Digitalpolitik
Chrome wieder im Visier: US-Justiz legt im Google-Fall nach

Chrome wieder im Visier: US-Justiz legt im Google-Fall nach

Larissa Ceccio | 04.02.26

Der Google-Kartellstreit geht in die nächste Runde: Das US-Justizministerium legt Berufung ein und fordert härtere Auflagen. Obwohl ein Chrome-Verkauf zunächst abgelehnt wurde, rückt der Browser wieder ins Zentrum. Mehrere US-Bundesstaaten schließen sich an, während Google selbst auf mildere Strafen drängt. Der Ausgang könnte bestimmen, wie hart Big Tech künftig reguliert wird.

Eigentlich schien ein zentrales Kapitel im Kartellverfahren gegen Google bereits entschieden. Der weltgrößte Browser Chrome sollte nicht verkauft werden. Doch jetzt nimmt das Verfahren wieder Fahrt auf. Die US-Justiz geht in die nächste Runde – und will härtere Konsequenzen durchsetzen. Die Antitrust Division des U.S. Department of Justice hat auf X angekündigt, gegen Teile der sogenannten Remedies-Entscheidung Berufung einzulegen.

Konkret geht es um die Maßnahmen, die nach dem Urteil zur Monopolstellung Googles im Search-Markt verhängt wurden. Engadget berichtet unter Berufung auf Bloomberg, dass sich neben dem US-Justizministerium nun auch mehrere US-Bundesstaaten der Berufung gegen das Urteil angeschlossen haben. Ziel ist es, die Strafen gegen Google nachzuschärfen.



Offiziell:
Google muss Chrome nicht verkaufen, aber Daten mit Konkurrenz teilen

Mehrere Google Chrome-Logos auf weißen Blöcken, verbunden
© Growtika – Unsplash


Rückblick: Das Gericht sah ein Monopolstellung aber keine Zerschlagung

Im Urteil von 2025 kam der zuständige Richter Amit Mehta zu dem Schluss, dass Google die eigene marktbeherrschende Stellung im Such- und Search-Advertising-Markt rechtswidrig abgesichert hat. Das US-Justizministerium hatte in dem Verfahren gefordert, auch einen Verkauf des Browsers Chrome als Abhilfemaßnahme anzuordnen. Diesen Schritt lehnte Mehta jedoch ab. In seiner Begründung hielt er fest, die Kläger:innen seien „zu weit gegangen“, indem sie eine erzwungene Veräußerung zentraler Vermögenswerte verlangten, die Google nicht zur Umsetzung der konkret festgestellten Wettbewerbsverstöße genutzt habe.

Statt einer Zerschlagung verhängte das Gericht andere strukturelle Auflagen. Google muss bestimmte Exklusivvereinbarungen zur Verbreitung eigener Dienste beenden und ausgewählte Such- sowie Nutzungsdaten mit Wettbewerber:innen teilen, um den Marktzugang für Konkurrent:innen zu erleichtern und den Wettbewerb im Suchumfeld zu stärken.

Genau an diesem Punkt setzt die neue Berufung an. Das Justizministerium hatte ursprünglich deutlich härtere Maßnahmen gefordert, darunter auch strukturelle Eingriffe wie eine Abspaltung von Chrome. Warum diese Forderung nicht durchkam, wollen die Behörden nun erneut prüfen lassen.

Parallel verfolgt Google eine entgegengesetzte Strategie. Das Unternehmen hat ebenfalls Berufung eingelegt – mit dem Ziel, die Auflagen weiter abzuschwächen. Das Unternehmen argumentiert, die bestehenden Vorgaben könnten sich negativ auf Nutzer:innenerlebnis und Datenschutz auswirken.

Ein Grundsatzfall für Big Tech?

Der Fall hat Signalwirkung weit über Google hinaus. Es geht nicht nur um einen Browser oder Suchmaschinenmarktanteile, sondern um die Frage, wie weit Regulierer:innen in die Struktur großer Tech-Plattformen eingreifen können.

Gleichzeitig läuft die Debatte in einer Phase massiver Umbrüche durch KI-getriebene Such- und Assistenzsysteme. Während neue Akteur:innen den Markt aufmischen, ringen Gerichte und Behörden noch um die Regeln für die bestehende Dominanz. Welche Maßnahmen am Ende tatsächlich umgesetzt werden, bleibt offen. Und das Kartellverfahren gegen Google ist noch lange nicht abgeschlossen.



Google erwägt Opt-out für AI Overviews und AI Mode

Smartphone und Laptop Screen mit AI Overviews und AI Mode von Google
© Google via Canva


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