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E-Mail Marketing
Ab Mai drohen hohe Bußgelder durch die EU-DSGVO – Was das für E-Mail Marketer bedeutet

Ab Mai drohen hohe Bußgelder durch die EU-DSGVO – Was das für E-Mail Marketer bedeutet

Sponsored | 06.02.18

Was du beachten musst und wie du Geldstrafen vermeidest. Pro-Tipp: Das Whitepaper zur Datenschutz-Grundverordnung von Newsletter2Go informiert übersichtlich zum Thema! [Anzeige]

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird im Mai dieses Jahres das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der bisherigen Form ablösen und alleinig wirksam. Diese Verordnung bedeutet für sämtliche Unternehmen, Vorbereitungen und Anpassungen zu treffen, um auch künftig horrende Bußgelder zu vermeiden und den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Sarah Weingarten von Newsletter2Go erklärt, was genau das für das E-Mail Marketing bedeutet.

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DSGVO – Was ist das eigentlich genau?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bündelt Anforderungen an einen Datenschutz-Standard, der innerhalb der Europäischen Union umgesetzt werden soll. Insgesamt 99 Artikel auf 88 Seiten haben das Ziel, den Datenschutz in der gesamten EU auf ein Niveau zu bringen. Rechtlich gesehen ist der Datenschutz-Standard in Deutschland bereits recht hoch. Dennoch gilt: Die DSGVO bringt Anforderungen mit sich, die es zu beachten gilt. Nur so können sich Unternehmen rechtssicher aufstellen und hohe Bußgelder vermeiden.

Personenbezogene Daten sollen EU-weit gleichermaßen geschützt werden

Die Datenschutzverordnung bezieht sich in ihren Anforderungen auf personenbezogene Daten. Das sind all jene, die eine natürliche Person identifizierbar machen. Dazu zählen beispielsweise der Name, das Geburtsdatum oder die Adresse, aber auch die IBAN oder die IP-Adresse. Für deutsche Unternehmen gibt es weitestgehend keine fundamentalen Änderungen, da der rechtliche Standard bereits sehr hoch ist. Wichtig zu wissen ist aber, dass die DSGVO das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25. Mai komplett ablöst. Das BDSG wird überarbeitet und den Anforderungen der DSGVO angepasst (BDSG neu).

Die DSGVO gilt für jene Personen und Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Wird gegen die Verordnung verstoßen, drohen erhebliche Bußgelder durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Der Datenschutzbeauftragte David Fiebelkorn von Newsletter2Go erläutert:

Im Vergleich zu den Sanktionen, die das BDSG aktuell möglich macht, steigen die maximalen Geldbußen nach der DSGVO deutlich an. In Deutschland kann aktuell ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro pro Einzelfall möglich sein. Mit der DSGVO steigt dieser Wert auf bis zu 20 Millionen Euro oder, wenn dieser Wert höher ist, 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorigen Geschäftsjahres pro Datenschutzverstoß. Kurzum – es kann teuer werden.

E-Mail Marketing und Datenschutz: Worauf kommt es nun an?

Um weiterhin rechtssicheres E-Mail Marketing durchzuführen, sollten einige Anforderungen beachtet werden. Das bedeutet, dass die Erhebung personenbezogener Daten einer gesetzlichen Erlaubnis oder eben der Einwilligung des Adressaten bedarf. Weiterhin solltest du mit deinem Versanddienstleister vor der Weitergabe personenbezogener Daten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO schließen. Die Anforderungen gemäß Art. 28ff. DSGVO sind im Zuge dessen zu beachten. Nach Möglichkeit sollte ein europäischer Anbieter gewählt werden, da eine Datenverarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu höheren rechtlichen Mindestanforderungen führt, die mitunter nicht erfüllt werden.

Zu den Obliegenheiten nach der DSGVO gehören einige umfangreiche Anforderungen. Beispielsweise müssen die Zwecke der Datenverarbeitung stets angegeben werden, wie auch die Speicherdauer. Darüber hinaus sind die weiteren Vorgaben der Art. 13 und 14 der DSGVO vollumfänglich zu beachten.

Um sich bestens auf die Änderungen durch die DSGVO vorzubereiten, empfehlen wir jedem Unternehmen, sich an fachkundige Juristen zu wenden. Mit Newsletter2Go bist du in Sachen E-Mail Marketing definitiv auf der sicheren Seite. Die Newsletter Software erfüllt sämtliche datenschutzrechtliche Vorgaben und lagert sämtliche Daten auf Servern innerhalb Deutschlands.

Wir sind DSGVO-ready! Du auch? Nimm an unserem Webinar am 20. Februar oder am 1. März teil, und lass dich von dem Datenschutzbeauftragen und Justiziar David Fiebelkorn umfassend zum Thema informieren. Melde dich jetzt an!


Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Anzeige. Sie ist in Zusammenarbeit mit Newsletter2Go entstanden. Falls du auch Interesse an einem Sponsored Post bei uns hast, kannst du hier Kontakt zu uns aufnehmen.

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