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Social Media Marketing
Erneute Abmahnwelle auf Facebook
Vorschaubilder können zu Abmahnungen führen

Erneute Abmahnwelle auf Facebook

Simone Amores | 04.01.13

Die nächste Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich Vorschaubilder in der Teilen-Funktion rollt an.

Was zum Teil viele befürchtet haben, ist nun wahr geworden, denn die nächste Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzungen in sozialen Medien ist im Anmarsch. Der Grund: Vorschaubilder beim Teilen von Links.

Was genau ist passiert?

Ein Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite wollte einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopierte diesen von einer anderen Homepage. Das der Eingabe des Links im Status-Fenster wurde das entsprechende Bild der Ursprungsseite ausgelesen und angezeigt.

Nun erfolgte bald darauf eine Abmahnung einer Berliner Kanzlei, die im Namen ihrer Mandantin und Fotografin des Bildes, die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten einforderte. Ein Gesamtbetrag von knapp 1.800 EUR für ein Bild in der Größe einer Briefmarke. Es ist klar erwiesen, dass Linktipps mit Bildern eher wahrgenommen werden als ohne Bilder doch dafür jedes Mal die Einwilligung des Urhebers einzuholen, der nicht immer ganz klar hervorgeht, erscheint ein wenig übertrieben.

Was kann man also tun?

Zum einen kann man das Risiko mit einberechnen, so Rechtsanwalt Schwenke. Kalkulieren sollte man mit einem Beitrag von ca. 700 EUR pro Jahr für ein mögliches Urheberrechtsrisiko. Letztendlich ist es kaum möglich, Social Media ohne Urheberrechtsverstöße zu betreiben. Zum anderen kann man das Risiko minimieren, in dem man einfach keine Vorschaubilder mehr übernimmt. Enthält die Linkquelle allerdings Empfehlungsbuttons für soziale Medien und damit zum Teilen auffordert, kann man dies wohl mit gemindertem Risiko auch tun.

Weiterhin kann man den Kunden mit einbeziehen und ihn als Social Media Agentur oder Berater um eine Entscheidung diesbezüglich zu erbitten, nachdem man ihn auf das Risiko hingewiesen hat. Hierbei sind die Vorteile und Nachteile zur Nutzung von Vorschaubildern darzulegen, denn im Zweifel muss man selbst für Rechtsverstöße haften.

Abmahnungen bei Facebook steigen

Abmahnungen wegen Bildverstößen nehmen besonders auf sozialen Plattformen rapide zu. Hier wird wieder mal deutlich, wie wenig das Urheberrecht den modernen technischen und sozialen Entwicklungen angepasst ist. Ursprünglich als Sicherung der Finanzierung der Kulturschaffenden wird es immer mehr als Geldquelle für einige gewiefte Abmahner missbraucht. Hierbei kann man nur hoffen, dass Gerichte in solchen Fällen die Geringfügigkeit berücksichtigen und solche Abmahngeschäfte weniger lohnenswerter gemacht werden.

Dazu noch ein interessanter Kommentar:

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