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Unternehmenskultur
Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Stärkerer Schutz für Whistleblower in Deutschland

Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Stärkerer Schutz für Whistleblower in Deutschland

Marié Detlefsen | 04.07.23

Whistleblower, die über Fehlverhalten in Unternehmen informieren, werden ab sofort besser geschützt. Dazu verpflichtet ein neues Gesetz. Erfahre im Beitrag, was das genau bedeutet.

Die Ampelregierung und die Union haben nach langer Diskussion endlich eine Einigung erzielt und ein neues Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine. Dieses Gesetz, das offiziell am 2. Juli 2023 in Kraft trat, bringt wichtige Neuerungen mit sich und zielt darauf ab, Whistleblower in Deutschland besser zu schützen und sie zu ermutigen, Fehlverhalten in Unternehmen aufzudecken. Das Whistleblower-Gesetz, das auch als Hinweisgeberschutzgesetz bezeichnet wird, bietet Personen, die Missstände oder rechtswidrige Aktivitäten innerhalb einer Organisation aufdecken, einen umfassenden Schutz. Es ermöglicht ihnen, Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards zu melden, ohne befürchten zu müssen, dass sie berufliche Nachteile erleiden. Wir erklären dir, was das neue Gesetz beinhaltet und was Unternehmen nun zu beachten haben.

Was genau ist das Whistleblower-Gesetz?

Das neue Gesetz enthält mehrere wichtige Bestimmungen, auf die sich Unternehmen und Arbeitnehmer:innen nun einstellen müssen:

  1. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen: Das Gesetz verbietet Unternehmen, Whistleblower zu entlassen, zu diskriminieren oder anderweitig zu benachteiligen, wenn sie Fehlverhalten melden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass interne Richtlinien und Verfahren etabliert werden, um den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten und Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern.
  2. Anonymität und Vertraulichkeit: Whistleblower haben das Recht, anonym zu bleiben und ihre Identität geheim zu halten. Unternehmen müssen entsprechende Mechanismen bereitstellen, um die Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen zu gewährleisten und die Identität des Whistleblowers zu schützen. Dennoch besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes für das Unternehmen keine Verpflichtung, einen anonymen Hinweis entgegennehmen zu müssen.
  3. Meldeverfahren und interne Kanäle: Ab sofort soll es zwei verpflichtende Meldekanäle geben – intern und extern. Das Gesetz fordert Unternehmen auf, klare und transparente Meldeverfahren einzurichten, um Whistleblowern eine sichere Möglichkeit zu bieten, Fehlverhalten zu melden (hierzu findest du im Verlauf des Artikels mehr Informationen). Außerdem wird eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Sie soll für Bund und Länder zuständig sein und Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem Public Sector annehmen.
  4. Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung: Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower vor strafrechtlicher Verfolgung, wenn ihre Enthüllungen im öffentlichen Interesse liegen, selbst wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Dies soll sicherstellen, dass Personen, die schwerwiegende Missstände ans Licht bringen, nicht selbst mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Noch dazu soll der Anwendungsbereich Verstöße gegen europäisches und nationales Recht abdecken.

Was haben Unternehmen nun zu beachten?

Seit dem 2. Juli müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen ein Hinweisgeber:innensystem eingerichtet haben, also einen sicheren internen Meldeweg für Verstöße. Diese Pflicht gilt ab dem 17. Dezember 2023 dann auch für alle Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten. Allerdings muss sich die Meldestelle nicht direkt im Unternehmen befinden. Somit können auch Organisationseinheiten oder Dritte mit der Übernahme dieser Aufgabe vertraut werden. Eine Abgabe an externe Dienstleister:innen oder Kanzleien ist ebenfalls möglich. Kleinere Unternehmen mit bis zu 249 Arbeitnehmer:innen können sich außerdem zusammenschließen, um eine gemeinsame Meldestelle zu errichten.

Bußgelder bei Missachtung der Pflicht

Sollten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten kein Hinweisgeber:innensystem eingerichtet haben, droht ab dem 1. Dezember ein Bußgeld von 20.000 Euro. Dieses muss ab dem 17. Dezember auch von kleineren Unternehmen gezahlt werden, sollten sie der Pflicht nicht nachkommen. Auch das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien, aber auch das wissentliche Offenlegen falscher Informationen kann zu einer hohen Geldstrafe führen.

Des Weiteren müssen Whistleblower über den Eingang ihres Hinweises informiert werden. Nach spätestens sieben Tagen muss der:die Hinweisgeber:in eine Bestätigung über den Eingang der Beschwerde erhalten. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf die Identität oder die Meldung des Whistleblowers haben.


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