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Digitalpolitik
Wegen Rauswurf: Trump reicht Klage gegen Twitter, Facebook und Google ein

Wegen Rauswurf: Trump reicht Klage gegen Twitter, Facebook und Google ein

Nadine von Piechowski | 08.07.21

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump möchte wieder auf den Social-Plattformen mitmischen. Deswegen klagt Trump jetzt gegen Facebook und Twitter – und auch Google ist ins Visier des 75-Jährigen geraten.

Die Beziehung zwischen Donald Trump und den Tech-Konzernen als angespannt zu bezeichnen, wäre untertrieben. Der ehemalige US-Präsident ging während seiner Amtszeit bereits gegen Facebook, Twitter und Co. vor, weil diese seiner Meinung nach die Meinungsfreiheit untergraben würden. Aber auch wirtschaftliche Interessen führten dazu, dass die verschiedenen Social-Plattformen kein leichtes Spiel in den USA hatten. Das beste Beispiel: Die Debatte um die Verbannung TikToks aus den USA.

Jetzt geht der Konflikt in die nächste Runde, denn Trump klagt gegen Facebook, Twitter und Google. Er fordert, dass die Sperrung seines Accounts zügig aufgehoben wird. Der 75-Jährige wurde nach den Aufruhen in Washington, D.C. im Januar 2021 von nahezu allen Social-Media-Plattformen verbannt. Facebook verkündete, dass die Sperre bis mindestens 2023 bestehe bleiben wird. Der Kurznachrichtendienst Twitter will das Profil des ehemaligen Staatsoberhaupts gar nicht wieder aktivieren. Und auch Googles Videoplattform YouTube verbannte Trump und lässt diesen auf unbestimmte Zeit nicht wieder zurückkehren. Genau dagegen klagt Donald Trump nun – und wieder beruft er sich auf den ersten Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung. Dieser schützt die Redefreiheit in dem Land. Der 45. US-Präsident sieht diese durch die Sperre allerdings stark eingeschränkt.

Trump klagt gegen die Tech-Konzerne: Demokraten hätten die Section 230 ausgenutzt

Neben der angeblichen Beschneidung der Redefreiheit, führt Trump in der Klageschrift ebenfalls an, dass beispielsweise sein YouTube Channel ein wichtiges Instrument sei, um die Bevölkerung zu informieren. Schließlich hätten sich viele News Publisher auf die geposteten Videos des ehemaligen US-Präsidenten für ihre Berichterstattung berufen. In der Anklage heißt es:

After his inauguration as President in January of 2017, Plaintiff’s [Trump’s] YouTube Channel became an instrument of his presidency. By virtue of the way he used his channel, Plaintiff’s messages became an important source of news and information about the government,
as did his followers’ comments associated with Plaintiff’s posts. Plaintiff’s channel became a public forum for speech by, to, and about government policy.

Weiter erklärte Donald Trump, dass er die Demokraten für das rigorose Vorgehen der Videoplattform gegen ihn verantwortlich mache. Diese hätten sich laut des ehemaligen Politikers der Section 230 bedient, um Druck auf die Plattformen auszuüben. Section 230 besagt, dass Facebook, Twitter, Google und Co. nicht für die Inhalte ihrer Nutzer:innen verantwortlich gemacht werden können. Die Demokraten hätten gedroht, den Abschnitt 230 zu überarbeiten, sollten sie nicht gegen Trump vorgehen. Einen Nachweis, der diese Behauptung stützen würde, gibt es allerdings nicht.

Öffentliche Sicherheit: Geht von Donald Trump immer noch eine Gefahr aus?

Dass Trump nun gegen die Social-Plattformen und den Suchmaschinenkonzern klagt, zeigt, dass der ehemalige US-Präsident versucht wieder Kontakt mit seinen Anhänger:innen aufzunehmen. Denn nachdem der Versuch, ein eigenes soziales Netzwerk aufzubauen, floppte, scheint es so, als würde Trump sich wieder seinen alten Social-Profilen bedienen zu wollen. Über Twitter erreichte der 75-Jährige immerhin über 80 Millionen Follower mit seinen Posts.

Sowohl YouTube als auch Facebook wollen den Bann aufrecht erhalten, solange noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit von Trump ausgeht. Dass dies schwierig zu bewerten ist, ist offensichtlich. Denn es stellt sich die Frage, wann homophobe, rassistische und diskriminierende Äußerungen nicht mehr der öffentlichen Wahrnehmung von Minderheiten schaden und diese so einer Gefahr aussetzten. Vielleicht schließt Twitter die Rückkehr des ehemaligen Präsidenten daher ganz aus.

Kommentare aus der Community

Tom am 21.09.2021 um 08:41 Uhr

Mr. Trumps Äußerungen sollten da bleiben, wo sie hin gehören, zwischen seinen Ohren! Nobody want‘s to read, hear and see you, bad old man!

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