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Digitalpolitik
Wichtig für alle Website-Betreiber:innen: BVDW liefert Leitfaden für Consent Management

Wichtig für alle Website-Betreiber:innen: BVDW liefert Leitfaden für Consent Management

Niklas Lewanczik | 15.03.22

Nachdem die belgische Datenschutzbehörde das TCF v2.0 für nicht DSGVO-konform erklärt hat, herrscht in der EU Unsicherheit über rechtssicheres Consent Management. Daher bietet der BVDW nun einen Leitfaden für alle.

Viele Website-Betreiber:innen stehen vor einem Rätsel, wenn es darum geht, sich beim Consent Management vollkommen rechtssicher zu bewegen. Lange Zeit schien das Transparency and Consent Framework des IAB Europe dafür den Rahmen zu gewährleisten. Dieses wurde erst im Sommer 2020 mit der Version 2.0 vereinheitlicht. Doch Anfang des Jahres gab die belgische Datenschutzbehörde bekannt, dass das TCF v2.0 aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig sei. Diese Entscheidung dürfte massive Auswirkungen für die digitale Werbewirtschaft haben. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) reagiert auf diese Entwicklung und stellt nun einen Leitfaden zum Einwilligungs-Management bereit.

Erläuterungen zum Rechtsrahmen und Gestaltungstipps für das Consent Management

Der offene Standard des IAB Europe erlaubt

Verbrauchern, Einwilligungen zu erteilen oder zu verweigern sowie ihr ,Widerspruchsrecht‘ gegen die Datenverarbeitung auszuüben. Verbraucher erhalten auch mehr Kontrolle darüber, ob und wie Anbieter bestimmte Funktionen der Datenverarbeitung verwenden dürfen, beispielsweise die Verwendung einer genauen Geolokalisierung.

Nach der Entscheidung aus Belgien aber ist das TCF v2.0 unter anderem deshalb unzulässig, weil allein die sogenannten TC Strings als ein personenbezogenes Element einschätzt werden (denn diese könnten mit der IP-Adresse kombiniert werden). TC Strings werden quasi als Identifier erzeugt, wenn User bei Cookie-Bannern ihre Einwilligung zum Datenteilen geben. In der Folge liefern diese Strings Informationen zu den Einstellungen eines Users und zur Consent-Gewinnung von diesem. Diese Informationen werden schließlich Teilnehmer:innen des OpenRTB-Projekts des IAB zur Verfügung gestellt. Die wiederum können anhand der Daten dann im Real-Time-Bidding-Kontext damit arbeiten. Denn bei Publishern, die Version 2.0 des Frameworks integriert haben, wird der TC String bei diversen Anzeigenanfragen gelesen und weitergegeben.

In Deutschland aber regeln nicht nur die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie das Einwilligungs-Management. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bildet einen Teil des Rechtsrahmens. Diesen erläutert der BVDW im nun eigens veröffentlichten Leitfaden zum Thema Consent Management. Neben den rechtlichen Grundlagen bietet der Leitfaden Praxistipps und Ansätze für die konkrete Ausgestaltung des Einwilligungs-Managements. Der BVDW hatte die Notwendigkeit für eine Hilfestellung für Website-Betreiber:innen gesehen.

Leitfaden thematisiert Spielräume für Cookie Banner und personenbezogene Daten

Das Einwilligungs-Management stellt laut BVDW aktuell häufig noch „eine Grauzone“ dar und „erschwert die Situation für Unternehmen, aber letztendlich auch für Nutzerinnen und Nutzer“. Deshalb soll der Leitfaden der Fokusgruppe „Consent Management“ im Ressort Data Economy etwa Abhilfe bei der (Neu)Gestaltung von Cookie Bannern geben. Außerdem enthält er konkrete Hinweise dazu, wie Website-Betreiber:innen personenbezogene Daten generieren und verarbeiten dürfen.

Vertrauensvolle Kommunikation mit dem User fängt beim Einwilligungsmanagement an. Sie ist die Visitenkarte des Absenders. Wie diese, basierend auf der aktuellen Gemengelage, gestaltet werden kann – das zeigt unsere Publikation, die künftig auf Basis neuer Erkenntnisse und Entwicklungen, beispielsweise auch durch die Zusammenarbeit mit der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde zum ,Transparency and Consent Framework‘ (TCF) des IAB Europe, stetig fortgeführt werden soll,

erklärt Christine Blaes, Leiterin der Arbeitsgruppe Consent Management im Ressort Data Economy des BVDW. Anna Schenk, stellvertretende Leiterin der Arbeitsgruppe Consent Management im BVDW-Ressort Data Economy, ergänzt:

Die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer ist für den BVDW ein hohes Gut. Doch eine Rechtsunsicherheit über die Auslegung bleibt bestehen. Hier sind Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weiterhin gefordert. Gleichzeitig brauchen unsere Mitglieder eine Arbeitsgrundlage, wie sie dieses hochkomplexe Thema für sich praktikabel umsetzen können. Hier gibt unsere Publikation wichtige Impulse, ohne den Anspruch einer Rechtsberatung zu haben.

Wer den über 20 Seiten langen und sehr ausführlichen Leitfaden des BVDW nachlesen möchte, kann ihn über die Website des Verbands einsehen oder hier einen Blick darauf werfen. Die Relevanz des Consent Managements darf – insbesondere im Rahmen der Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde – keinesfalls unterschätzt werden. Deshalb lohnt sich eine Evaluation der eigenen Vorgehensweise für alle Website-Betreiber:innen.

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