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„Gesetz gegen digitale Gewalt“: Mit Account-Sperren Hass im Netz bekämpfen

„Gesetz gegen digitale Gewalt“: Mit Account-Sperren Hass im Netz bekämpfen

Larissa Ceccio | 14.04.23

Wer andere im Netz wiederholt schwerwiegend beleidigt oder diskriminiert, muss mit schärferen Konsequenzen rechnen. Denn das Bundesjustizministerium plant, dass Gerichte künftig Social Media Accounts sperren lassen können.

Hass im Netz ist (leider) alltäglich und ufert in den schlimmsten Fällen sogar in Morddrohungen oder systematischer Hetze aus. Accounts, die Beleidigungen auf Twitter, Facebook und Co. verbreiteten sind obendrein häufig anonym, sodass es schwerfällt, ihnen Konsequenzen aufzuzeigen. So müssen rechtswidrige Inhalte laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zwar von den Social-Plattformen gelöscht oder gesperrt werden. Aber wenn es darum geht, solche Accounts aus dem Internet zu entfernen, sind Betroffene auf die Plattformen selbst angewiesen. Es obliegt also in der Regel den Plattformmoderator:innen, einen beleidigenden User zu sperren oder nicht zu sperren. Oft scheitert die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen jedoch bereits daran, dass es nicht gelingt, zügig und mit vertretbarem Aufwand Auskunft über die Identität des:der Verfasser:in rechtswidriger Inhalte zu erlangen. 

Unter anderem berichtet das ARD-Hauptstadtstudio, dass das Bundesjustizministerium vor diesem Hintergrund ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ plant. Es dient dazu, Betroffene von Hassrede im Internet vor „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ zu schützen. Gerichte können beschuldigte Accounts künftig auf Antrag sperren lassen.

„Gesetz gegen digitale Gewalt“ zielt auf Wiederholungstäter:innen ab

Das neue „Gesetz gegen digitale Gewalt“ richtet sich speziell gegen Wiederholungstäter:innen im digitalen Raum, die diskriminierende, hasserfüllte oder beleidigende Inhalte verbreiten, aber deren Identität unklar ist. Eine potenzielle Account-Sperre muss jedoch „verhältnismäßig“ sein. Sie sei außerdem nur dann ein probates Mittel, wenn „Wiederholungsgefahr“ bestehe und Maßnahmen wie die Löschung von einzelnen Beiträgen nicht genüge. Zunächst müssten die Inhaber:innen eines Accounts jedoch auf das Ersuchen hingewiesen werden, um die Möglichkeit einer Stellungnahme ausschöpfen zu können.

Kommt es zu einer Accountsperre, so soll diese wiederum „nur für einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Laut ARD-Hauptstadtstudio befürworten Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Josephine Ballon von HateAid das Gesetz derweil grundsätzlich. Sie kritisieren allerdings, dass Täter:innen den Plänen des Justizministeriums zufolge mehrfach negativ in Erscheinung treten müssen, um gesperrt zu werden. Außerdem greife das Gesetz nur dann, wenn Betroffene wiederholt angegangen werden würden. Accounts, die Volksverhetzung betreiben, würden schließlich außerdem durch das Raster fallen.

Laut den Eckpunkten des Gesetzesentwurfs können Gerichte außerdem auf Antrag IP-Adressen herausgeben dürfen. Das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ soll auch für Messenger-Dienste gelten und Telekommunikationsdienste in die Pflicht nehmen. In diesem PDF kannst du die Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zum „Gesetz gegen digitale Gewalt“ nachlesen.


Twitter habe ein „systemisches Versagen“ im Beschwerde-Management zu verschulden, heißt es vonseiten des Bundesamtes für Justiz. Nun droht der Plattform ein Bußgeld.

Bundesamt für Justiz wirft Twitter Versagen im Umgang mit Hate Speech vor

© Sara Kurfeß – Unsplash

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