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Digitalpolitik
US-Gericht: Google hält Monopol im Suchmaschinen- und Search-Ad-Markt – folgt die Zerschlagung?

US-Gericht: Google hält Monopol im Suchmaschinen- und Search-Ad-Markt – folgt die Zerschlagung?

Niklas Lewanczik | 06.08.24

Ein Richter gab dem Department of Justice der USA in zentralen Punkten aus der Anklage recht und schrieb Google einen Monopolstatus zu. Das Urteil könnte folgenschwer sein, Google möchte in Berufung gehen.

Ausgerechnet Mehta heißt der Bundesrichter, der jüngst in seinem Urteil einer Klage des US Department of Justice (DOJ) in wichtigen Aspekten zugestimmt hat – ein Klang, der an die Tech-Konkurrenz und einen weiteren Konzern mit Monopolstrukturen erinnert. Amit Mehta entschied in einem Urteil, dass Google ein Monopol sei und auch als solches gehandelt habe, um die Vormachtstellung sowohl im Such- als auch im Werbemarkt zu zementieren.

After having carefully considered and weighed the witness testimony and evidence, the court reaches the following conclusion: Google is a monopolist, and it has acted as one to maintain its monopoly.

Obwohl Mehta dem DOJ nicht in allen Punkten zustimmte, könnte das Urteil weitreichende Folgen für Google und den Mutterkonzern Alphabet haben. Das Unternehmen möchte gegen das Urteil vorgehen, während andere Suchmaschinenbetreiber:innen dieses begrüßen. Eine weitere Verhandlung mit dem Titel DOJ vs. Google steht indes im September an, wenn es explizit um die Frage geht, ob das Unternehmen den digitalen Advertising-Markt monopolisiert habe. Denn das Department of Justice – und nicht nur dieses – hat das Unternehmen mehrfach verklagt.


Die USA verklagen Google:

Marktmacht des Tech-Unternehmens muss begrenzt werden

© Christian Wiediger - Unsplash, Google-Startseite mit Schriftzug bunt, Hintergrund, hell, verschwommen
© Christian Wiediger – Unsplash


Was Google nach diesem Urteil erwarten könnte: Ist eine Zerschlagung tatsächlich vorstellbar?

Das aktuelle Urteil trifft Google hart. Zwar erkannte der Bundesrichter nicht an, dass Google eine Monopolstellung in einem spezifischen Werbebereich absolute Marktmacht besitzt. Allerdings schrieb er dem Unternehmen Monopolqualität in den Bereichen „general search services“ sowie “general search text advertising“ zu. Im Rahmen der Klagen gegen Google hatte das DOJ eine Auflösung des Ad-Tech-Geschäfts von des großen Unternehmens gefordert, Google wiederum hatte jegliche Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Ob es nun nach dem Urteil im ersten Verfahren oder auch nach einem Urteil im September zu solch einer Auflösung kommen wird, ist vorerst unklar.

Wie auch Lauren Feiner für The Verge berichtet, hat das erste Urteil des Bundesrichters Mehta zunächst nur entschieden, dass Google haftbar gemacht werden kann. In welchem Maße das getan wird, muss noch ermittelt werden. Dabei kann es sein, dass die Gerichtsbarkeit Google dazu zwingt, bestimmte Praktiken einzustellen. Möglich ist aber ebenso, dass das Unternehmen Teile des eigenen Geschäfts auslagern oder entfernen muss, was einer Zerschlagung am nächsten käme. Laut Vanderbilt University Law Professor Rebecca Allensworth bei CNN ist sogar ein Choice Screen mit Alternativoptionen für die User eine Option. DOJ Antitrust Chief Jonathan Kanter erklärt:

This landmark decision holds Google accountable. It paves the path for innovation for generations to come and protects access to information for all Americans.

Suchmaschinenbetreiber:innen, darunter DuckDuckGo, begrüßen das Urteil in den USA.

Derweil hat auch Google reagiert und bereits auf eine Berufung verwiesen. Kent Walker, President für Global Affairs, sieht im Urteil vor allem bestätigt, dass Google die beste Suchmaschine ist.

Kommt ein Wandel für die Big Player im Tech-Markt

Googles Machtstellung ist nicht von der Hand zu weisen. Darauf verwies auch Amit Mehta, der beispielsweise den immensen Marktanteil Googles im Search-Bereich (über 90 Prozent) und Kooperationen wie jene milliardenschwere mit Apple zur Sicherstellung, dass Google als Standardsuchmaschine erscheint, als Aspekte nannte, die eine Monopolstellung stärken.

If there is genuine competition in the market for general search, it has not manifested in familiar ways, such as fluid market shares, lost business, or new entrants. The market reality is that Google is the only real choice as the default GSE […],

schrieb Mehta. Jetzt gilt es in den nächsten Schritten zu entscheiden, welchen Preis Google für diese nach Ansicht des US-Gerichts unlauteren Praktiken zahlen muss. Das Ergebnis könnte ausschlaggebend für die weitere Entwicklung des Digitalraums an sich sein. Denn auch Amazon, Meta und Apple stehen – wie Google nochmals – vor Verfahren gegen die USA. Das DOJ sieht beispielsweise auch bei Apple eine Monopolstellung. Die kommenden Monate werden demnach auch darüber entscheiden, ob die Gerichte in den USA noch mehr Monopolstellungen anerkennen und diese empfindlich bestrafen. Sollte es zu (Teil-)Zerschlagungen der Konzerne kommen, würde das den Markt verändern und vielen weiteren Playern – im Search-, App-, Advertising-Markt und dergleichen – neue Perspektiven bieten.

Noch gibt es aber keine konkreten Anzeichen dafür, dass es wirklich so weit kommt. Denn schon im Jahr 2020 hat das US-amerikanische Subcommittee on Antitrust, Commercial and Administrative Law of the Committee on the Judiciary in einem 449 Seiten langen Bericht erklärt, dass die Tech Player Amazon, Apple, Meta (damals noch Facebook) und Google ihre Marktmacht als Gatekeeper ausgenutzt haben und auf machteinschränkende Maßnahmen verwiesen – was wenig Erfolg gehabt hat.

These firms have too much power, and that power must be reined in and subject to appropriate oversight and enforcement. Our economy and democracy are at stake,

hieß es seinerzeit im Bericht. Auch dieser stellte schon eine Zerschlagung in den Raum.


„Monopole wie in der Ära der Ölbarone“

– Antitrust-Bericht stellt Zerschlagung von Facebook, Google, Amazon und Apple in den Raum

© Google, Amazon, Facebook, Austin Community College, Zuckerberg, Cook, Pichai und Bezos
© Google, Amazon, Facebook, Austin Community College

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