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Wichtiges Urteil für die Gleichberechtigung: Frauen müssen gleiches Gehalt wie Männer bekommen

Wichtiges Urteil für die Gleichberechtigung: Frauen müssen gleiches Gehalt wie Männer bekommen

Selina Beck | 20.02.23

Frauen müssen den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen erhalten – das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Gender Pay Gap in Deutschland immer noch ein großes Problem ist. So verdienten Frauen 2022 pro Stunde 18 Prozent weniger als Männer. Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt hier nun an: Frauen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Diese Lohngleichheit gilt auch dann, wenn Männer bei der Einstellung höhere Gehälter ausgehandelt haben.

So kam es zu dem Urteil

Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn bezahlen müssen. Das Bundesarbeitsgericht verweist darauf, dass eine ungleiche Bezahlung auf eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hinweist.

Zu dem Urteil kam es, weil eine Mitarbeiterin eines Metallunternehmens geklagt hatte. Sie hatte während ihrer Probezeit etwa 1.000 Euro weniger als ein männlicher Kollege, der den gleichen Vertriebsjob machte, in der Probezeit verdient. Auch nach der Einführung eines Tarifvertrags betrug der Gehaltsunterschied immer noch etwa 500 Euro. Die Angestellte sah eine Geschlechtsdiskriminierung vorliegen und klagte eine höhere Vergütung und einen Lohnnachschlag ein.

Diskriminierungsentschädigung von 2.000 Euro

Ihr Arbeitgeber rechtfertigte den Unterschied mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Mannes. Beide hätten zuerst das gleiche Gehaltsangebot bekommen, doch der männliche Mitarbeiter habe bei der Einstellung mehr Lohn gefordert. Mit der Berufung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit hatte der Arbeitgeber beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen noch Recht bekommen, doch das Bundesarbeitsgericht erkannte die Argumentation des Unternehmens nicht an. Die Klägerin erhielt 14.500 Euro entgangenen Lohn und eine Diskriminierungsentschädigung von 2.000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing sagte dazu, dass der Arbeitgeber „die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt“ hat. Wenn Frauen und Männer bei gleicher Arbeit ungleich bezahlt werden, würde das die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts begründen. Dieser Verdacht löse sich nicht auf, wenn Firmen erklären, dass der Mann besser verhandelt oder perspektivisch für einen Leitungsjob infrage komme, so die Richterin.

Die Anwältinnen der Klägerin sehen die Entscheidung als Meilenstein für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Sarah Lincoln, Prozessbevollmächtigte und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erklärt:

Dieses Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern. Gleiche Bezahlung kann nicht wegverhandelt werden – diese Klarstellung war überfällig.

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