Human Resources
So sehen die neuen Löhne in der Altenpflege aus

So sehen die neuen Löhne in der Altenpflege aus

Selina Beck | 16.06.26

Die Pflegemindestlöhne steigen ab dem 1. Juli. Lies bei uns, welche neuen Gehälter dann für welche Fachkräfte verpflichtend sind.

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist kein neues Phänomen und wird aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Laut Statistischem Bundesamt steigt der Bedarf an Pflegekräften bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 um ein Drittel auf 2,15 Millionen. Laut der Vorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 damit zwischen 280.000 und 690.000 Personen unter dem errechneten Bedarf.

Der Fachkräftemangel wird steigen in den nächsten Jahren, © Statistisches Bundesamt, Grafik: Verlauf der Jahre
Der Fachkräftemangel wird steigen in den nächsten Jahren, © Statistisches Bundesamt

Auch aus diesem Grund ist die Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege relevant. Die Bundesregierung hat dies auf Anraten der Pflegekommission beschlossen. Aktuell liegt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege bei 16,10 Euro, ab dem 1. Juli dieses Jahres wird er auf 16,52 Euro steigen und ab dem 1. Juli 2027 dann auf 16,95 Euro.

Zusätzliche Urlaubstage in der Altenpflege

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit) wird der Mindestlohn von aktuell 17,35 Euro auf 17,80 Euro und ab 2027 dann auf 18,26 Euro steigen.

Eine Steigerung gibt es auch für die Pflegefachkräfte, bei denen der Mindestlohn zurzeit bei 20,50 Euro liegt. Hier wird es ab Juli eine Erhöhung auf 21,03 Euro und im nächsten Jahr dann auf 21,58 Euro geben. Ob diese geringen Erhöhungen der Mindestlöhne jedoch ausreichen werden, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzuwirken, bleibt abzuwarten.


Wertschätzung bedeutet Erfolg:

Unternehmen sollten endlich auf gute Arbeitsbedingungen setzen

– auch in der Pflege

© Dakota Corbin – Unsplash


Als weiterer Anreiz bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer Vollzeitstelle betragen, also mindestens 29 Urlaubstage.

Steigerung des Mindestlohns ab 1. Januar 2027

In Deutschland arbeiten rund 1,3 Millionen Angestellte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. In Privathaushalten gilt dieser Pflegemindestlohn jedoch nicht.

Der allgemeine Mindestlohn, der auch in Privathaushalten gilt, liegt aktuell bei 13,90 Euro. Ab Januar 2027 wird er auf 14,60 Euro steigen.

Der Mindestlohn wird ab Januar nächsten Jahres wieder steigen, © Bundesregierung, Steigerungskurve
Der Mindestlohn wird ab Januar nächsten Jahres wieder steigen, © Bundesregierung


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