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Auch nach Klage: Domino’s möchte Website nicht behindertengerecht gestalten

Auch nach Klage: Domino’s möchte Website nicht behindertengerecht gestalten

Aniko Milz | 06.08.19

Weil Domino's Website nicht behindertengerecht ist, wurde die Pizzakette verklagt. Das Urteil könnte sich auf die Gesetzgebung auswirken.

Barrierefreiheit ist auch online ein großes Thema. Erstens wird so niemand von der Nutzung einer Website ausgeschlossen, zweitens können Websitebetreiber mit ihrem Angebot mehr Menschen erreichen. Die Pizzakette Domino’s wurde Anfang 2019 dazu verurteilt, ihre Website barrierefrei zu gestalten, doch das Unternehmen sah in einer Neustrukturierung der Website zu viele Kosten und geht gegen das Urteil vor. Der Fall könnte nun vor den Supreme Court in Amerika gehen, wie CNBC berichtet, und ein Präzedenzfall für die Zukunft von Webdesign werden.

Domino sieht zu viele Kosten in einer Optimierung der Seite

Angefangen hat der Fall bereits 2016 als ein Blinder versuchte, eine Domino’s Pizza online zu bestellen. Weder via App noch im Web konnte er zusätzliche Zutaten zu seiner Pizza bestellen, auch einen Rabatt-Code einzulösen, war nicht möglich. 1990 wurde der Americans with Disabilities Act beschlossen (ADA), der Unternehmen dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch Blinde und Sehbehinderte einen Zugang zu ihrer Website erhalten. Schließlich ist das Internet für alle da und eine behindertengerechte Gestaltung der Website würde durch eine klarere Strukturierung auch anderen Nutzern helfen. Die Seite von Domino’s entsprach also nicht diesen Ansprüchen.

Domino’s argumentiert, dass das Behinderten-Teilhabe-Gesetz von 1990 veraltet sei und sich nicht auf Websites und insbesondere Apps beziehen könnte, da diese damals noch nicht in der gleichen Form wie heute vorhanden waren. Die Kosten für eine behindertengerechte Optimierung würden Millionen US-Dollar betragen, legt Domino’s in ihrem Anliegen an den Supreme Court dar, und seien damit nicht zumutbar. Besonders die neuen technischen Features, mit denen Domino’s sich derzeit profiliert, seien schwierig in Worte zu fassen und somit nicht einfach für Screen Reading-Technologien zu optimieren:

For more complex websites with video content, interactive features, and links to other webpages, costs can reach even higher. Banks estimated that satisfying website-accessibility requirements could reach $3 million per website.

Internet für alle – doch wie?

Nachdem Gebäude, Bahnstationen und Geschäfte nach und nach behindertengerecht umgebaut werden, ist auch Online-Barrierefreiheit ein immer größeres Thema. Wie das Unternehmen UseableNet berichtet, ist die Anzahl an Klagen aufgrund fehlender Barrierefreiheit im letzten Jahr auf 2.200 gestiegen – von nur 814 im Jahr 2017. Je nachdem wie in diesem Fall entschieden wird, könnte das Urteil eine Grundsatzentscheidung über die Verantwortung von Unternehmen werden, ihren Online-Auftritt sowie ihre App behindertengerecht zu gestalten. Doch über die Dinge, die dabei genau zu beachten sind, scheint auch noch Uneinigkeit zu herrschen. So schreibt Domino’s in besagtem Dokument an den Supreme Court:

This wide variation reflects not only differences in the complexity of websites, but uncertainty over what compliance even means.

Denn eine barrierefreie Website oder App fängt an mit gut lesbarer Schrift und einem ausreichenden Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe sowie Bildtexten für Vorleseanwendungen. Semantische Auszeichnungen für Strukturelemente wie der Navigation oder barrierefreie Formulare wären nächste Schritte. Schon die, auch in Hinblick auf die Zukunft, sinnvolle Optimierung auf Voice kann eine deutliche Hilfe für Sehbeeinträchtigte sein. Ende letzten Jahres optimierte Instagram seine Visuals für Screen Reader und im März brachte Microsoft die „Seeing AI“ App heraus, die Visuals per Touch erfahrbar macht. Es gibt also viele Möglichkeiten, die eigene Website für jeden zugänglich zu machen. Aktion Mensch bietet eine hilfreiche Auflistung erster Steps, die Websitebetreiber beachten können, um ihre Seite barrierefrei zu gestalten. Letztendlich bedeutet eine Umstrukturierung der Website einen klareren Aufbau und hilft nicht nur beeinträchtigten Menschen, sondern jedem Besucher der Website durch eine erhöhte Bedienungsfreundlichkeit.

Kommentare aus der Community

Daniel Suda am 11.09.2019 um 07:28 Uhr

Da gibt es eine ganz interessante Darstellung des Falls bei einem blinden Barrierefreiehits-Spezialisten, falls das jemand im Detail interessiert, man muss ein wenig runterscrollen: https://www.netz-barrierefrei.de/wordpress/newsletter-digitale-barrierefreiheit/neuigkeiten-zur-barrierefreiheit-im-september-2019/#Der_Fall_Domino8217s

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