Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Unternehmensnews
Bundesamt für Justiz wirft Twitter Versagen im Umgang mit Hate Speech vor

Bundesamt für Justiz wirft Twitter Versagen im Umgang mit Hate Speech vor

Caroline Immer | 05.04.23

Twitter habe ein „systemisches Versagen“ im Beschwerde-Management zu verschulden, heißt es vonseiten des Bundesamtes für Justiz. Nun droht der Plattform ein Bußgeld.

Nach den Regelungen des seit 2017 geltenden Netzdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) müssen Medienplattformen innerhalb von sieben Tagen auf Content-Meldungen von Usern reagieren – das heißt, überprüfen, ob es sich zum illegale Inhalte (also beispielsweise Hate Speech, Drohungen oder Rassismus) handelt und diese gegebenenfalls entfernen. Offensichtlich illegaler Content muss bereits innerhalb von 24 Stunden entfernt werden.

Diesen Richtlinien ist Twitter laut einer Pressemeldung des Bundesamtes für Justiz nicht nachgekommen – und könnte nun ein Bußgeld zahlen müssen. Das Amt erklärt, Twitter habe es versäumt, mehrere Inhalte trotz Meldungen der Nutzer:innen innerhalb der vorgegebenen Fristen zu entfernen:

Dem BfJ wurden zahlreiche Inhalte gemeldet, die auf Twitter veröffentlicht wurden, nach Einschätzung der Behörde rechtswidrig sind und trotz Nutzerbeschwerden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen von der Anbieterin gelöscht oder gesperrt wurden. Hierauf gründet das eingeleitete Bußgeldverfahren.

Person wurde vier Monate lang auf Twitter beleidigt – ohne Konsequenzen

In der Pressemitteilung heißt es, dass vereinzelte Verstöße gegen das NetzDG noch kein Bußgeldverfahren nach sich ziehen würden. Im Falle Twitters liege allerdings ein „systemisches Versagen“ im Beschwerde-Management über einen Zeitraum von vier Monaten vor:

Alle Inhalte enthalten ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte, ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten. Sie erfüllen nach Einschätzung des BfJ den Tatbestand der Beleidigung.

Das Bundesamt für Justiz fordert Twitter nun auf, zu den Anschuldigungen eine Stellungnahme abzugeben. Die in dieser vorgebrachten Argumente werde das BfJ in einem nächsten Schritt prüfen. Sollte es den Vorwurf weiterhin als gerechtfertigt ansehen, landet der Fall vor dem Amtsgericht Bonn. Dieses kann bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhalte eine Geldbuße gegen Twitter verhängen.

Elon Musk scheint derweil andere Pläne für die Plattform zu verfolgen: Erst kürzlich führte der CEO eine Content-Richtlinie ein, die er mit der Redefreiheit in Verbindung bringt und die die Verbreitung von Hate Speech vereinfacht. Die Sichtbarkeit bestimmter Wörter wie „trans“ und „gay“ scheint hingegen eingeschränkt zu werden.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*