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SynthID Detector weltweit: Jetzt checken, ob Bilder KI-generiert sind

SynthID Detector weltweit: Jetzt checken, ob Bilder KI-generiert sind

Niklas Lewanczik | 08.10.26

Googles SynthID Detector lässt User prüfen, ob Bilder mithilfe von KI-Tools erstellt wurden. Allerdings funktioniert das nur bei teilnehmenden Diensten, zu denen neben OpenAI bald auch Apple gehört. Derweil legt das Bundesjustizministerium ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt vor, das unter anderem Deepfakes betrifft.

In den sozialen Medien, bei Produktbildern, im Chat mit Freund:innen und als Titelbild für Artikel, fast überall begegnest du inzwischen KI-Bildern. Kannst du wirklich noch ganz sicher unterscheiden, ob ein Bild im Internet echt oder KI-generiert ist? Die Liste der Tools zur KI-Bildgenerierung ist lang: Nano Banana 2.1, ChatGPT Images 2.5, Adobe Firefly, Grok Imagine Image 2.0, Midjourney V8.2 und Co. sorgen für immer leistungsfähigere KI-Bildkreation. Und je realitätsnäher die Bilder werden, desto schwieriger wird ihre Einordnung als künstlich erstelltes Visual.

Deshalb setzen die Tech-Unternehmen in der Regel auf Kennzeichnungen der KI-Produkte. In der EU müssen KI-generierte und mithilfe von KI bearbeitete Bilder und Videos ohnehin mit einem entsprechenden Label zur Markierung versehen werden.

Die offiziellen EU Icons zur KI-Kennzeichnung, © European Commission
Die offiziellen EU Icons zur KI-Kennzeichnung, © European Commission

Google nutzt für die Kennzeichnung von KI-Visuals beispielsweise SynthID und C2PA Content Credentials. Sie speichern technische Hinweise darauf, dass ein Bild mit AI erstellt oder bearbeitet wurde. SynthID hinterlegt ein unsichtbares Wasserzeichen, während C2PA Informationen zur Herkunft des Bildes speichert. 2025 stellte das AI-first-Unternehmen dann eine erste Version des sogenannten SynthID Detectors bereit, mit dem User nachvollziehen können, ob ein Bild KI-generiert ist. Dieses Tool wird jetzt weltweit ausgerollt, während die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz Deepfakes den Kampf ansagt. Denn ein Riesenproblem können weder Kennzeichnungspflichten noch eingeschränkte Tools beheben.



Nano Banana 2.1 laut Google besser und günstiger

– aber nicht überall beliebter

Nano Banana 2.1 mit farbigem Käfer auf einem Blatt als Beispiel für Googles AI-Bildgenerierung.
© Google via Canva


SynthID Detector jetzt testen: Schon über 180 Milliarden Bilder und Videos markiert

Der SynthID Detector kann sowohl Bilder als auch Videos und Audioinhalte erkennen, die KI-generiert wurden. Jedoch nur, wenn diese Inhalte vorab entsprechend gekennzeichnet worden sind. Mehr als 180 Milliarden Bilder und Videos hat Google bereits selbst mit SynthID Watermarks versehen, dazu über 240.000 Jahre an Audio-Content. Diese Art von Inhalten kann der SynthID Detector unmittelbar erkennen, wenn User sie zur Prüfung geben. Das gilt ebenso für Inhalte von AI Tools, die OpenAI und kakao mit einem entsprechenden Wasserzeichen versehen haben. Künftig sollen zudem KI-generierte Inhalte aus dem Hause Apple vom Detector Tool erkannt werden.

Googles SynthID Detector ist inzwischen weltweit ausgerollt und steht Usern auf Englisch zur Verfügung. Sie können das Tool jetzt testen.

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Das Tool erkennt laut Google sogar dann noch KI-Visuals, wenn sie mit Elementen wie Filtern verändert worden sind.

Der SynthID Detector ergänzt in Googles Kosmos die Prüf-Tools aus den Bereichen Search, Chrome und der Gemini App, die täglich schon über eine Million Anfragen bedienen. Auch andere Tech-Unternehmen wie OpenAI bieten AI Checking Tools, um zu ermitteln, ob Inhalte über ihre eigenen Dienste kreiert worden sind. In OpenAIs Verify Tool kannst du zum Beispiel Dateien hochladen und auf die KI-Generierung mit Tools wie ChatGPT Images 2.5 hin überprüfen.

Das Problem, das bleibt

Tools wie der SynthID Detector helfen Usern und Unternehmen, KI-generierte Inhalte schnell zu erkennen, selbst wenn diese nicht wie in der EU vorgeschrieben, sichtbar gekennzeichnet wurden. Doch dieses spezielle Tool hat Grenzen. Es kann zum Beispiel keine KI-Visuals als solche erkennen, die nicht Teil der SynthID-Kennzeichnung und Googles Tool-Umfangs sind. Das betrifft unter anderem das KI-Visual-Tool Grok Imagine Image 2.0. Groks KI-Bildgenerierung hat bereits für Skandale gesorgt. Denn mithilfe des Grok Tools haben schon viele User unangemessene Bilder, unter anderem sexualisierte Deepfakes von Frauen und Minderjährigen erstellen lassen. Einen dedizierten Spicy Mode, auch für NSFW Content, führte Grok schon 2025 kostenfrei ein. Anfang des Jahres kam es zu einem Nacktbild-Skandal, die EU ermittelte sogar gegen SpaceXAI.



So gut ist Grok Imagine Image 2.0

– Sicherheitszweifel bleiben

Person mit Ausschnitt von Gesicht zu sehen, Auge im Fokus, KI-generiert von Imagine Image 2.0
© SpaceXAI


Zwar enthalten auch KI-Visuals von Grok – und anderen Diensten – Wasserzeichen, die nicht entfernt werden dürfen. Aber die Identifizierung von KI-Bildern fällt schwerer, wenn es kein dediziertes Prüf-Tool gibt.

Ein womöglich größeres Problem für die Digitalgesellschaft dürfte indes sein, dass sich zahlreiche User nicht an Kennzeichnungsvorgaben halten – und zuweilen auch nicht an andere Gesetze und Unternehmensrichtlinien. So entstehen massenhaft Deepfakes, sexualisierte Bilder auf Grundlage von Bildern echter Personen oder diskriminierende, geschichtsverfälschende und andere problematische Visuals, die KI-generiert oder zumindest KI-manipuliert sind.

Gegen sexualisierte Deepfakes, Revenge Porn, voyeuristische Aufnahmen und andere Vergehen möchte die Regierung künftig härter durchgreifen. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums liegt vor, der nach der Zustimmung im Kabinett noch im Bundesrat diskutiert wird.

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Das „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ sieht auch vor, dass sich Betroffene einfacher und schneller wehren können. Ein Auskunftsanspruch bei „Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern“ soll dafür sorgen, dass die Identität der Rechteverletzer:innen nach gerichtlicher Anordnung preisgegeben werden muss. Die Löschung der Inhalte und Account-Sperren für Rechteverletzer:innen stehen ebenso im Fokus. Dazu heißt es in der Vorstellung auf der Website des Ministeriums:

‚Digitale Gewalt‘ hat schwere Folgen und betrifft auch in Deutschland Millionen Menschen, wobei Frauen besonders häufig betroffen sind. Da es beim rechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt Lücken gibt, sieht der Gesetzentwurf vor, den strafrechtlichen Schutz zu verbessern und den Phänomenbereich digitalisierter Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer zu erfassen. Betroffene sollen sich einfacher gegen digitale Gewalt wehren können.



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