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Büroalltag
Schwerbehinderung im Job – Rechte kennen und nutzen

Schwerbehinderung im Job – Rechte kennen und nutzen

Selina Beck | 22.08.22

Menschen mit Schwerbehinderung haben im Job diverse Rechte. Viele Betroffene verzichten jedoch darauf – aus Scham oder Unwissenheit.

In Deutschland gibt es 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Rund eine Million Menschen mit einer Schwerbehinderung sind offiziell in deutschen Unternehmen tätig. Die Dunkelziffer ist jedoch höher, denn viele Betroffene verschweigen ihre Schwerbehinderung aus Scham oder Angst vor Nachteilen. Andere wiederum, die beispielsweise eine Krebserkrankung erlitten haben, kennen ihre Rechte teilweise nicht, berichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Diese Rechte haben Menschen mit Schwerbehinderung im Job

Menschen mit einer Schwerbehinderung dürfen von ihren Arbeitgeber:innen nicht benachteiligt werden. Ihnen stehen besondere Rechte zu – so haben sie Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, Teilzeitarbeit (falls die Behinderung eine kürzere Arbeitszeit erfordert), besonderen Kündigungsschutz, die Verweigerung von Überstunden und fünf Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr.

Zum Nachweis der Schwerbehinderung ist der Schwerbehindertenausweis nötig. Der Antrag hierfür kann formlos beim Versorgungsamt gestellt werden. Das Amt schickt den Betroffenen daraufhin ein Formular zu und fordert bei Bedarf ärztliche Gutachten an. Anhand dieser Informationen wird festgestellt, ob und in welchem Grad eine Behinderung vorliegt. Bei mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis erstellt.

© Statistisches Bundesamt (Destatis)

Muss die Schwerbehinderung den Arbeitgeber:innen offengelegt werden?

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung, die Schwerbehinderung im Laufe des Bewerbungsprozesses oder während des Angestelltenverhältnisses den Arbeitgeber:innen mitzuteilen. Die Frage nach einer Behinderung im Vorstellungsgespräch ist nicht erlaubt, hier darf gelogen werden.

Aber: Nur wenn die Vorgesetzten über die Beeinträchtigung Bescheid wissen, können sie den entsprechenden Nachteilsausgleich gewähren. Dafür reicht ein Schreiben an die Personaler:innen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Falls Betroffene unsicher über die Offenlegung sind, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund dazu, sich Unterstützung bei der gewählten Vertrauensperson im Unternehmen, dem Betriebsrat oder einer qualifizierten Beratungsstelle zu holen. Bei einer Kündigung sollte die Schwerbehinderung auf jeden Fall mitgeteilt werden, da die Arbeitgeber:innen den Betroffenen dann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes entlassen dürfen.

Laut Gesetz müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber:innen, die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit einer Schwerbehinderung vergeben. 

Kommentare aus der Community

NorBangert am 15.09.2022 um 13:57 Uhr

Digitalisierung hat ein hohes Potenzial die Situation der behinderten erheblich zu verbessern. Für die rasche und einfache Antragstellung muß nur die schleppende Digitalisierung der Behörden vorangetrieben werden. Die elektronische Patientenakte kann Begutachtung effizienter gestalten und sogar Missbrauch entgegenwirken. Das gerade eingeführte elektronische Rezept verbessert die Versorgung bei geringerem Aufwand. Leider zu zögerlich sagt der internationale Vergleich

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