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Büroalltag
Schlafmangel, Stress, Kummer: Ist auch in diesen Fällen eine Krankschreibung möglich?

Schlafmangel, Stress, Kummer: Ist auch in diesen Fällen eine Krankschreibung möglich?

Michelle Winner | 21.10.21

Viele Beschäftigte scheuen sich davor, sich aus Gründen psychischer Belastung krankschreiben zu lassen. Dabei ist die mentale Gesundheit ebenso wichtig wie die körperliche.

Viele von uns kennen es: Private Probleme nagen an uns, sorgen für Unwohlsein und Schlafstörungen und in einigen Fällen steckt sogar eine psychische Erkrankung dahinter. Andere packt bereits beim Gedanken an den Stress am Arbeitsplatz die Übelkeit. So oder so scheint es unmöglich, am nächsten Tag den Weg zur Arbeit anzutreten. Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer:innen sich unsicher darüber sind, ob sie sich aufgrund der genannten Leiden krankschreiben lassen dürfen. Denn Probleme, die Kopfsache sind, können nicht mit Grippe und Co. verglichen werden – oder?

Hier ist eine Krankschreibung ohne Probleme möglich

Viele Leute scheuen sich davor, Ärzt:innen aufzusuchen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch Krankschreibung genannt, zu fordern, wenn der Ursprung ihres Unwohlseins nicht auf klare, körperliche Probleme zurückgeht. Der Irrtum, psychische Leiden seien nicht so schlimm oder würden nicht ernst genommen werden, hält sich hartnäckig in den Köpfen. Dabei sind psychische Erkrankungen, wie der Name schon suggeriert, Krankheiten und ebenso zu behandeln wie eine Erkältung oder ein Magendarminfekt. Hast du also eine diagnostizierte psychische Krankheit und ein neuer Schub beeinflusst deine Arbeitsfähigkeit, musst du dich nicht davor scheuen, in der Praxis nach einer AU zu fragen.

Doch nicht immer liegt eine solche Diagnose vor. Was dann? Oft geht psychische Belastung, ausgelöst durch private Probleme und Sorgen, mit körperlichen Symptomen einher. Das ist gerade für Personen von Vorteil, die sich scheuen, psychische Belastung als Krankheitsgrund anzugeben. Kopfschmerzen, Übelkeit, Magenprobleme und Schwindel kannst du problemlos als Grund für eine AU vorbringen. Doch wie sieht es in Fällen aus, in denen es keine eindeutigen körperlichen Begleiterscheinungen gibt? Beispielsweise bei Schlafmangel und Überarbeitung?

Exkurs: Diese Regel gelten für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zunächst gilt: Fühlst du dich nicht in der Lage zu arbeiten, hast du das deinen Vorgesetzten unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, mitzuteilen. So will es das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hierfür genügt zunächst ein Anruf oder eine Mail. Eine AU wird erst ab dem vierten Tag deiner Abwesenheit verlangt. Das bedeutet, dass es theoretisch kein Problem ist, dir ein oder zwei Tage Auszeit zu nehmen, wenn die psychische Belastung zu groß wird. Doch Vorsicht: Die Regelung für die AU besagt, dass der gelbe Schein deinen Vorgesetzten bereits am vierten Tag vorliegen muss. Es reicht also nicht, dann erst in der Praxis deines Vertrauens vorbeizuschauen. Gerade wenn du den Schein per Post verschickst, solltest du den Postweg mit einberechnen.

Es lohnt sich also, schnellstmöglich ärztlichen Rat einzuholen. Vor allem auch deshalb, weil es Arbeitgeber:innen gestattet ist, eigene Regelungen geltend zu machen. Es kann im Arbeitsvertrag beispielsweise auch eine AU ab Tag 1 deiner Krankheit gefordert werden. Abgesehen davon zählen auch das Wochenende und Feiertage bei der drei-Tage-Regelung mit, auch wenn die AU natürlich nur an Arbeitstagen vorgelegt werden muss. Übrigens bist du nicht dazu verpflichtet, deine Vorgesetzten darüber zu informieren, was für eine Krankheit du hast. Das ist nur in Ausnahmefällen nötig, beispielsweise wenn du in deinem Job durch die Krankheit zukünftig eingeschränkt bist.

Was ist mit Schlafstörungen, Überarbeitung und Co.?

Schlappheitsgefühl, Müdigkeit und ein generelles Unwohlsein ohne klar definierbare körperliche Reaktionen sind für viele Arbeitnehmer:innen schwieriger zu erklären. Kein Wunder also, dass viele Leute sich trotzdem zur Arbeit quälen. Doch erschöpft und unkonzentriert bei der Arbeit zu erscheinen, bringt weder dir noch dem Unternehmen etwas. Viel eher passieren dir Fehler, du schaffst dein Pensum nicht und dein Zustand verschlechtert sich. Melde dich also auch bei Schlafstörungen und Überarbeitung krank und hole ärztlichen Rat ein.

Denn wusstest du, dass Schlafstörungen keine Seltenheit sind? Fast jede zweite Person ist betroffen. Ärzt:innen können das Problem gemeinsam mit dir angehen und dir Tipps für besseren Schlaf geben oder dir helfen, dir Ursache für die Störungen herauszufinden. Ähnlich sieht es mit Überarbeitung aus. Wenn auch diese deine Arbeitsfähigkeit beeinflusst, kannst du um eine AU bitten. Besuchst du aufgrund dessen öfter die Praxis, sollten auch hier die Ursachen erforscht und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Denn aus Überarbeitung und Stress können schnell schwere psychische Erkrankungen wie Burnout entstehen.

Achte auch auf deine mentale Gesundheit

Es ist also wichtig, dass du auch auf dein mentales Wohl achtest. Krankmeldungen und AUs diesbezüglich sind genauso legitim wie bei einer Erkältung. Aber noch wichtiger ist, dass du die Ursachen deiner Probleme herausfindest und versuchst, diesen entgegenzusteuern. Auch das gelingt oft mit ärztlichem Rat besser. Wenn du also das nächste mal Schlafstörungen hast oder dich überfordert fühlst, solltest du keine körperlichen Symptome vorspielen, um leichter an die AU zu kommen, sondern ehrlich sein. Viele Mediziner:innen zeigen inzwischen großes Verständnis für psychische Probleme und kennen die Risiken. Sie scheuen sich meist nicht davor, dir dafür eine AU auszustellen.

Wirst du hingegen in der Praxis deines Vertrauens nicht für voll genommen und bekommst den Kommentar „Nun stellen Sie sich nicht so an!“, zu hören, ist es legitim sich sich eine neue zu suchen. Du hast ein Recht darauf, dass sowohl deine körperliche als auch mentale Gesundheit ernst genommen werden. Denn weder deinen Vorgesetzten und noch weniger dir bringt es etwas, wenn deine Leistung abfällt und du aufgrund nicht behandelter Probleme dauerhaft ausfällst.

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