernen und dafür sorgen, dass sie so nicht vorkommen. Das hilft beim Kampf gegen etwaige Rufschädigungen.

Für Google ist es indes schwierig, im Vorwege einzelne AI Overviews auf potentiell fehlerhafte Verknüpfungen hin zu prüfen, die zu Falschaussagen führen könnten. Denn dafür zeichnen Googles KI-System und die zugrunde liegenden Algorithmen verantwortlich. So kam es in der Vergangenheit auch schon vor, dass Googles KI-Systeme Artikeltitel durch KI-Anpassungen fehlerhaft wiedergegeben haben. Fehler in AI Overviews gehören ebenfalls zur Tagesordnung. Nicht alle Antworten der vielfach integrierten KI-Übersichten sind stimmig; bei über 2,5 Milliarden monatlich aktiven Usern dieses Suchbereichs entstehen so aber beträchtliche Risiken für die Publisher sowie die User. Dass Google dafür aktiv verantwortlich sein soll, auch juristisch, könnte ein Schritt hin zu mehr Verantwortungsbewusstsein für KI-Produkte bei Big Tech sein.

Derweil können sich Publisher entscheiden, ob sie ihre Inhalte grundsätzlich für Googles Suche bereitstellen. Über einen neuen Schalter in der Search Console können Website-Betreiber:innen künftig festlegen, ob ihre Inhalte in AI Overviews, AI Mode oder AI Overviews in Discover erscheinen dürfen, allerdings zunächst nur im UK. Mit dem neuen Schalter reagiert Google auf eine Debatte, die die Branche seit dem Start von AI Overviews begleitet. Viele Medienhäuser und Website-Betreiber:innen kritisieren, dass ihre Inhalte für AI-Antworten genutzt werden, ohne dass sie ausreichend Einfluss auf deren Verwendung haben. Ein Ausschluss der Nutzung ist über robots.txt und das dedizierte Google Extended allerdings schon länger möglich.

Schließlich sollten Unternehmen und Publisher ihre Performance in den Suchergebnissen und KI-Suchergebnissen ebenfalls stetig analysieren – gerade nach dem jüngsten Core Update. Hierbei helfen die Kategorie Agentic Browsing für Lighthouse, mit der sich prüfen lässt, wie gut die Seiten für die Interaktionen mit Maschinen beziehungsweise Agents vorbereitet sind, und die neuen AI Performance Reports in der Search Console.


Google bringt AI Performance Reports in die Search Console

Google-Schriftzug, Ask AI Mode-Schriftzug in Suchleiste, dunkler Hintergrund
© Google via Canva


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