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Brückentage 2024: Mit dieser Planung holst du das Meiste aus deinem Urlaub heraus

Brückentage 2024: Mit dieser Planung holst du das Meiste aus deinem Urlaub heraus

Marié Detlefsen | 04.01.24

Wer Brückentage nutzt, kann sich über längere Erholungszeiträume und Urlaub freuen. Erfahre, wie du mit geschickter Planung im Jahr 2024 das Maximum an Freizeit herausholen kannst.

Ein Blick auf die gesetzlichen Feiertage und Brückentage im Kalenderjahr 2024 verspricht potenziell großzügige Urlaubszeiten, die klug genutzt werden können. Doch während bestimmte Feiertage deutschlandweit gelten, variieren andere je nach Bundesland. Diese Vielfalt ermöglicht es Arbeitnehmer:innen in einigen Regionen, mehr freie Tage zu ergattern als anderswo. Generell zeigt sich aber: Nur einer der regionalen Feiertage fällt in diesem Jahr auf ein Wochenende (ausgenommen Oster- und Pfingstsonntag). Somit kannst du 2024 mit noch weniger Urlaubstagen noch mehr freie Tage am Stück erlangen als im vergangenen Jahr. Wie du am schlauesten planst, zeigen wir dir hier.

Feiertage: Wer hat die Nase vorn?

Bayern führt die Rangliste an, mit einer Fülle von Feiertagen, die es den dortigen Einwohner:innen erlauben, mit nur wenigen Urlaubstagen eine bemerkenswerte Anzahl zusammenhängenden an freien Tagen zu genießen. In diesem Bundesland können beispielsweise 25 Urlaubstage zu einer mit anderen freien Tagen kombinierten Freizeit von etwa 61 Tagen ausgebaut werden. In der Stadt Augsburg kann man sogar auf 15 Feiertage kommen, da es einen speziellen Feiertag nur für diese Stadt gibt.

Urlaub 2024: So viele Feiertage gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern.
Urlaub 2024: So viele Feiertage gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern, © travelcircus

Die Monate im Überblick: Clevere Planung für mehr Urlaub und Freizeit

Januar: Ein vielversprechender Start ins neue Jahr

Das Jahr 2024 beginnt vielversprechend mit Neujahr, das auf einen Montag fällt. Dies eröffnet die Möglichkeit, durch geschickte Planung zusätzliche freie Tage zu erhalten. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bietet sich zudem der Heilige Drei Könige-Feiertag am darauffolgenden Samstag an, um die freie Zeit zu verlängern, sofern man samstags arbeitet.

März und April: Ostern als Freizeitgarant

Ostern im März bietet die Möglichkeit, mit nur wenigen Urlaubstagen eine Fülle freier Tage zu gewinnen. Eine geschickte Planung zwischen dem 25. März und dem 5. April ermöglicht bis zu 16 freie Tage bei nur acht eingereichten Urlaubstagen. Hierbei gibt es folgende Optionen:

  • Wer vom 25. März bis zum 28. März Urlaub nimmt, bekommt mit vier Urlaubstagen durch die Feiertage zehn freie Tage heraus.
  • Ebenfalls zehn freie Tage gibt es mit vier Urlaubstagen, wenn man sie vom 2. bis zum 5. April nimmt.
  • Beide Zeiträume sind auch kombinierbar, sodass aus acht Urlaubstagen insgesamt 16 freie Tage werden können.

Mai: Der Monat der Verlängerungen

Der Mai verspricht ebenfalls großzügige Freizeit durch Feiertage wie den Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und in einigen Bundesländern Fronleichnam. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland fällt Fronleichnam auf den 30. Mai. Durch geschickte Planung können hier entweder verlängerte Wochenenden in den ersten beiden Maiwochen oder bis zu neun Tage Freizeit bei Nutzung von vier Urlaubstagen in der dritten oder vierten Woche erreicht werden.

  • Christi Himmelfahrt (9. Mai): Mit einem Urlaubstag am Brückentag 10. Mai gibt es vier freie Tage.
  • Pfingsten (19. und 20. Mai): Wenn du dir vom 21. Mai bis zum Rest der Woche vier Urlaubstage nimmst, hast du insgesamt neun freie Tage.

August: Eine Auszeit für wenige Bundesländer

Der August bietet nur in Bayern und im Saarland mit Mariä Himmelfahrt am 15. August die Chance auf ein verlängertes Wochenende. Arbeitnehmer:innen können durch geschickte Planung vom 12. August bis zum 16. August insgesamt neun Tage frei genießen, während lediglich vier Urlaubstage verbraucht werden.

Oktober und November: Der Herbst lockt mit Freizeit

Der Oktober und November halten erneut Chancen auf viele freie Tage bereit. Hierunter fallen unter anderem der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und der Reformationstag am 31. Oktober. Zusätzlich profitieren Einwohner:innen von Thüringen am 20. September vom Weltkindertag und bestimmte Bundesländer feiern zusätzlich Allerheiligen am 1. November.

  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober): Mit vier Urlaubstagen am 30. September, 1. und 2. sowie am 4. Oktober springen insgesamt neun freie Tage heraus.
  • Reformationstag (31. Oktober): Wenn du dir vom 28. bis 30. Oktober sowie am 1. November freinimmst, erhältst du bis zu neun ruhige Tage.

Dezember: Weihnachtszauber und Jahresausklang

Zwar sind Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage, dennoch bieten sich zwischen Weihnachten und Neujahr erneut Möglichkeiten für eine längere Auszeit. Durch geschickte Urlaubsplanung vom 27. Dezember bis zum 1. Januar können Arbeitnehmer:innen acht freie Tage mit nur drei eingereichten Urlaubstagen erreichen. Wer sogar sieben Urlaubstage vom 23. bis 24., am 27. sowie vom 30. bis 31. Dezember und 2. bis 3. Januar einreicht, hat insgesamt 16 Tage frei.

Zu viel Urlaub kann auch unbeliebt machen

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch drei Feiertage auf das Wochenende fielen, erweist sich das Jahr 2024 mit nur einem nicht tagesfixierten Feiertag am Wochenende als besonders arbeitnehmer:innenfreundlich. In ganz Deutschland besteht zudem mehrmals im Jahr die Möglichkeit, mit nur vier arbeitsfreien Tagen ganze neun freie Tage zu erleben.

Es ist jedoch wichtig, trotz der verlockenden Möglichkeiten von Feiertagen und Brückentagen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit zu wahren. Eine zu häufige Abwesenheit kann in manchen Arbeitsumfeldern zu Problemen führen und die Teamarbeit beeinträchtigen. Zudem sei betont, dass diese Rechnung nur für Personen aufgeht, die klassisch von Montag bis Freitag arbeiten. Viele Arbeitende machen ihren Urlaub außerdem lieber von den Schulferien der Kinder oder den freien Tagen der Partner:innen abhängig. Und wie sooft gilt – am Ende entscheiden die Arbeitgeber:innen darüber, wie mit Brückentagen umgegangen wird und wem der Urlaub an diesen gestattet wird.


Gerichtsurteil:

Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch

© Jumpstory

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