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Digitalpolitik
EU: Metas Pay-or-Consent-Modell verstößt gegen DMA

EU: Metas Pay-or-Consent-Modell verstößt gegen DMA

Niklas Lewanczik | 01.07.24

Metas Wahl für User in der EU, die Nutzung personenbezogener Daten zu akzeptieren oder für die werbefreie Experience zu zahlen, wurde als DMA-Verstoß gewertet. Jetzt muss der Konzern handeln oder Konsequenzen fürchten – auch finanzielle.

Schon beim Launch der werbefreien Experience der Meta-Plattformen in der EU wirkte das Bezahlmodell für EU User wie eine Kompromisslösung. Meta führte das Abonnement vornehmlich ein, um sich gegen EU-Regularien zu schützen. Denn der Konzern wollte die Einwilligung aller User für die Nutzung personenbezogener Daten erwirken, musste aber aufgrund der Datenschutzregularien in der EU eine Alternative anbieten. Doch diese Alternative ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit dem Digital Markets Act vereinbar. Der EU-Kommissar Thierry Breton erklärt auf X, dass diese binäre Wahl nur eine scheinbare Auswahl bietet. Die EU ist der Meinung, dass den Usern keine äquivalente Experience geboten wird, wenn sie sich gegen das Datensammeln entscheiden.


Werbefreie Instagram und Facebook Experience bei Meta ist da:

Das sind die Kosten

© dole777 - Unsplash, Veränderungen via Canva vorgenommen, Smartphone mit Apps Icons von Instagram und Facebook auf Screen
© dole777 – Unsplash, Veränderungen via Canva vorgenommen


Was die EU von Meta verlangt und wie hoch eine Strafzahlung ausfallen könnte

In der Pressemitteilung der EU-Kommission erklärt diese, dass Metas Pay-or-Consent-Prinzip gegen Artikel 5(2) des DMA verstoße. Dabei heißt es auch, dass User, die eine Einwilligung zum Teilen ihrer personenbezogenen Daten nicht geben, eine äquivalente Alternative der Plattformerfahrung erhalten sollten. Diese wollte Meta für die EU, die Schweiz und den EEA mit dem kostenpflichtigen Abonnement – das 9,99 Euro monatlich kostet (über das Web 12,99 Euro) – liefern. Doch die EU-Kommission sieht darin keine Alternative und legt dar:

 […] In particular, Meta’s model:

  1. Does not allow users to opt for a service that uses less of their personal data but is otherwise equivalent to the “personalised ads” based service. 
  2. Does not allow users to exercise their right to freely consent to the combination of their personal data.

    To ensure compliance with the DMA, users who do not consent should still get access to an equivalent service which uses less of their personal data, in this case for the personalisation of advertising […].

Diese vorläufigen Erkenntnisse hat die Kommission nun an Meta weitergeleitet. Der Konzern kann diese prüfen und sich schriftlich beschweren. Werden die Erkenntnisse aber bestätigt, läge der Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor.

Dann könnte die EU-Kommission, sofern Meta keine andere äquivalente Alternative schafft – also eine Experience ohne Einwilligungspflicht, die aber auch nichts kostet –, Strafzahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes von Meta anberaumen. Bei Metas weltweitem Umsatz von knapp 135 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 wäre das eine empfindliche Strafe. Bei wiederholten Verstößen können die Zahlungsaufforderungen auch 20 Prozent dieses Umsatzes betragen. Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Wettbewerb in der EU, kommentiert:

Our investigation aims to ensure contestability in markets where gatekeepers like Meta have been accumulating personal data of millions of EU citizens over many years. Our preliminary view is that Meta’s advertising model fails to comply with the Digital Markets Act. And we want to empower citizens to be able to take control over their own data and choose a less personalised ads experience.

Meta muss beim Datensammeln zurückrudern

Der Social-Media-Konzern muss im Europäischen Wirtschaftsraum vorerst auch darauf verzichten, personenbezogene Daten für das KI-Training derart sammeln zu können, dass User nur via Opt-out davon Abstand nehmen können. Dagegen hatten Datenschützer:innen und die Irish Data Protection Commission (DPC) Beschwerde eingelegt. Als Folge legte Meta die Pläne, die eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für den 26. Juni vorgesehen hatten, auf Eis. Der Konzern gibt sich enttäuscht und wird die Meta AI ohne diese Datensammeloption erstmal nicht nach Europa bringen.

We are committed to bringing Meta AI, along with the models that power it, to more people around the world, including in Europe. But, put simply, without including local information we’d only be able to offer people a second-rate experience. This means we aren’t able to launch Meta AI in Europe at the moment.

Die Zeiten des simplen und teilweise kaum regulierten Datensammelns sind in der EU für Konzerne wie Meta vorbei. Zugleich heißt das für die User auch, dass eine Reihe von Features und Experiences erst einmal nicht gelauncht werden. Einst hatten Instagram und Co. sogar mit dem Gedanken kokettiert, sich aus Europa zurückzuziehen, sollten die Datenschutzregeln ihnen nicht genug Spielraum gewähren. Das war kaum ernst gemeint und Spielraum ist da. Doch die Balance zwischen Datenschutz, Datengenerierung und Feature-Optimierung auf Basis komplett freiwillig gegebener User-Daten muss noch gefunden werden.


Nach Kritik:

Meta legt KI-Training in der EU auf Eis

Foto von Julian Christ auf Unsplash (Änderungen vorgenommen via Canva), Hand hält Smartphone. Hier sind die App Icons von Meta drauf zu sehen.
Foto von Julian Christ auf Unsplash (Änderungen vorgenommen via Canva)

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