Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Unternehmensnews
EuGH-Urteil: Fanpage-Betreiber bei Facebook sind für Datenschutz mitverantwortlich

EuGH-Urteil: Fanpage-Betreiber bei Facebook sind für Datenschutz mitverantwortlich

Niklas Lewanczik | 05.06.18

Heute hat der EuGH nach langem Rechtsstreit entschieden: Auch Fan Page-Betreiber sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche.

Lange Zeit wurde der Fall vor Gericht verhandelt: der ehemalige Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegen die IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Diese wehrte sich gegen eine Anordnung von Weichert, nach der die eigene Fanpage bei Facebook aufgrund eines Mangels an Hinweisen zum Datenschutz eingestellt werden sollte.

Im Rechtsstreit, den inzwischen Weicherts Nachfolgerin Marit Hansen weiterführt, war bis dato stets zugunsten der Akademie entschieden worden, wie die Tagesschau auf ihrer Homepage darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich jedoch noch einmal an den EuGH gewandt.

Dieser entschied nun heute, dass die Betreiber solcher Fanpages ebenso für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sind wie Facebook. Der Grund: auch sie haben maßgeblichen Einfluss auf die Datenauswertung. Ob es Locationdaten oder demographische Indikatoren sind, auch die Betreiber der Fanpages haben Anteil an der Datenverarbeitung – und werden somit zu Verantwortlichen.

Nichtsdestotrotz bleibt Facebook selbst Hautpverantwortlicher im Bereich des Datenschutzes auf der eigenen Plattform. Von Interesse wird jedoch sein, inwieweit auch die Seitenbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ausgehend von ihren Fanpages ein Bruch mit den Datenschutzbestimmungen zum juristischen Streitpunkt wird. Es drohen hohe Bußgelder. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat den gegenüber Meedia im Interview gar erklärt, dass derzeit nur die Abschaltung der Fanpages als rechtskonforme Lösung in Betracht zu ziehen ist.

Trotz der kürzlich inkraft getretenen DSGVO ist das Urteil im Hinblick auf die Verantwortlichen von gleicher Bedeutung, obwohl sich die Rechtslage geändert hat.

Fanpage-Betreiber sind bei Facebook für die Datenverarbeitung mitverantwortlich

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*