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Preisvergleichsportal PriceRunner verklagt Google auf 2,1 Milliarden Euro

Preisvergleichsportal PriceRunner verklagt Google auf 2,1 Milliarden Euro

Niklas Lewanczik | 08.02.22

Das schwedische Unternehmen verklagt Google, weil das Unternehmen seine Marktmacht zugunsten der eigenen Preisvergleichsangebote ausnutze. Erst Ende 2021 hatte das EU-Gericht diesen Vorwurf gegenüber Google bestätigt.

Wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht klagt PriceRunner gegen Google. 2,1 Milliarden Euro soll die Alphabet-Tochter zahlen, da die eigenen Vergleichsportale aus dem Google-Shopping-Bereich zu Unrecht bevorzugt würden. In einer Pressemitteilung zur Klage erklärt das schwedische Unternehmen PriceRunner, das ein Preisvergleichsportal führt, dass die Schäden, die dem eigenen Unternehmen entstehen, jeden Tag höher werden, an dem Google mit dem unlauteren Wettbewerb weitermache. Daher könnte die Summe, auf die das Suchmaschinenunternehmen verklagt wird, noch höher ausfallen. Mikael Lindahl, CEO von PriceRunner, erklärt:

After extensive and thorough preparations, we have today sued Google for close to 2.1 billion euros. We are of course seeking compensation for the damage Google has caused us during many years, but are also seeing this lawsuit as a fight for consumers who have suffered tremendously from Google’s infringement of the competition law for the past fourteen years and still today. This is also a matter of survival for many European entrepreneurial companies and job opportunities within tech. If American tech giants, through a market position almost equal to a monopoly, are allowed to do exactly as they please and manipulate markets, we can almost certainly count on the fact that many tech companies in Europe will be affected far beyond the comparison shopping market in focus today.

Die Klage kommt nach einer EU-Entscheidung gegen Google

Bereits 2017 kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass Google 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen muss, da das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht hatte, indem Suchergebnisse zugunsten des eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping manipuliert wurden. Dagegen ging das Unternehmen aber 2020 gerichtlich vor. In einer Erklärung zu diesem Schritt hieß es:

Die Entscheidung ist falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen haben den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen.

Doch im November 2021 bestätigte das EU-Gericht das ursprüngliche Urteil und die Notwendigkeit der Strafzahlung. Demnach können Unternehmen, die durch diese Marktmanipulation Googles finanziell geschädigt wurden, Klagen einreichen. Nicht nur in der EU, sondern auch in den USA sieht sich Google derzeit verschiedenen Klagen ausgesetzt. So gehen in den Vereinigten Staaten diverse US-Staaten gegen das Unternehmen vor, da dieses geheime Absprachen mit Meta zur Manipulation des Werbemarktes getroffen haben soll. In den vergangenen Jahren wurde Google weltweit bereits zu diversen Milliardenstrafen verurteilt, nicht selten wegen Verstößen gegen geltendes Wettbewerbsrecht.

Kommentare aus der Community

preisvergleichsportal am 01.01.2023 um 11:34 Uhr

Seite 1 bei Google, das ist das Ziel – erstes Google Ergebnis liegt bei ca. 30 % Klickrate und Position 10 liegt bei ca. 5 % Klickrate. Die Google-Platzierung auf der Seite eins ist sehr wichtig da die meisten Suchenden gehen nicht mehr auf andere Seiten.

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