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Digitalpolitik
DSGVO: Facebook kündigt Update für Fanpages an

DSGVO: Facebook kündigt Update für Fanpages an

Tina Bauer | 18.06.18

Nach dem wegweisenden Urteil des EuGH gegenüber Facebook-Seitenbetreibern signalisiert die Plattform nun Handlungsbereitschaft.

Am 5. Juni hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Fanpage-Betreiber für die potentiellen Datenschutzverstöße Facebooks mit haftbar gemacht werden können. Da Facebook bislang keine Möglichkeit zur Verfügung gestellt hat, die Datenerhebung von Fanpages anzupassen, sahen viele Admins sich dazu gezwungen, ihre Fanpages bald stillzulegen oder gar löschen zu müssen. Nun lenkt Facebook ein.

Nutzungsbedingungen und Richtlinien sollen aktualisiert werden

In dem Fall von 2011 handelte es sich um einen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert und der IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Diese sollte ihre Fanpage abschalten, da sich dort keine Hinweise zum Datenschutz fanden. Das EuGH urteilte sieben Jahre später, dass die Plattform sowie der Betreiber der Fanpage gleichermaßen in der Verantwortung stehen, da beide Parteien maßgeblichen Einfluss auf die Datenauswertung hätten.

Facebook veröffentlichte nach langem Stillschweigen zu dem Thema nun am vergangenen Freitag ein Statement in seinem Newsroom, in dem es heißt, dass der Konzern die Nutzungsbedingungen und Richtlinien für Seiten aktualisieren würde, um damit die Verantwortlichkeiten der Plattform als auch der Seitenbetreiber klarzustellen. Letzteren soll damit die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedigungen erleichtert werden.

Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Facebook gibt an, sich an die Verpflichtungen halten zu wollen, die die Datenschutzregelungen heute und in Zukunft mit sich bringen. So wird auf die aktualisierte Datenrichtlinie hingewiesen, in der transparent darüber informiert wird, „welche Daten zum Zweck der Bereitstellung eines vollständig personalisierten und kostenlosen Dienstes verarbeitet werden und welche aggregierten Informationen Seitenbetreibern zur Verfügung gestellt werden“. Über den LinkDatenschutz“ sollen Seitenbesucher, gleich ob Mitglied oder nicht, auf jeder Facebook-Seite direkt zur Datenrichtlinie gelangen.

Facebook unter Zugzwang

Die Entscheidung des EuGH hatte Admins in den letzten Wochen stark verunsichert und zahllose Anwälte auf den Plan gerufen, die zu großen Teilen darin übereinstimmten, dass das Abschalten der Fanpages nach dem wegweisenden Urteil als einzige Alternative in Frage käme, rieten aber auch zum Abwarten. Konsequenterweise hätte dies dann auch andere Social Profile von Unternehmen betroffen, da eine rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung von Daten auf den Plattformen nicht garantiert werden kann. Das Urteil versetzte Facebook in Zugzwang, denn das gesamte Monetarisierungsmodell der Plattform basiert auf Daten. Würde ein Großteil der in Europa agierenden Unternehmen ihre Profile abschalten, würde ein ganzer Umsatzzweig wegbrechen.

Kommentare aus der Community

Marcel am 28.06.2018 um 23:50 Uhr

Ich bin gespannt, wo das noch hinführen wird.
Danke für den Artikel!

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