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Adblocker-Blocker von BILD.de: Erste Abmahnung wegen Umgehungsvideo auf YouTube

Adblocker-Blocker von BILD.de: Erste Abmahnung wegen Umgehungsvideo auf YouTube

Anton Priebe | 21.10.15

Axel Springer bleibt auf seinem harten Kurs und geht nun gerichtlich gegen User vor, die zeigen, wie die Content-Sperre aufgrund von Adblockern umgangen werden kann.

Nachdem BILD.de eine Sperre gegen Adblock-Nutzer auf der eigenen Website einrichtete, geht Axel Springer jetzt auch gegen Personen gerichtlich vor, die Maßnahmen zur Umgehung derselben verbreiten. Die erste Abmahnung trifft einen YouTube-Nutzer, der die notwendigen technischen Schritte in einem Video veranschaulichte.

Unterlassungserklärung und Anwaltskosten für YouTuber

Axel Springer sorgte vergangene Woche für Schlagzeilen, als BILD.de eine technische Sperre gegen Adblock-User errichtete. Diejenigen, die ein Plugin zum Blockieren der Werbung einsetzen, sehen anstatt der Inhalte auf der Website nur einen Hinweis auf das neue BILDsmart-Modell. Die Nutzer können wählen: Entweder den Adblocker ausschalten oder das Abonnement abschließen, das den Content für 2,99 Euro monatlich freischaltet und die Werbeanzeigen zu 90 Prozent ausblendet.

Es dauerte nicht lange und die ersten Tipps zur Umgehung dieser „Adblocker Wall“ kursierten im Netz. Darunter auch ein YouTube-Video, das detailliert beschreibt, wie die Filtereinstellungen des Plugins Adblock Plus auszusehen haben, damit die Inhalte auch mit aktiviertem Adblocker zu sehen sind. Die Bild GmbH hat diesem User nun ein Schreiben der Kanzlei Lubberger Lehment zukommen lassen – eine Abmahnung, in die auch das IT-Nachrichtenportal Golem Einsicht hat:

In dem Brief, der Golem.de vorliegt, verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von fast 1.800 Euro. Der Gegenstandwert wird mit 50.000 Euro angegeben. Der Verlag bestätigte Golem.de, gegen ‚alle‘ vorgehen zu wollen, die die Anti-Adblocker-Initiative ‚unlauter umgehen‘.

Harter Kurs von Axel Springer

Der Paragraph 95, auf den sich die Anwaltskanzlei beruft, sei eigentlich als Kopierschutz für DVDs gedacht, heißt es weiter bei Golem.de. Es sei vor allem eine „Abschreckungsmaßnahme“.

Der Axel Springer Verlag bleibt weiter auf seinem harten Kurs und tut alles dafür, um gegen Adblocker vorzugehen. Auch wenn die Abmahnung wenig Aussicht auf gerichtlichen Erfolg hat, geht es doch darum, einen Standpunkt klarzumachen. Ebenso verhält es sich mit den Klagen gegen die Eyeo GmbH, die Macher des hierzulande weit verbreiteten Plugins Adblock Plus, die bislang vor den deutschen Gerichten gescheitert sind.

Dies wird sicherlich nicht das letzte unangenehme Schreiben sein, das Unterstützer des umstrittenen Plugins erwartet. Die Auswirkungen der „Adblocker Wall“ auf den Traffic seien laut Aussage des Verlags weitgehend zufriedenstellend und die Adblock-Quote sinke. Das bestärkt BILD.de wohl auch im Bestreben, die Sperre aufrecht zu erhalten.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema Adblocker findet ihr hier: Adblocker: Whitelisting, Wegschauen und Gegenangriffe – Zukunftsszenarien und Lösungsvorschläge

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