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Digitalpolitik
Google auf dem Kieker: Kartellamt stellt den Konzern unter „erweiterte Missbrauchsaufsicht“

Google auf dem Kieker: Kartellamt stellt den Konzern unter „erweiterte Missbrauchsaufsicht“

Michelle Winner | 06.01.22

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das Bundeskartellamt nun schneller und effektiver gegen missbräuchliches Verhalten des Suchmaschinenriesen vorgehen.

Das Bundeskartellamt nimmt Suchmaschinenriese Google genauer unter die Lupe. Bereits seit Anfang 2021 erlaubt das verschärfte GWB-Digitalisierungsgesetz ein strengeres Kartellrecht hinsichtlich des fairen Wettbewerbs. Das heißt, dem missbräuchlichem Verhalten von, insbesondere marktführenden, Unternehmen soll effektiver entgegengewirkt und die Chancengleichheit am Markt aufrechterhalten werden. Nun, knapp ein Jahr später, werden Google und Mutterkonzern Alphabet der „erweiterten Missbrauchsaufsicht“ unterstellt, wie Heise berichtet.

Was bedeutet die neue Einstufung für Google?

Mit 80 Prozent Marktanteilen hält Google nach des GWB-Digitalisierungsgesetz eine beherrschende Position auf dem Markt inne. Diese eröffnet bisher nicht-kontrollierte Verhaltensspielräume – auch marktübergreifend. Aus diesem Grund gilt für den Suchmaschinenkonzern nun die erweiterte Missbrauchsaufsicht, die es dem Kartellamt ermöglicht, schneller auf missbräuchliches Verhalten zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz des Wettbewerbs gelten. Dafür kann das Bundeskartellamt folgendes verbieten:

  • Bevorzugung eigener Dienste
  • Behinderung der Konkurrenz
  • Erschweren des Markteintritts für Konkurrenz durch Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten

Besonders im Fokus des Kartellamts stehen bei Google die Verarbeitung persönlicher Daten sowie der Google News Showcase, erklärt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt gegenüber Heise. Laut ihm werden außerdem Amazon, Apple und Meta beobachtet, wodurch auch diesen Unternehmen schon bald die erweiterte Missbrauchsaufsicht drohen kann.

Google verzichtet auf Widerspruch

Durch seine Vielzahl an Diensten und des hohen Marktanteils fürchtet das Kartellamt, dass Google Regeln und Rahmenbedingungen für den Markt vorgeben kann. Dies gilt es durch die erweiterte Missbrauchsaufsicht zu verhindern. Das Unternehmen bestreitet die Feststellungen der Aufsichtsbehörde nicht und wolle auch keine rechtlichen Schritte gegen die Einstufung einlegen. Dennoch betont Google, dass man nicht mit allen Feststellungen und Schlussfolgerungen des Kartellamts konform gehe. Welche Folgen die strengere Beobachtung des Unternehmens hat, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Immerhin musste Google bereits 2021 ein Strafgeld in Höhe von 220 Millionen Euro zahlen, welches vom Kartellamt in Frankreich verordnet wurde.

Die erweiterte Missbrauchsaufsicht ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Ob Google demnächst auch Strafen und Einschränkungen in Deutschland drohen, bleibt abzuwarten. Es ist aber anzunehmen, dass das Bundeskartellamt den Suchmaschinenkonzern ganz genau im Auge behalten wird.

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