Digitalpolitik
Anthropic zahlt Milliarden an Autor:innen wegen raubkopierter Bücher

Anthropic zahlt Milliarden an Autor:innen wegen raubkopierter Bücher

Larissa Ceccio | 21.07.26

1,5 Milliarden US-Dollar und trotzdem kein Sieg für Rechteinhaber:innen? Anthropic zahlt im größten Urheber:innenrechtsvergleich der US-Geschichte wegen des Trainings der Modelle der Claude-Familie mit raubkopierten Büchern. Warum KI-Unternehmen trotzdem von dem Urteil profitieren könnten.

Wie Reuters und tagesschau.de berichten, warf eine Gruppe US-amerikanischer Autor:innen Anthropic vor, die Modelle der Claude-Familie mithilfe raubkopierter Bücher trainiert zu haben. Daraufhin reichten sie eine Sammelklage gegen das KI-Unternehmen ein. Mit einem nun gerichtlich bestätigten Vergleich haben beide Seiten das Verfahren beendet. Dieser sieht vor, dass Anthropic die Rekordsumme von 1,5 Milliarden US-Dollar in einen Entschädigungsfonds einzahlt, aus dem betroffene Autor:innen und Verlage entschädigt werden sollen.

Dadurch entfällt jedoch auch das ursprünglich für Anfang Dezember angesetzte Verfahren zur Höhe des Schadensersatzes. Dort wäre ausschließlich darüber entschieden worden, wie viel das KI-Unternehmen für die rechtswidrige Nutzung raubkopierter Bücher zahlen muss – mit potenziell deutlich höheren Entschädigungszahlungen.

Die zentrale urheber:innenrechtliche Grundsatzfrage entschied das Gericht außerdem zugunsten des KI-Unternehmens. Nach Auffassung des Gerichts kann das Training von KI-Modellen mit urheber:innenrechtlich geschützten Büchern unter das US-amerikanische Fair-Use-Prinzip fallen.

Wer gehofft hatte, dass KI-Unternehmen für das Training ihrer Modelle mit urheber:innenrechtlich geschützten Werken grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, dürfte von diesem Urteil enttäuscht sein.



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© Anthropic via Canva


Warum der Milliardenvergleich kein Erfolg für viele Autor:innen ist

Mit einem Volumen von 1,5 Milliarden US-Dollar gilt der Vergleich als der bislang größte Urheber:innenrechtsvergleich in der Geschichte der USA. Doch trotz der Rekordsumme bewerten viele Autor:innen und Kreative den Vergleich nicht als Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts war nicht das Training der KI-Modelle selbst rechtswidrig, sondern nur die Beschaffung eines Teils der Trainingsdaten über Piraterieplattformen wie Library Genesis und Pirate Library Mirror.

Bereits im Juni 2025 hatte Richter William Alsup vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien entschieden, dass das Training von KI-Modellen mit urheber:innenrechtlich geschützten Büchern grundsätzlich unter das US-amerikanische Fair-Use-Prinzip fallen kann. Das US-amerikanische Fair-Use-Prinzip erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheber:innenrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob Gerichte die Nutzung als ausreichend transformativ bewerten und sie die wirtschaftliche Verwertung der Originalwerke nicht unzulässig beeinträchtigt. Nachdem Alsup inzwischen in den Ruhestand getreten ist, bestätigte seine Nachfolgerin, Richterin Araceli Martinez-Olguin, den Vergleich nun endgültig.

Über die Höhe des Schadensersatzes sollte ursprünglich in einem separaten Juryverfahren entschieden werden. Dazu kam es jedoch nicht, weil sich Anthropic und die Kläger:innen auf den nun endgültig bestätigten Vergleich verständigten. Die Rechteinhaber:innen von schätzungsweise 500.000 Werken sollen jeweils 3.000 US-Dollar erhalten. Mehr als 90 Prozent der anspruchsberechtigten Autor:innen und Verlage haben ihre Ansprüche bereits angemeldet. Darüber hinaus erhalten die beteiligten Kanzleien Honorare von insgesamt mehr als 100 Millionen US-Dollar. Zu den bekanntesten Kläger:innen gehören Andrea Bartz, Autorin von We Were Never Here, Charles Graeber, Autor von The Good Nurse, und Kirk Wallace Johnson, Autor von The Feather Thief.

Anthropic-Vergleich beendet den Fall, nicht die Grundsatzdebatte

Für die klagenden Autor:innen und Verlage ist der Vergleich ein finanzieller Erfolg und zugleich ein wichtiges Signal gegen die Nutzung raubkopierter Werke zum KI-Training. Entsprechend positiv bewertet ihn auch die Chefin des Schriftsteller:innenverbands Authors Guild, Mary Rasenberger:

Diese Einigung sendet eine starke Botschaft an die KI-Industrie, dass es schwerwiegende Konsequenzen hat, wenn sie die Werke von Autoren raubkopiert, um ihre KI zu trainieren, und damit diejenigen beraubt, die es sich am wenigsten leisten können.

Doch die Trennung zwischen dem Training von KI-Modellen und der rechtswidrigen Beschaffung der Trainingsdaten erklärt die Enttäuschung vieler Autor:innen und Kreativer über die unmittelbar Betroffenen hinaus. Während viele darin eine verpasste Chance für strengere Grenzen beim KI-Training sehen, könnte die Entscheidung die Argumentation der KI-Unternehmen stärken, dass die Nutzung urheber:innenrechtlich geschützter Werke zu Trainingszwecken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Eine endgültige Klärung der Rechtslage ist damit jedoch nicht verbunden. Zwar beendet der Vergleich das Verfahren gegen Anthropic, doch weil sich das Unternehmen nach der Fair-Use-Entscheidung von Richter William Alsup mit den Kläger:innen einigte, kam es zu keiner Überprüfung durch ein Berufungsgericht. Ein verbindlicher Präzedenzfall für andere Gerichte entsteht dadurch nicht. Ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung zum Modelltraining nutzen dürfen, bleibt deshalb Gegenstand weiterer Verfahren – etwa der jüngst eingereichten Klage gegen Google wegen des Trainings der Gemini-Modelle.



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© Google via Canva


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