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Digitalpolitik
Schränkt das Kartellamt Facebooks Datensammlung jetzt ein?
Das Bundeskartellamt möchte Facebooks Datensammlung einschränken, © Bundeskartellamt, Facebook

Schränkt das Kartellamt Facebooks Datensammlung jetzt ein?

Niklas Lewanczik | 14.01.19

Das Bundeskartellamt soll der stark kritisierten Praxis Facebooks beim Datensammeln über Dritte ein Ende bereiten. Damit würden Nutzer besser geschützt.

Wer Instagram, WhatsApp oder Messenger nutzt, wer auf Drittseiten den Gefällt mir-Button klickt oder einfach eine App mit Facebooks API öffnet, der gibt mehr oder weniger bewusst zahlreiche Daten an das Unternehmen weiter. Nun soll der lang erwartete Beschluss des Bundeskartellamts das Sammeln von Daten an solchen Schnittstellen teilweise verbieten. Das Amt hatte Facebooks Praktiken und einen Missbrauch der Vormachtstellung schon lange geprüft.

Verbot der intransparenten Datenübertragung?

Ein Bericht der BILD am Sonntag gibt an, dass die Entscheidung des Bundeskartellamts im Verfahren gegen Facebook gefallen sei. Schon Anfang Januar hatte RP Online ein Interview mit Kartellamts-Präsident Andreas Mundt veröffentlicht, in dem dieser eine nahende Entscheidung angekündigt hatte.

Wir werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen, dass Facebook den relevanten Markt beherrscht. Wir prüfen, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zu Lasten der Kunden missbraucht.

Das Bundeskartellamt prüft seit Jahren, ob Facebook mit seinen Geschäftspraktiken seine Stellung im Wettbewerb ausnutzt. Insbesondere das Datensammeln außerhalb der eigenen Plattform sowie die Verbindung solcher Daten mit Nutzerprofilen wurde schon 2017 als „problematisch“ erkannt. In einer vorläufigen Einschätzung hieß es zu der Zeit:

Weiter ist das Amt der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum Einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Hierzu gehören aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

Laut BILDs Lars Petersen soll hierzulande nun genau dieses Generieren von Nutzerdaten über Drittquellen stark eingeschränkt, teilweise verboten werden.

Facebook wehrt sich

Wie das Verbot konkret aussehen soll, ist noch unklar. Hierzu gilt es den endgültigen offiziellen Beschluss des Bundeskartellamts abzuwarten. Allerdings wird wohl vor allem ein Teilen von Daten etwa über Apps, bei denen nicht direkt ersichtlich ist, dass Informationen an Facebook weitergeleitet werden, unter Verbot gestellt werden. Um Facebook diesbezüglich die Umstellung zu erleichtern, soll dem Bericht zufolge eine Frist anstelle der üblichen sofortigen Wirksamkeit treten.

Facebook selbst aber sieht sich im Unrecht. Die Ansichten des Bundeskartellamts würden nicht geteilt und man gab gegenüber der BILD an:

Wir werden diese Position auch weiterhin verteidigen.

Eine Weigerung der Umsetzung der vom Amt auferlegten Anforderungen könnte das Unternehmen dem Vernehmen nach teuer zu stehen kommen. Bis zu zehn Millionen Euro könnten etwaige Strafen betragen. Die Behörde selbst wollte sich zu den Informationen nicht äußern.

Die ersten Erläuterungen der Behörde

Die Aussagen von Andreas Mundt und die Angaben der BILD stützen sich auf Ermittlungen des Bundeskartellamts, deren Grundlage in einem Sachstand des Bundestags: „Zum Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung – Das Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts“ dargestellt ist. Das Amt beruft sich auf  § 19 Abs. 1 GWB, das verbotenes Verhalten marktbeherrschender Unternehmen behandelt. Im Rahmen der Missbrauchsprüfung auf dieser Grundlage sind ebenso die Datenschutzrichtlinien für EU-Nutzer, die sich aus der DSGVO ergeben, zu berücksichtigen. Der Sachstand erkennt an:

Gegen diese ,zwingende[n] europäische[n] Datenschutzwertungen‘ verstoße Facebook, ,indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Zahl Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen.‘ Insbesondere die Datensammlung und -nutzung über Schnittschnellen sei ,den Nutzern nicht bewusst‘ und es sei nicht ersichtlich, dass hierzu deren ,wirksame Einwilligung‘ vorliege.

Zudem sei Facebook in seiner Form relativ konkurrenzlos, weshalb Nutzer zwischen Verzicht auf den Dienst oder Akzeptanz der Datenweitergabe entscheiden müssten. Die Erkenntnisse beziehen sich dabei zunächst nur auf die Datensammlung über Dritte. Genau diese war zuletzt extrem in die Kritik geraten. Denn sowohl Apps von iOS als auch Android senden oftmals bereits dann Daten an Facebook, wenn sie das erste Mal geöffnet werden. Dank der übermittelten Advertising ID kann das Unternehmen damit potentiell Nutzerprofile für werbliche Zwecken erstellen; auch für Nutzer, die gar nicht bei Facebook registriert sind. Diese systematische Datenübermittlung durch Dritte könnte zuweilen auch gegen die DSGVO verstoßen. Ethisch ist sie, trotzdem Facebook in seiner Datenrichtlinie darauf hinweist, fragwürdig. Immerhin werden auch detaillierte Informationen zu sexuellen und politischen Neigungen, Krankheiten oder Standorten übermittelt. Inwiefern die Praktik nun dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderläuft, wird das Bundeskartellamt bekannt geben. Vielleicht muss Facebook seine Datenerhebung in Deutschland deutlich einschränken und das würde den Nutzern und ihrer Datensicherheit zugute kommen. Aber das wird das größte soziale Medium nicht einfach so hinnehmen, sind diese Daten doch so wichtig für das Geschäftsmodell. In dieser Auseinandersetzung wird sich die wahre Machtstellung Facebooks offenbaren.

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