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Digitalpolitik
Die EU-Kommission wirft Amazon Kartellrechtsverstöße vor

Die EU-Kommission wirft Amazon Kartellrechtsverstöße vor

Aniko Milz | 11.11.20

Den vorläufigen Untersuchungen nach verstößt der Online-Händler Amazon gegen Kartellregeln. Bleibt die EU-Kommission bei dieser Auffassung, drohen dem Konzern Strafen in Milliardenhöhe.

Bereits seit 2018 steht Amazon bei der EU auf dem Prüfstand. Der Inhalt der Untersuchung ist die Rolle des Unternehmens zum einen als Anbieter des Amazon-Marktplatz und zum anderen als Händler auf ebendiesem. Nun hat die EU-Kommission die Anklagepunkte gegen den Konzern öffentlich gemacht, wie die Financial Times berichtet. Amazon wird vorgeworfen, die eigene Sonderrolle auszunutzen und so gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union zu verstoßen. Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass der Konzern seine Position als Anbieter des Amazon-Marktplatz nutzt, um die eigenen Geschäfte auf der Plattform zu optimieren. Von Amazon werden diese Vorwürfe zurückgewiesen. Bleibt die Kommission jedoch bei ihrer Auffassung, drohen Amazon Strafen in Milliardenhöhe.

Vorläufiger Stand: Amazon droht eine Milliardenstrafe

Two charges are made against Amazon. First it is alleged that the Amazon retail business has free access to valuable non-public data generated from the marketplace business relating to the businesses of merchants selling products on the Amazon marketplace.  That data allows Amazon’s retain business to compete against those same merchants (by selling competing goods) and to limit their ability to grow their businesses,

erklärt Ron Moscona, Partner bei Dorsey & Whitney und Antitrust-Experte, OnlineMarketing.de gegenüber. Als Dienstleister verfüge Amazon über viele nicht-öffentliche Daten der unabhängigen Händler auf der Plattform, so die Kommission. Diese können genutzt werden, um eigene Angebote zu verbessern. Eine vorläufige Fassung der Beschwerdepunkte wurde an Amazon übermittelt, um Zeit für eine ausführliche Stellungnahme zu bieten. In einer ersten Reaktion widerspricht das Unternehmen den Vorwürfen.

Wir stimmen mit den vorläufigen Annahmen der Europäischen Kommission nicht überein und werden auch weiterhin unser Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass sie von einer zutreffenden Sachlage ausgeht,

sagte eine Amazon-Sprecherin gegenüber der FAZ. Man wolle sich um Klarstellung bemühen. Sollten sich die Vorwürfe im Laufe der Untersuchungen bewahrheiten, könnten Amazon Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatz erwarten. Zusätzlich leitet die Kommission ein zweites Verfahren ein. So erklärt Moscona weiter:

The second charge is that Amazon gives advantages to merchants that use its fulfilment services and to its own retain business in pushing product offers to Amazon Prime subscribers. It is alleged that the criteria for highlighting product offers through the “Buy box” is skewed unfairly in favour of offers made by Amazon itself or those of merchants using its fulfilment service.

Bei diesem Verfahren prüft die Kommission, ob Amazon eigene Angebote bevorzugt behandelt. Nach Google und Apple ist Amazon nun der nächste der Tech-Riesen, der sich den Untersuchungen der Kommission stellen muss.

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