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Teilzeit-Test ohne Risiko – diesen Anspruch hast du

Teilzeit-Test ohne Risiko – diesen Anspruch hast du

Johanna Hoffmann | 12.07.19

Immer mehr Menschen träumen davon, Stunden zu reduzieren, um im Alltag mehr freie Zeit zu haben. Seit Anfang dieses Jahres erlaubt ein neues Gesetz, das risikofrei zu testen.

Wer beneidet nicht zuweilen die Teilzeit-Mütter im Unternehmen, die sich um drei Uhr verabschieden, um ihre Kinder aus Kita oder Schule abzuholen. Das muss doch entspannt sein, denken viele, und träumen von 6-Stunden-Arbeitstagen oder einem freien Freitag. Die gute Nachricht: Du musst kein Kind haben, um ein Recht auf Teilzeit geltend zu machen. Auch wenn du ein zeitintensives Hobby pflegst, dich neben einem Brotjob mit deinem Traumprojekt selbständig machen willst, oder einfach nur gern mehr Zeit mit deiner Playstation verbringen möchtest, Teilzeit ist für jeden eine Option. Und einem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit kann ein Arbeitgeber tatsächlich nur in Ausnahmefällen ablehnen.

Wer hat ein Recht auf Teilzeit?

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Wenn in deinem Unternehmen mehr als 15 Kollegen arbeiten (Auszubildende werden nicht berücksichtigt), und du seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitest, kann man dir einen Antrag auf Teilzeit nur schwerlich abschlagen (§ 8 TzBfG). Möchte der Arbeitgeber dein Gesuch ablehnen, muss er betriebliche Gründe dafür nennen. Das können zum Beispiel wesentliche Beeinträchtigungen der internen Organisation sein oder das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten für den Arbeitgeber. Es wird nicht leicht sein, das im Einzelfall nachzuweisen, und der Arbeitgeber muss detailliert belegen, warum er dem Wunsch auf Teilzeit nicht stattgeben möchte. Beschäftigt der Arbeitgeber zum Beispiel bereits eine Teilzeitkraft in der gleichen Abteilung, kann er den Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung in der Regel gar nicht ablehnen. Allerdings können Ablehnungsgründe in Tarifverträgen vereinbart sein.

Teilzeit auf Probe und ohne Risiko

Was man rechtlich machen darf und was man machen kann, ohne Repressalien zu befürchten, sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe, wird der ein oder andere denken. Und natürlich: Bist du Berufseinsteiger oder strebst gerade die nächste Karrierestufe an, ist es eher nicht empfehlenswert, nach Teilzeit zu fragen. Und wer um die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bangt, wird es auch eher scheuen, sich mit lästigen Forderungen womöglich unbeliebt zu machen. Treffen diese Szenarien auf dich jedoch nicht zu und du kannst dir vorstellen, auf einen Teil deines Gehalts zu verzichten, könntest du es einfach einmal ausprobieren. Und was, wenn du nach einer Weile wieder Vollzeit arbeiten möchtest, etwa, weil du das Geld brauchst? Kein Problem. Seit Januar dieses Jahres gibt es mit der „Brückenteilzeit“ die Möglichkeit, nur zeitweise in Teilzeit zu gehen. Das Recht, wieder auf 100 Prozent aufzustocken, bleibt dabei bestehen. Die Brückenteilzeit kann bis zu 5 Jahre lang genommen werden.

Als Voraussetzung gilt hier jedoch, dass der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnemer beschäftigt. Der Antrag ist drei Monate vor dem Beginn der Verringerung der Arbeitszeit einzureichen und muss natürlich schriftlich erfolgen. Auch hier dürfen keine betrieblichen Gründe im Wege stehen, die sich auf den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb beziehen. Eine Ausnahme gibt es auch bei Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben: hier muss nur einem pro 15 Mitarbeiter der Anspruch auf Brückenteilzeit zugesprochen werden.

40 Tage Urlaub bei nur 5 Prozent weniger Lohn

Bei deinem Teilzeit-Antrag kannst du deine Arbeitszeit dabei sehr flexibel auf deine Bedürfnisse zuschneiden und das für dich optimale Arbeitszeit-Modell finden. Viele träumen von der 4-Tage-Woche (20 Prozent Gehaltseinbuße), das gilt auch in ganz Europa für die Mehrheit der Angestellten. Einen freien Tag in der Woche kann man übrigens auch nur alle zwei Wochen vereinbaren, und muss dann nur auf 10 Prozent seines monatlichen Gehalts verzichten.

Ein besonders interessantes Modell ist das Folgende: Du verzichtest auf 5 Prozent deines Lohns, arbeitest unter der Woche ganz normal weiter, aber erhältst dadurch 12 Urlaubstage mehr, hast also zum Beispiel am Ende 40 Tage Urlaub im Jahr statt 28. Da du durch ein geringeres Bruttoeinkommen in eine niedrigere Steuerklasse sinken kannst, kann die tatsächliche Reduzierung deines Einkommens verhältnismäßig kleiner sein als der Zeitgewinn. Du zahlst dann weniger Steuern auf deine geleistete Arbeit.

Im Dialog mit deinem Chef finden sich bestimmt Möglichkeiten, wie deine Vorstellungen mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen sind. Unbedingt zu vermeiden ist die Situation, dass du bei gleichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben diese einfach in weniger Zeit erledigen musst. In diese Falle tappten schon viele Mütter nach ihrem Wiedereinstieg. Das führt zu Stress und zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Dagegen hilft eine klare Absprache im Vorfeld über die Zuständigkeiten und eine Umverteilung der Aufgaben, die in der reduzierten Zeit nicht zu schaffen sind.

Arbeitgeber profitieren von Mitarbeitern, die nicht bis zum Umfallen schuften, sondern ihr Gleichgewicht im Blick haben und langfristig motiviert, leistungsfähig und gesund bleiben. Die Zeit ist reif, dass Teilzeit hoffähig wird. Jeder einzelne, der sich dafür entscheidet, ebnet denen den Weg, die nach ihm kommen.


Lies weiter bei:

Axel Mengewein: Halbe Arbeit – ganzes Leben: Arbeite so wenig, wie du willst. Das Teilzeit-Manifest, Ariston Verlag.

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