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Human Resources
Bundesarbeitsministerium möchte elektronische Arbeitszeiterfassung noch am selben Tag

Bundesarbeitsministerium möchte elektronische Arbeitszeiterfassung noch am selben Tag

Niklas Lewanczik | 19.04.23

Das Arbeitsministerium sieht laut einem Gesetzesentwurf vor, dass die neue Arbeitszeiterfassung durch Unternehmen elektronisch vonstatten gehen soll – und noch am jeweiligen Arbeitstag.

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitgeber:innen zu einer konkreten (elektronischen) Arbeitszeiterfassung verpflichtet. In der Pressemitteilung des BAG aus dem vergangenen Herbst heißt es, dass ein:e Arbeitgeber:in laut Arbeitsschutzgesetz generell dazu verpflichtet sei, „ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Bisher bezieht sich die Notwendigkeit auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Inzwischen gibt es Pläne des Bundesarbeitsministeriums, die eine Gesetzesreform betreffen. Demnach muss die Arbeitszeit am gleichen Tag elektronisch dokumentiert werden, aber nicht unbedingt von den Arbeitgeber:innen selbst.

Die Frage nach dem Wie: Pläne für die Arbeitszeiterfassung liegen vor – doch stattfinden muss sie schon jetzt

Eine Problematik für Arbeitgeber:innen stellt nach den Urteilen im vergangenen Jahr die Umsetzung der Erfassung der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen dar. Zuvor mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Inzwischen ist eine ganzheitliche Erfassung notwendig; laut BAG besteht darüber keine Uneinigkeit. Vonseiten des zuständigen Ministeriums werden jedoch Hinweise dahingehend erwartet, wie die Erfassung konkret aussehen soll. Denn viele Unternehmen sind sich unsicher, wie sie die Erfassung integrieren können oder sollen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte unterdessen praxisnahe Lösungen an.

Dem ARD Hauptstadtstudio liegt ein Entwurf für ein neues Gesetz vor, das die Arbeitszeiterfassung im elektronischen Kontext regelt. Demnach soll sie stets am selben Tag erfolgen und Arbeitgeber:innen sind in der Verantwortung. Die Erfassung selbst kann demnach aber auch durch Dritte und die Arbeitnehmer:innen selbst erfolgen. Die Arbeitgeber:innen müssen ihr Personal auch über die aufgezeichnete Zeit unterrichten, wenn diese es verlangen und keinen Zugriff auf die Aufzeichnung haben.

Allerdings ist eine händische Aufzeichnung der Arbeitszeit für bestimmte Arbeitgeber:innen möglich; denn es gibt Ausnahmen im Gesetzesentwurf. Diese gelten etwa für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter:innen und für Tarifpartner:innen bei größeren Unternehmen. Laut der Tagesschau kann die Erfassung im Kontext einer Tarifvereinbarung entfallen, wenn die Arbeitszeit vorab nicht klar definiert ist oder durch die Beschäftigen festgelegt wird.

Noch befindet sich der Entwurf in der Überprüfung und gibt zunächst nur einige Hinweise darauf, wie genau die elektronische Arbeitszeiterfassung künftig auch gesetzlich geregelt sein soll. Eine entsprechende Regelung war von den Arbeitnehmer:innenverbänden aufgrund des Aufwands und der noch bestehenden Unklarheiten kritisiert worden. Die Erfassung der Arbeitszeit detaillierter zu gestalten, könnte für Beschäftigte jedoch von Vorteil sein. Immerhin werden zahlreiche Überstunden pro Jahr in Deutschland nicht bezahlt.


Arbeitnehmer:innen arbeiten eine Woche im Jahr umsonst

© Israel Andrade - Unsplash, Personen im Büro vor Billdschirmen unter Lampen
© Israel Andrade – Unsplash

Kommentare aus der Community

M. Schäfer am 20.04.2023 um 17:38 Uhr

Juristen und Politiker zusammen in einer Blase und dann auch noch in der EU-Blase – und keine Möglichkeit sich gegen diese Pullunder-Träger zu wehren. Irgendwann möchten wir alle einen Trump.

Antworten
Jörg B. am 20.04.2023 um 08:41 Uhr

Das ist doch ein alter Hut! Wir hatten in unserem Unternehmen schon in 1992, als ich gestartet bin, eine elektronische Zeiterfassung, die jeder Mitarbeiter mit seinem Firmenausweis bediente. Dann wurde diese im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit abgeschafft, was ich sehr gut fand, und nun wird sie durch europäisches Gesetz wieder eingeführt. Crazy!

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